Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschloss in seiner 35. Sitzung am 24.04.2024 die Richtlinie zur Vereinsförderung der Landgemeinde Unstrut-Hainich (Vereinsförderung GUH).
Für alle Vereine und Vereinigungen der Gemeinde Unstrut-Hainich besteht die Möglichkeit, eine Förderung gem. obenstehender Richtlinie zu beantragen. Anträge für das Jahr 2025 können mit einer Antragsfrist bis zum 31.03.2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich, eingereicht werden.
Das Antragsformular sowie die entsprechende Richtlinie finden Sie auf unserer Internetseite unter www.LG-Unstrut-Hainich.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können.