Titel Logo
Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmung

Die Gemeinde Schiffweiler widmet gemäß dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler vom 29.03.2023 als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SaarlStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 - Amtsblatt des Saarlandes Seite 969 vom 23.11.1977 - zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 8 Verwaltungsstrukturreform-Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 2393)

die Flurstücke in der Gemarkung Landsweiler-Reden, Flur 10, Flurstücks-Nr. 3/218, 3/219, 3/221, 3/223, 3/224, 3/225, 3/233, 3/234, 3/254 als öffentliche Straßenflächen - Gemeindestraße „Schachtstraße“

im Rahmen der jeweils geltenden Straßenverkehrsvorschriften, innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen, dem Gebrauch durch Jedermann als öffentliche Straßenfläche (Gemeindestraße/Gehweg).

Die gewidmeten Flächen sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Gründe:

Die vorgenannten Flächen wurden als öffentliche Straßenfläche (Gemeindestraße/Gehweg) ausgebaut.

Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können beim Bau- und Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7, Zimmer 3, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats - vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bau- und Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler, 66578 Schiffweiler, Rathausstraße 7 -11, einzulegen. Der Widerspruch kann auch beim Landrat des Landkreises Neunkirchen - Kreisrechtsausschuss -, 66564 Ottweiler, Wilhelm- Heinrich- Straße 36, eingelegt werden.

Markus Fuchs
Bürgermeister