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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Anmeldung der Schulanfänger

für das Schuljahr 2025/2026

an der Staatlichen Grundschule Schönstedt

Alle Eltern, deren Kinder am 01. August 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben und ihr Kind an der staatlichen Grundschule in Schönstedt anmelden möchten, werden hiermit aufgefordert, ihre Kinder am:

06. Mai 2024, in der Zeit

von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

anzumelden.

Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens 5 Jahre alt sind, können von ihren Eltern vorzeitig angemeldet werden.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfausweis im Original vorzulegen. Wenn einsorgeberechtigter Elternteil zur Anmeldung nicht persönlich anwesend sein kann, muss eine Vollmacht über die Anmeldung an der Schule sowie die Teilnahme am Ethik- bzw. Religionsunterricht erbracht werden. Bei Alleinerziehenden muss ein Negativbescheid vorgelegt werden.

Nach Wegfall der bisherigen Schulbezirke wird die Aufnahme an einer Schule in Wohnortnähe garantiert. Falls die Anzahl der Anträge die Kapazität der Schule übersteigt, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.

Nach § 4 Abs. 4 bis 7 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes (ThürSchFG) werden Beförderungskosten erst ab einem Schulweg (kürzester, verkehrsüblicher und sicherer Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule oder dem Unterrichtsort) von mindestens 2 Kilometern für Schüler der Klassen 1 bis 4, übernommen.

Eine Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule.

M. Zimmermann

Schulleiter