Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.033.600,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.346.400,00 € |
ab
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Nachrichtlich: Eingestellt ist der Kredit aus dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026-2029. Hierbei handelt es sich um eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung die in Höhe von 1.688.429 € zur Verfügung gestellt wird und in 2 Raten zu je 844.200 € im Jahr 2026 und im Jahr 2028 abgerufen werden soll.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 400 v. H. |
| für die Grundstücke (B) | 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 410 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:
| Großengottern | 14.700 € |
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| Altengottern | 6.600 € |
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| Flarchheim | 2.500 € |
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| Heroldishausen | 1.200 € |
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| Schönstedt | 7.200 € |
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| Weberstedt | 3.700 € |
|
| Mülverstedt | 4.500 € |
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| Alterstedt | 1.300 € |
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Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, des Vermögenshaushaushaltes auf 250.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.
§ 9
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Großengottern, 17.02.2026
Tommy Born
Bürgermeister — -Siegel-
| 1. | Mit Beschluss Nr. 151-15-2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich am 11. Februar 2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Mit Beschluss Nr. 152-15-2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich am 11. Februar 2026 den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 beschlossen. |
| 3. | Das Landratsamt Unstrut-Hainich hat mit Schreiben vom 16.02.2026 eingegangen bei der Gemeinde Unstrut-Hainich am 16.02.2026, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Haushaltssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Haushaltsjahr 2026 eingangsbestätigt. |
| Die Haushaltssatzung 2026 darf, nachdem die Gemeinde Unstrut-Hainich die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden. |
| 4. | Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Unstrut-Hainich nicht. Die Haushaltssatzung 2026 liegt mit Anlagen in der Zeit |
| vom 02. März 2026 bis 31. März 2026 |
| während der allgemeinen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Rathaus der Gemeinde Unstrut-Hainich, Zimmer 107, Marktstraße 48,99991 Unstrut Hainich, zu jedermanns Einsicht aus. |
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Haushaltsjahr 2026 wird die Haushaltssatzung 2026 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Rathaus der Gemeinde Unstrut-Hainich, Zimmer 107, Marktstraße 48,99991 Unstrut Hainich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Großengottern, den 27.02.2026
gez. Tommy Born
Bürgermeister