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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Unstrut-Hainich am 27. April 2025

Der Wahlausschuss der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Unstrut-Hainich wie folgt festgestellt:

1.

Zahl der Wahlberechtigten:

5.314

Zahl der Wähler:

2.826

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

18

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

2.808

 — 

2.

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

 — 

3.

Folgender Bewerber ist zum Bürgermeister gewählt:

 — 

4.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

Unstrut-Hainich, den 29.04.2025

Borowsky

Wahlleiter der Gemeinde Unstrut-Hainich