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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Schiedsstelle der Gemeinde Unstrut-Hainich

Für die Schiedsstelle der Gemeinde Unstrut-Hainich sind Schiedspersonen zu wählen.

Auf der Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG- werden die Schiedspersonen vom Gemeinderat gewählt und durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, für die Amtszeit von 5 Jahren, in ihr Amt berufen und verpflichtet.

Nachfolgend bezeichneter § 3 des ThürSchStG regelt die Eignung als Schiedsperson.

„§ 3 Eignung für das Schiedsamt

(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

1.

wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

2.

eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

3.

eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

4.

eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

(2) Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

1.

bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

2.

bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,

3.

nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.“

Zur Bewerbung für das Amt als Schiedsperson wird hiermit aufgefordert. Diese sind bis zum 17.03.2024 zu richten an:

Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich

Bewerbung als Schiedsperson

Großengottern

Marktstraße 48

99991 Unstrut-Hainich

Uwe Zehaczek

Bürgermeister