Die Gemeinde Schiffweiler informiert über eine neue verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Neunkirchen.
Auf Antrag der Gemeinde wird im Bereich der Anwesen Donnersbergstraße 1–3 ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Die entsprechende Anordnung erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Verkehrssituation im Einmündungsbereich der Leopoldstraße in die Donnersbergstraße. Aufgrund des dortigen Kurvenverlaufs kommt es regelmäßig zu Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge. Diese erschweren insbesondere das sichere Einbiegen und erhöhen das Unfallrisiko.
Mit der Einrichtung des absoluten Halteverbots soll die Sicht deutlich verbessert und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden nachhaltig erhöht werden.
Die Gemeinde Schiffweiler bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Regelung und dankt für das Verständnis.