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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.2 Kleinsiedlungsgebiet „Alte Schlossgärtnerei“ in der Ortschaft Altengottern

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Kleinsiedlungsgebiet „Alte Schlossgärtnerei“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 BauGB durchzuführen ist.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Schaffung einer eingegrünten Eigenheimbebauung in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle verfolgt. Damit soll die Belebung der ursprünglichen jahrhundertelange Nutzung des Standortes als Landwirtschaftsbetrieb erreicht werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit integrierter Landschaftsplanung, den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung mit Landschaftsplanung, zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom

02.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

im Verwaltungssitz Großengottern, Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich Großengottern, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich während der Dienstzeiten

montags

von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

dienstags

von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

freitags

von 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden oder elektronisch an bauamt@gemeinde-uh.de übermittelt werden.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der Landgemeinde Unstrut-Hainich

https://www.lg-unstrut-hainich.de/

im o.g. Zeitraum einsehbar.

Unstrut-Hainich, 27.02.2026

Tommy Born

Bürgermeister