Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | 13.933.750,00 € |
| den Ausgaben | 13.933.750,00 € |
| sowie | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | 3.381.500,00 € |
| den Ausgaben | 3.381.500,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von
4.050.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 400 v.H. | |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 410 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 410 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
750.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.
§ 7
Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:
| Großengottern | 14.551,89 € |
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| Altengottern | 6.524,35 € |
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| Flarchheim | 2.393,74 € |
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| Heroldishausen | 1.124,23 € |
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| Schönstedt | 6.985,41 € |
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| Weberstedt | 3.745,34 € |
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| Mülverstedt | 4.433,78 € |
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| Alterstedt | 1.263,19 € |
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Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2025 nicht gegeben.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, des Vermögenshaushaushaltes auf 250.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.
§ 9
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Großengottern, den 27.01.2025 — - Siegel -
Gemeinde Unstrut-Hainich
Zehaczek
Bürgermeister