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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Unstrut-Hainich

Satzung der Gemeinde Unstrut-Hainich über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Schönstedt

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 24.04.2024, mit Beschluss-Nr. 431-35-2024, die Satzung der Gemeinde Unstrut-Hainich über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Schönstedt in nachstehender Fassung beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Diese Satzung wurde mit Genehmigungsbescheid vom 19.02.2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises (Kommunalaufsicht) aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Satzung der Gemeinde Unstrut-Hainich über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Schönstedt wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 5/2026 vom 13.03.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Unstrut-Hainich, den 02.03.2026

Tommy Born

Bürgermeister