Titel Logo
Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Schiffweiler sowie die Entlastung der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Aufgrund § 99 Abs. 1 i. V. m. § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler am 26.02.2025 die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Nach Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

a)

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 mit einem Jahresverlust von 1.428.185,67 € fest.

b)

Der Jahresverlust ist auf die neue Rechnung vorzutragen und im Folgejahr zur Reduzierung der Allgemeinen Rücklage heranzuziehen.

c)

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen für den Jahresabschluss 2023 die Entlastung.

Die ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte und testierte mit Datum vom 19.11.2024 der Gemeinde Schiffweiler den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Gemeinde Schiffweiler, Schiffweiler - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen und den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) sowie den ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG).

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

St. Ingbert, den 19. November 2024
ATAX Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "ATAX Treuhand GmbH" liegen in der Zeit vom 09.04.2025 bis einschließlich 25.04.2025 im Rathaus (Zimmer 308), Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich:

Montag bis Donnerstag

07:30 - 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.

Schiffweiler, 02.04.2025
Cedric Jochum, Bürgermeister