Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich in seiner Sitzung am 06.03.2024 die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 7 erhält folgende Fassung:
„§ 7 Vorsitz im Gemeinderat
Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Unstrut-Hainich, den 08.03.2024
Gemeinde Unstrut-Hainich — - Siegel -
Uwe Zehaczek
Bürgermeister