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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Erlebnisort Reden für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund § 10 der Satzung des Zweckverbandes Erlebnisort Reden in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.12.2021 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit -KGG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. 1 S. 854, 863), in Verbindung mit § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. 1 S. 854, 863) hat die Verbandsversammlung am 15.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt:

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

473.800,00 €

dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf

473.800,00 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

0,00 €

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

§ 2

Es werden keine Kredite für Investitionen veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000,- EURO.

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird nicht festgesetzt.

§ 6

Der Zweckverband erhebt Umlagen zur Deckung seines komplementären Finanzierungsbedarfs von seinen stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 13 der Verbandssatzung in Höhe von insgesamt 300.000 €.

§ 7

Der Zweckverband hat gemäß § 8 der Satzung des Zweckverbandes eine Geschäftsstelle eingerichtet. Es gilt der von der Verbandsversammlung am 15.12.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Für die Abwicklung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Führung der Kassengeschäfte ist laut § 11 der Satzung des Zweckverbandes der Verbandsvorsteher verantwortlich. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch einen von der Verbandsversammlung zu bestellenden Abschlussprüfers.

Ottweiler, den 15.12.2025
Der Verbandsvorsteher
gez. Landrat Sören Meng

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Satzung nicht. Der Haushaltsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme im Landratsamt Ottweiler, Wilhelm-Heinrich­Straße 36, Zimmer 338, an Werktagen, außer samstags zu den Besuchszeiten öffentlich aus.

Ottweiler, den 11.03.2026
Der Verbandsvorsteher
gez. Landrat Sören Meng