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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden

Gemäß § 1 ThürVwZVG (Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz) und § 10 VwZG (Verwaltungszustellungsgesetz) i.V.m. § 122 AO (Abgabenordnung) werden folgende Steuerbescheide durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da die Anschriften der nachfolgenden Steuerpflichtigen nicht bekannt ist.

Gemäß § 1 ThürVwZVG i.V.m. § 10 VwZG i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich werden die Verwaltungsakte durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die Bescheide können zu den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, Sachgebiet Steuern, Zimmer 106, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises vom Pflichtigen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingesehen werden.

Nach § 10 Abs. 2 VwZG gelten die Bescheide zwei Wochen nach Veröffentlichung als zugestellt.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Tommy Born

Bürgermeister ⇔- Siegel -