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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Erhebung von Verpflegungsentgelten der Gemeinde Unstrut-Hainich

Aufgrund des Artikels 2 der 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 06.01.2026, wird nachstehend der Wortlaut der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 07.12.2020, wie er sich aus

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der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 01.11.2021

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der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 10.06.2022

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der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 25.07.2022

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der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 14.12.2022

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der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 16.10.2023

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der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 13.11.2023

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der 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich vom 06.01.2026

ergibt, in der vom 01.02.2026 an geltenden Fassung, bekannt gemacht.

Gemeinde Unstrut-Hainich

Unstrut-Hainich, den 02.02.2026

Tommy Born  —  - Siegel -

Bürgermeister