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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Werte Tierfreunde,

leider ist es wieder vermehrt aufgetreten, dass die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere in den Ortschaften der Gemeinden Unstrut-Hainich nicht unverzüglich beseitigt wurden.

Dies führt natürlich zu Spannungen zwischen Tierhaltern und anderen Mitbürgern.

Zu Recht, denn Tierkot sieht nicht nur unansehnlich aus, er stinkt auch, verunstaltet das Straßenbild und stellt eine Infektionsquelle dar.

Auf diesem Wege bitten wir Sie um Rücksichtnahme und Umsicht, damit ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Tier in unseren Ortschaften gewährleistet werden kann.

Der Besitzer oder Führer der Tiere hat dafür zu sorgen, dass die Tiere ihre Notdurft nicht auf Straßen, Wegen zu Gartenanlagen usw., Gehwegen, auf öffentlichen Grünanlagen, Ruhe- und Spielplätzen oder in fremden Haus- und Gartengrundstücken verrichten. Der Tierführer ist zur sofortigen Beseitigung der Verunreinigung verpflichtet.

Dies schließt bei Hunden die Beseitigung der Kottüten mit ein. Die Tüten in Hecken, Gärten oder Gartenzäunen zu entsorgen ist ebenfalls nicht Sinn der Sache. Nur weil der Hundekot dann verpackt ist, macht es das leider nicht besser.

Da in den Ortschaften nicht an jeder Stelle ein Mülleimer zur Verfügung steht, sollte es selbstverständlich sein, dass der Hundekot in der heimischen Mülltonne entsorgt wird.

Bei Zuwiderhandlungen droht Ihnen nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Unstrut-Hainich ein Bußgeld.

Ihr Ordnungsamt