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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

in den Ortschaften Altengottern, Alterstedt, Flarchheim, Großengottern, Heroldishausen, Mülverstedt, Schönstedt und Weberstedt

Der Wahlausschuss der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 für die Wahl der jeweiligen Ortschaftsbürgermeister in den Ortschaften der Gemeinde Unstrut-Hainich folgendes festgestellt:

1.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Altengottern ist folgender Wahlvorschlag als gültig zugelassen worden, der hiermit bekannt gegeben wird:

Den Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

2.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Alterstedt ist kein Wahlvorschlag eingegangen.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

3.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Flarchheim ist folgender Wahlvorschlag als gültig zugelassen worden, der hiermit bekannt gegeben wird:

Den Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

4.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Großengottern ist folgender Wahlvorschlag als gültig zugelassen worden, der hiermit bekannt gegeben wird:

Den Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

5.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Heroldishausen ist folgender Wahlvorschlag als gültig zugelassen worden, der hiermit bekannt gegeben wird:

Den Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

6.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Mülverstedt ist folgender Wahlvorschlag als gültig zugelassen worden, der hiermit bekannt gegeben wird:

Den Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

7.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Schönstedt ist folgender Wahlvorschlag als gültig zugelassen worden, der hiermit bekannt gegeben wird:

Den Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

8.

Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Weberstedt ist folgender Wahlvorschlag als gültig zugelassen worden, der hiermit bekannt gegeben wird:

Den Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "ja" oder "nein" gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberin durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Unstrut-Hainich, den 24.04.2024

Uwe Zehaczek

Wahlleiter