Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 24.01.2024, mit Beschluss-Nr. 419-33-2024, die Satzung über die Aufhebung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Schönstedt in nachstehender Fassung beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Diese Satzung wurde mit Genehmigungsbescheid vom 05.02.2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises (Kommunalaufsicht) aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Schönstedt wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 03/2024 vom 16.02.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Unstrut-Hainich, den 12.02.2024
Uwe Zehaczek
Bürgermeister