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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Grundstückseigentümer der Gemeinde Alterstedt

Mit Inkrafttreten der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut" Bad Langensalza hat der Zweckverband die Aufgabe der Erfassung und ordnungsgemäßen Beseitigung des in Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben anfallenden Schlamms übernommen. Diese Aufgabe ergibt sich aus der Abwasserbeseitigungspflicht nach dem Thüringer Wassergesetz.

Der Entsorgungsbetrieb handelt im Auftrag des Zweckverbandes und ist mit folgenden Aufgaben betraut:

-

Räumung der Grundstückskläranlagen und abflusslose Gruben

-

Abfuhr zur Behandlung des Fäkalschlammes.

Die Entsorgung erfolgt nach DIN 4261.

Die Schlammentsorgung aus den Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben ist für die Gemeinde

Alterstedt: im Zeitraum vom 09.03. - 13.03.2026 (11. KW)

vorgesehen.

Die Grundstückseigentümer erhalten von dem im Auftrag des Abwasserzweckverbandes handelnden Unternehmen, der Stadtwirtschaft Gotha GmbH, gesonderte Terminvorschläge.

Für eine reibungslose Entsorgung ist ein ungehinderter Zutritt (Zufahrt) zu der Grundstückskläranlage bzw. abflusslosen Grube zu gewährleisten.

Wir weisen darauf hin, dass für zusätzlich notwendige Anfahrten außerhalb des geplanten Entsorgungstermins ein Zuschlag in Höhe von 20,00 € erhoben wird. Sollte ein Anschlussnehmer trotz vereinbartem Termin zweimal nicht angetroffen oder die Entsorgung verweigert werden, wird je weiterer Anfahrt ein Zuschlag in Höhe von 100,00 € berechnet. Für Not- und Dringlichkeitsentleerungen erheben wir ebenfalls einen Zuschlag in Höhe von 100,00 €. Wir bitten deshalb um Beachtung und Einhaltung der Entsorgungstermine.

Bei eventuell auftretenden Unklarheiten bitten wir um Rückfrage unter Tel. 03603 / 840740.

Ihr Abwasserzweckverband

„Mittlere Unstrut" Bad Langensalza