Aufgrund des Artikels 2 der 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 06.01.2026, wird nachstehend der Wortlaut der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 07.12.2020, wie er sich aus
| - | der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 01.11.2021 |
| - | der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 10.06.2022 |
| - | der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 25.07.2022 |
| - | der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 14.12.2022 |
| - | der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 16.10.2023 |
| - | der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 13.11.2023 |
| - | der 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 06.01.2026 |
ergibt, in der vom 01.02.2026 an geltenden Fassung, bekannt gemacht.
Gemeinde Unstrut-Hainich
Unstrut-Hainich, den 02.02.2026
Tommy Born — - Siegel -
Bürgermeister