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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 4/2024
Nichtamtlicher Teil
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„Tag der offenen Gärten und Höfe“ am 04.08.2024

Liebe zukünftige Garten- oder Hoföffner in unserer Landgemeinde,

mit diesem Interview möchte ich offene Fragen beantworten und Teilnehmer gewinnen ihren Garten oder Hof zu öffnen.

Wann und in welchem zeitlichen Rahmen findet der Tag statt?

Am 04.08.2024 findet der Tag der offenen Gärten und Höfe in der Zeit von 10 - 20 Uhr in den Orten der Landgemeinde statt.

Welche Kriterien gibt es für meinen Garten oder Hof, wenn ich mitmachen möchte?

Es kann jede Art von Garten oder Hof sein. Jedes schöne Plätzchen ist willkommen.

Können auch öffentliche Einrichtungen oder Vereine mitmachen?

Natürlich, gerne. Museen, Denkmäler mit Gärten oder Höfen sind herzlich willkommen.

Was muss ich tun, um teilnehmen zu können?

Unter der Email-Adresse: offenegaertenuh@gmx.de können Sie mir jederzeit schreiben, dass Sie teilnehmen möchten. Wenn Sie keine Emailadresse haben, geben Sie gern Ihrem Ortschaftsbürgermeister Bescheid. Er schreibt mir dann.

Was kostet mich die Teilnahme?

Als Garten- und Hoföffner zahlen Sie keinen Beitrag. Sie können nur gewinnen. Lernen Sie nette Menschen kennen und teilen Sie Ihre Erfahrungen.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Grit Bodewald unter offenegaertenuh@gmx.de oder die Ortschaftsbürgermeister.

Muss ich Getränke und Essen anbieten?

Das müssen Sie nicht, können Sie aber. So wie Sie es handhaben, ist es richtig.

Muss ich immer anwesend sein?

Da Sie als Gastgeber auftreten und für Gespräche zur Verfügung stehen, wäre es ratsam immer anwesend zu sein. Man kann jedoch auch Familienmitglieder oder Freunde beauftragen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung zu stehen.

Kann ich mir die anderen Gärten und Höfe auch mal ansehen, obwohl ich teilnehme?

An diesem Tag wird es schwer, wenn Sie niemand anderen für Ihren Garten oder Hof beauftragen.

In der Gemeinschaft der Garten- und Hoföffner können wir gern in gemeinsamer Absprache an einem anderen Tag die schönen Orte besichtigen.

Welche Daten muss ich von mir preisgeben?

Ich benötige von Ihnen den Namen und die Adresse Ihres Gartens oder Hofes sowie Ihre Telefonnummer, um für weitere Absprachen kurz Kontakt aufnehmen zu können.

Diese Telefonnummer wird von mir nicht weitergegeben, nur in gegenseitiger Absprache, um eine Gruppe der Garten- und Hoföffner zu bilden.

Ihren Namen sowie die Anschrift des Gartens oder Hofes erhält jeder Besucher am 04.08.2024.

Muss ich meinen Hund einsperren?

Manche Menschen haben Angst vor Hunden. Dies sollten Sie respektieren und dementsprechend verantwortungsbewusst handeln.

Darf ich Dinge verkaufen, tauschen oder sowas?

Auch dies liegt ganz in Ihrer Hand. Möchten Sie nebenbei einen kleinen Flohmarkt veranstalten oder Pflanzen tauschen oder Selbstgebasteltes oder anderes verkaufen, liegt das in Ihrer freien Entscheidung.

Was machen wir, wenn es regnet?

Der Tag findet bei jedem Wetter statt.

Wer haftet für Schäden in meinem Garten oder Hof?

Wir hoffen nicht, dass jemand zu Schaden kommt. Fallspezifisch tritt dann die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers ein.

Muss man sich vorher einmal treffen?

Wenn wir als Gruppe der Garten- und Hoföffner per Mail oder telefonisch miteinander kommunizieren, sollte dies erst einmal reichen. Alles Weitere ergibt sich bei Bedarf.

Wie wissen die Besucher Bescheid, dass mein Garten oder Hof geöffnet ist?

Die Besucher beginnen ihren Rundgang im Eröffnungsgarten des jeweiligen Ortes. Geplant ist, dass es in jedem Ort einen Eröffnungsgarten gibt. Dort zahlen sie ihren Eintritt und bekommen eine Liste mit den teilnehmenden Gärten und Höfen aller Dörfer der Landgemeinde.

An Ihrem Garten oder Hof können Sie gern ein paar Luftballons an die Tür hängen, dass die Gäste Ihren schönen Ort schneller finden.

Gibt es eine feste Reihenfolge, in welcher die Gärten und Höfe besichtigt werden?

Nachdem die Besucher am Eröffnungsgarten die Liste der teilnehmenden Gärten und Höfe erhalten haben, entscheiden sie selbst in welcher Gemeinde sie beginnen oder ob sie nur in ihrem Ort bleiben. Das ist alles frei wählbar.

Was zahlen die Besucher als Eintritt? Was passiert dann mit dem Geld?

Die Gäste zahlen einmalig 3 € pro Person in einem Eröffnungsgarten. Nach dem Tag der offenen Gärten und Höfe wird das Eintrittsgeld aus den einzelnen Ortschaften zusammengetragen. Jeder Garten- und Hoföffner erhält Einsicht in die Einnahmen. Davon werden die Druckkosten abgezogen. Vom verbleibenden Betrag erhält jeder Garten- und Hoföffner einen Obolus als Mitmachdankeschön, um sich etwas Schönes für den Garten zu kaufen. Den Restbetrag spenden wir an eine oder mehrere Einrichtungen unserer Landgemeinde. Alle Festlegungen zum Thema: „Verwendungen der Einnahmen“ werden gemeinsam getroffen und öffentlich gemacht.

Ich hoffe, dass ich mit diesem Interview viele Fragen beantworten konnte. Melden Sie sich bitte gern an, um die Gemeinschaft der Garten- und Hoföffner wachsen zu lassen. Je mehr mitmachen, umso vielfältiger wird der Tag. Ich freue mich auf Sie.

Liebe Grüße Grit Bodewald