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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Unstrut-Hainich

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Unstrut-Hainich,

vom 16.02.24 bis einschließlich 22.03.24

im Verwaltungssitz Großengottern, Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich,

während der Dienstzeiten

montags

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

dienstags

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

donnerstags

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

freitags

von 08.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben oder elektronisch an bauamt@lg-unstrut-hainich.de übermittelt werden.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Plans über das Internetportal der Gemeinde Unstrut-Hainich, https://www.lg-unstrut-hainich.de, einsehbar.

Zehaczek

Bürgermeister