Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.
| Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Änderung der Tagesordnung.
Die Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 14.08.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 18.09.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beruft für die im Jahr 2025 stattfindenden Kommunalwahlen Herrn Kay Borowsky zum Wahlleiter und Frau Andrea Schindler zum Stellvertreter des Wahlleiters.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Unstrut-Hainich über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung).
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Kämmerei im Rahmen der Programmumstellung und Datenübertragung im Zuge der Fusion mit der Gemeinde Schönstedt in Höhe von 14.200,00 € (03000.52012). Die Deckung der Ausgaben erfolgt auf Grund von Einsparungen im Bereich der Sachverständigenkosten (§ 2b UStG) in Höhe von 5.000,00 € (vgl. 03000.65500), sowie einer geringeren Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 9.200,00 € (91000.86000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Ortschaft Mülverstedt im Rahmen der Ausgestaltung des Landgemeindefestes 2024 in Höhe von 13.842,22 € (34000.71810 - 008). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe 13.842,22 € erfolgt im Jahr 2024 kostendeckend über die Einnahmehaushaltsstelle „Spenden - Landgemeindefest“ (vgl. 34000.17700) in Höhe von 13.842,22 €. Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Ortschaft Schönstedt im Zuge der Beantragung eines Mikroprojektes in Höhe von voraussichtlich 6.300,00 € (34000.71810). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von voraussichtlich 6.300,00 € erfolgt im Jahr 2024 unter anderem über die Vereinnahmung von Fördermitteln im Rahmen der Projektbeantragung eines Mikroprojektes in Höhe von 5.641,00 €. Sowie über den Ausgleich des Spendenverwahrkontos aus dem Vorjahr (Kinderfest VV KK 5) in Höhe von 671,00 €. Sollte wiedererwartend ein Differenzbetrag entstehen, ist dieser aus dem Ortschaftsbudget der Ortschaft Schönstedt zu begleichen. Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen Altengottern - Backhausstraße in Höhe von 180.000,00 € (vgl. 63020.94030). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 180.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen Altengottern - Dammweg in Höhe von 21.000,00 € (vgl. 63020.94020). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 21.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Zuge von Zinszahlungen im Rahmen der Städtebauförderung in der Ortschaft Schönstedt (Sanierung Park) in Höhe von 6.800,00 € (vgl. 91000.84800). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 6.800,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Fahrzeugunterhaltung der Feuerwehren (Ortschaft Großengottern) in Höhe von ca. 20.000,00 € (vgl. 13000.55000 - 001). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 20.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen in Alterstedt in Höhe von 95.000,00 € (vgl. 63090.94000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 95.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des Grundstückserwerbs im Rahmen der Zentralisierung des Bauhofs in Höhe von 45.000,00 € (vgl. 77100.93200). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 45.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine Höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt in der heutigen Sitzung nachfolgend benanntes bebautes Grundstück, zum Zweck der Einrichtung des zentralen Bauhofs zu erwerben.
Das Grundstück, Gebäude u. Ausstattung, gelegen Am Feldbach 12, 99991 Unstrut-Hainich, Grundbuch von Unstrut-Hainich, Blatt 1659, Flur 2, Flurstück 135/19 mit 5.790 qm. Der Erwerb soll mit Wirkung zum 01.01.2025 erfolgen. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 676.000,00 €. Aus Sicht des Verkäufers teilt sich der Kaufpreis wie folgt: Grund und Boden 90.000,00 €, Ausstattung 116.000,00 € und für das Gebäude 470.000,00 €. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Kaufvertrag noch in diesem Jahr zu schließen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt in der heutigen Sitzung nachfolgend benanntes unbebautes Grundstück, als Lagerfläche für den zentralen Bauhof zu erwerben. Das Grundstück gelegen Am Feldbach 12, 99991 Unstrut-Hainich, Grundbuch von Unstrut-Hainich, Blatt 1659, Flur 2, Flurstück 135/20 mit 8.219 qm. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 123.285,00 €. Der Erwerb soll mit Wirkung zum 01.01.2025 erfolgen. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Kaufvertrag noch in diesem Jahr zu schließen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel -Lebensmittelmarkt” „REWE - Markt Mühlhäuser Straße” der Gemeinde Unstrut-Hainich / Großengottern und den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, mit Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag und Verträglichkeitsanalyse, in der vorliegenden Fassung vom 25.09.2024. Der Gemeinderat beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, verspätet eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde sowie im Internet (Homepage) bekannt zu machen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich billigt den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel -Lebensmittelmarkt” „REWE - Markt Mühlhäuser Straße” der Gemeinde Unstrut-Hainich / Großengottern und den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 10.07.2024. Der Gemeinderat beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, verspätet eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde sowie im Internet (Homepage) bekannt zu machen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt in der heutigen Sitzung für die Titel 4 bis einschließlich 11 und anteilig Titel 0 den Zuschlag auf das Angebot der Firma Universal Bau GmbH, Felchtaer Landstraße 1, 99974 Mühlhausen zum Preis von 1.849.393,79 € zu erteilen.
| Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Änderung der Tagesordnung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung laut Anlage.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts in Höhe von insgesamt 87.800,00 €. 34.200,00 € werden durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts abgedeckt. Der Restbetrag in Höhe von 53.600,00 € wird im Zuge des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000) abgedeckt. Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Grundhaften Sanierung der Tränke in Weberstedt in Höhe von 10.000,00 € (vgl. 58000.94000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 10.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Zuge einer Fördermittelrückzahlung im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Kreuzstraße“ in der Ortschaft Großengottern in Höhe von 9.500,00 € (vgl. 63010.94030). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 9.500,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 der Kita „Hainichwichtel“ in Trägerschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes Kreisverband Unstrut-Hainich e.V.. Die Einnahmen und Ausgaben des vorliegenden Wirtschaftsplanes belaufen sich auf 423.357,00 €, der Zuschussbedarf der Gemeinde Unstrut-Hainich beläuft sich auf 380.857,00 €. Der Zuschussbedarf in Höhe von 380.857,00 € wird in den Haushaltsplan der Gemeinde Unstrut-Hainich aufgenommen und monatlich zum 5., in Höhe von 1/12, an den ASB Kreisverband Unstrut Hainich e.V. überwiesen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt in der heutigen Sitzung den Zuschlag zur Auftragsvergabe eines Geräteträgers an die Firma HFT Hebe- und Fördertechnik, Bei der Breitsülze 21, 99974 Mühlhausen, zum Preis von 145.000,00 € zu vergeben.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.
Es werden festgesetzt:
| a) | die Einnahmen und Ausgaben | |
| im Verwaltungshaushalt auf jeweils | 13.933.750,00 € |
| im Vermögenshaushalt auf jeweils | 3.381.500,00 € |
| b) | der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushalts auf | — — 0,00 € |
| c) | der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | — 4.050.000,00 € |
| d) | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 750.000,00 € |
Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließen den Finanz- und Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2025. Der Finanz- und Investitionsplan liegt als Anlage zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 vor.
| Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Zuge von Umbauarbeiten vorhandener Gewerberäume in der Ortschaft Mülverstedt in Höhe von ca. 30.000,00 € (vgl. 88000.50000 - 088). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 30.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000 & 91000.30000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Nach Zuarbeit der Begründung durch das Fachamt wird eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 ThürKO vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.