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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Unstrut-Hainich

(Landkreis Unstrut-Hainich)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

13.933.750,00 €

den Ausgaben

13.933.750,00 €

sowie

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

3.381.500,00 €

den Ausgaben

3.381.500,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von

4.050.000,00 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

400 v.H.

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

410 v.H.

2.

Gewerbesteuer

410 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

750.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.

§ 7

Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:

Großengottern

14.551,89 €

Altengottern

6.524,35 €

Flarchheim

2.393,74 €

Heroldishausen

1.124,23 €

Schönstedt

6.985,41 €

Weberstedt

3.745,34 €

Mülverstedt

4.433,78 €

Alterstedt

1.263,19 €

Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2025 nicht gegeben.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, des Vermögenshaushaushaltes auf 250.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.

§ 9

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Großengottern, den 27.01.2025  — - Siegel -

Gemeinde Unstrut-Hainich

Zehaczek

Bürgermeister