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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Unstrut-Hainich

Bekanntmachung der

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Gemeinde Unstrut-Hainich

(Hebesatz-Satzung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 24.01.2024, mit Beschluss-Nr. 418-33-2024, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Gemeinde Unstrut-Hainich (Hebesatz-Satzung) in nachstehender Fassung beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Diese Satzung wurde mit Genehmigungsbescheid vom 05.02.2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises (Kommunalaufsicht) aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Gemeinde Unstrut-Hainich (Hebesatz-Satzung) wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 03/2024 vom 16.02.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Unstrut-Hainich, den 12.02.2024

Uwe Zehaczek

Bürgermeister