Ab dem 01. Mai 2025 darf das Einwohnermeldeamt nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder (keine Papierbilder) für hoheitliche Dokumente verwenden.
Biometrische Passfotos können weiterhin im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 6,00 EUR für ein Passfoto erhoben.
Weiterhin können Sie Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister (z.B. einem zertifizierten Fotografen) fertigen lassen. In diesem Fall wird das Lichtbild von diesem externen Dienstleister digital an das Einwohnermeldeamt übermittelt. Sie erhalten einen QR-Code, welchen Sie bitte zu Ihrem Termin im Einwohnermeldeamt mitbringen. Dieses Verfahren greift ab 01. Mai 2025. Sollten Sie einen Termin ab Mai 2025 wahrnehmen, suchen Sie den Fotografen bitte auch erst im Mai 2025 auf.