Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeinde Unstrut-Hainich

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.03.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 340-26-2023

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung der Tagesordnung.

Beschlussnummer: 341-26-2023

Die Niederschrift der 25. Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 23.03.2023 zugestellt und ist genehmigt worden.

Beschlussnummer: 342-26-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich (FriedHofS-UH).

Beschlussnummer: 343-26-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „REWE-Markt Mühlhäuser Straße“, Sondergebiet Einzelhandel nach § 11 Abs. 3 BauNVO. Die Rechtskraft der Satzung soll im förmlichen Verfahren erzielt werden.

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung:

Großengottern

Flur:

12

Flurstück/e:

65/1, 275/67, 67/1, 466/67, 278/67,

279/67, 68, 69, 70, 671/71

Geltungsbereich:

13.720 m²

Folgende Ziele werden damit verfolgt:

1.

Verbesserung der Nahversorgung

2.

Schaffung von Voraussetzungen für die Erweiterung

des Rewe-Marktes auf max. 2.000 m² Verkaufsfläche

Der Vorhabenträger ist für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens verantwortlich und übernimmt alle dafür entstehenden Kosten. Darüber ist eine Durchführungsvereinbarung abzuschließen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich nach Hauptsatzung bekannt zu machen.