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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.033.600,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.346.400,00 €

ab

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

Nachrichtlich: Eingestellt ist der Kredit aus dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026-2029. Hierbei handelt es sich um eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung die in Höhe von 1.688.429 € zur Verfügung gestellt wird und in 2 Raten zu je 844.200 € im Jahr 2026 und im Jahr 2028 abgerufen werden soll.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

400 v. H.

für die Grundstücke (B)

410 v. H.

2.

Gewerbesteuer

410 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von:

Großengottern

14.700 €

Altengottern

6.600 €

Flarchheim

2.500 €

Heroldishausen

1.200 €

Schönstedt

7.200 €

Weberstedt

3.700 €

Mülverstedt

4.500 €

Alterstedt

1.300 €

Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 100.000,00 €, des Vermögenshaushaushaltes auf 250.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben

des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.

§ 9

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Großengottern, 17.02.2026

Tommy Born

Bürgermeister — -Siegel-

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 151-15-2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich am 11. Februar 2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Mit Beschluss Nr. 152-15-2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich am 11. Februar 2026 den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 beschlossen.

3.

Das Landratsamt Unstrut-Hainich hat mit Schreiben vom 16.02.2026 eingegangen bei der Gemeinde Unstrut-Hainich am 16.02.2026, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Haushaltssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Haushaltsjahr 2026 eingangsbestätigt.

Die Haushaltssatzung 2026 darf, nachdem die Gemeinde Unstrut-Hainich die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden.

4.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Unstrut-Hainich nicht. Die Haushaltssatzung 2026 liegt mit Anlagen in der Zeit

vom 02. März 2026 bis 31. März 2026

während der allgemeinen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Rathaus der Gemeinde Unstrut-Hainich, Zimmer 107, Marktstraße 48,99991 Unstrut Hainich, zu jedermanns Einsicht aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Haushaltsjahr 2026 wird die Haushaltssatzung 2026 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Rathaus der Gemeinde Unstrut-Hainich, Zimmer 107, Marktstraße 48,99991 Unstrut Hainich. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Großengottern, den 27.02.2026

gez. Tommy Born

Bürgermeister