In der „Kirchgasse“ werden zukünftig auf beiden Seiten folgende Verkehrszeichen aufgestellt:
VZ 286 - eingeschränktes Haltverbot i. V. m. dem Zusatzzeichen 1042-34 (zeitliche Beschränkung)
Die zeitliche Beschränkung erstreckt sich ausschließlich auf jeden Dienstag von 06.00Uhr bis 14.00 Uhr. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem erhöhten Platzbedarf, um die Müllabfuhr an diesem Tag gewährleisten zu können.
| Erklärung VZ 286 | |
| 1. | Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. |
| 2. | Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. |