Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.
Beschlussnummer: 123-13-2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe für die Fehlbetragsumlage vom Trinkwasserzweckverband „Hainich“ bis zu einer Umlagenhöhe von 55,00 € pro Einwohner im Verbandsgebiet. Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO ist gegeben. Die Deckungsfähigkeit wird sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Beschlussnummer: 124-13-2025
Die Niederschrift der 12. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 10.09.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Beschlussnummer: 125-13-2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich (GUH SoNuSa).
Beschlussnummer: 126-13-2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich (Sondernutzungsgebührensatzung).