Am 31.12.2023 enden die Amtszeiten der derzeit in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Infolgedessen sind im Jahre 2023 Neuwahlen für die Amtsperiode 2024 - 2028 durchzuführen.
In Vorbereitung dieser Wahl stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf.
Für die neue Amtszeit ab 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden deshalb engagierte Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Unstrut-Hainich und der Gemeinde Schönstedt gesucht.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Schöffen unterlagen als ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue.
Als weitere Voraussetzung sollen Sie u.a.:
| - | bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, |
| - | Ihren Wohnsitz in einer unserer Gemeinden haben, |
| - | straffrei sein, |
| - | objektiv und unparteiisch sein. |
Die Gemeinden stellen in jedem Wahljahr für die Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf (§§ 36 Abs. 1, 77 GVG).
Wenn Sie Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, richten Sie bitte Ihre formlose Bewerbung
spätestens bis zum 28.04.2023 an die
| Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich | |
| Hauptamt | |
| Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich | |
| gerne auch per Mail an: | |
Bitte verwenden Sie hierfür das auf unserer Website zur Verfügung gestellte Formular. Selbstverständlich können Sie das Formular auch in unserem Rathaus im Hauptamt abholen.
Unstrut-Hainich, den 14.02.2023
Borowsky
Geschäftsleitender Bediensteter