1.) Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in der Sitzung am 28.09.2022 mit Beschluss Nr. 307-22-2022, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Reiterhof Weberstedt“ als Satzung wie folgt beschlossen:
Text des Beschlusses:
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt den Abwägungs-und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 “Reiterhof Weberstedt“ Sondergebiet - Reiterhof in der Gemarkung Weberstedt:
| 1. | Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 “Reiterhof Weberstedt“ - Sondergebiet Reiterhof hat der Gemeinderat geprüft. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und der benachbarten Gemeinden gemäß der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung. Diese wird das Protokoll der Abwägung. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die benachbarten Gemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 3. | Aufgrund des § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 “Reiterhof Weberstedt“ -Sondergebiet Reiterhof in der Gemarkung Weberstedt in der Fassung vom September 2022 bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung. |
| 4. | Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Reiterhof Weberstedt“- Sondergebiet Reiterhof in der Gemarkung Weberstedt einschließlich des Umweltberichtes mit integriertem Grünordnungsplanes und Artenschutzbeitrag werden gebilligt. |
| 5. | Die Verwaltung wird beauftragt die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 “Reiterhof Weberstedt“- Sondergebiet Reiterhof in der Gemarkung Weberstedt zu beantragen bzw. bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Anschließend ist der Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
2.) Da der Bebauungsplan aus einem genehmigten Flächennutzungsplan entwickelt wurde, ist eine Genehmigung nicht erforderlich.
Nach § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Tag seiner Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Reiterhof Weberstedt“ und die Begründung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Gemeinde Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich OT Großengottern, Bauamt, Zimmer 009 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
| Die Sprechzeiten der Gemeinde Unstrut-Hainich sind: | |
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Eine Verletzung des in § 214 Abs.1 Nr. 1 und 2 BauGB i.V. mit § 215 Abs.1 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich geltend gemacht wurde.
Ebenfalls sind Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Zehaczek
Bürgermeister