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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 17.12.2025

Sitzungsnummer:

GR/020/2025

Beginn:

17:00 Uhr

Ende

19:50 Uhr

Ort:

Ratssaal, Rathausstraße 11, 66578 Schiffweiler

Anwesend:

Vorsitzende/r

Herr Cedric Jochum

Mitglieder SPD-Fraktion

Frau Christina Baltes

Herr Dominik Dietz ab 17:17 Uhr - Einwohnerfragestunde

Frau Priska Gassert

Herr Horst Krummenauer

Herr Holger Maroldt

Herr Mathias Mauermann

Herr Philipp Nehren

Frau Michaela Schley

Herr René Trapp

Frau Selina Trapp

Frau Teresa Wiltz

Herr Detlev Zägel

Herr Patrick Zimmer

Mitglieder AfD Fraktion

Herr Wolfgang Brendel

Herr Rafael Pidanset

Frau Sorina Pidanset

Herr Timo Zeyer

Mitglieder CDU-Fraktion

Frau Ute Beck

Frau Kim Bido

Herr Jonas Franzmann

Herr Mathias Jochum

Herr Hans-Werner Pesi

Herr Nils Colin Schuh ab17:06 Uhr - Einwohnerfragestunde

Herr Andy René Strassel

Frau Susanne Tornes

Herr Reinhard Wagner ab 17:25 Uhr - Annahme der Niederschrift

Herr Markus Weber

Herr Tobias Wiederhold

Frau Sabrina Zewe

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Peter Holzer

Herr Arnold Ilgemann

vom Personalrat

Herr Dominik Schnur

von der Verwaltung

Herr Hans-Joachim Beyer

Frau Anna Bick

Herr Sebastian Diener

Frau Anika Engel

Herr Christian Geßner

Frau Jutta Gimmler entschuldigt

Herr Matthias König

Herr Carsten Meyer entschuldigt

Schriftführer

Frau Julia Semar

Gäste

Firma Saarbrücker Zeitung

Abwesend:

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Michael Bost entschuldigt

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung GR/020/2025 am 17.12.2025 zu der form- und fristgerecht eingeladen wurde, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Er bittet um Streichung des TOP 9 und Aufnahme der Tischvorlagen TV036 auf den TOP 14, TV034 auf den TOP 24 und TV035 auf den TOP 25.

Seitens der Mitglieder gibt es keine Einwände gegen die Tagesordnung, so dass über nachfolgende Punkte zu beraten ist:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Annahme der Niederschrift GR/017/2025 vom 24.09.2025 im öffentlichen Sitzungsteil

3.

Der Bürgermeister informiert

4.

Machbarkeitsstudie Freibad Landsweiler-Reden - Teil 2 Gesamtstudie

Vorlage: BV/328/2025

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2026 des Regiebetriebes „Freibad Landsweiler-Reden"

Vorlage: BV/322/2025

6.

Beteiligungsbericht der Gemeinde Schiffweiler für das Jahr 2024

Vorlage: IV/049/2025

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des doppischen Jahresabschlusses 2024, die Verwendung des Jahresüberschusses und die Entlastung des Bürgermeisters und der am Anordnungsgeschäft Beteiligten gem. § 101 KSVG

Vorlage: BV/316/2025

8.

Beantragung der Investitionszuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2026 Vorlage: BV/317/2025

9.

Öffentliche Bekanntmachung über die Veräußerung eines Gebäudes im OT Landsweiler-Reden

Vorlage: BV/320/2025

10.

Beratung und Beschlussfassung zur Ergänzung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Schiffweiler - Stand 12.2024 sowie der Anlage 4 - Übersicht der Platzvergabekriterien

Vorlage: BV/304/2025

11.

Beratung und Beschlussfassung über die überarbeitete Redaktionsrichtlinie ab 01.01.2026

Vorlage: BV/305/2025

12.

Prüfung und Beschlussfassung über die Einführung der meinOrt-App des Verlages Linus Wittich sowie Festlegung des weiteren Vorgehens hinsichtlich des bestehenden Vertrages zur i'Gudd-App

Vorlage: BV/325/2025

13.

Errichtung und Betrieb einer Zwischenlagerfläche für gemeindliche Baggergüter in Kooperation mit der Gemeinde Merchweiler

Vorlage: BV/329/2025

14.

Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Stellenausschreibung als Bautechniker (m/w/d)

Vorlage: TV/036/2025

15.

Anfragen und Mitteilungen

Öffentlicher Teil

zu 1 Einwohnerfragestunde

Frau Senz möchte einige Punkte zu den als Vorwürfen verstandenen Aussagen im Gemeinderat klargestellt haben. Es wurde eine Unterschriftenliste erstellt, eine Petition sei keine Absicht gewesen. Der Brief der Gemeinde war bereits auf den 31.10.2025 datiert, die Zustellung erfolgte erst im November.

Der Vorsitzende teilt mit, dass weder er noch die Verwaltung verpflichtet sind, etwas klarzustellen. Aufgrund der Abwesenheit des Bürgermeisters konnte das Schreiben nicht früher korrigiert und unterzeichnet werden.

Zudem wird in der Öffentlichkeit sowie auf Facebook die Kommentarfunktion seitens der IG Volksbad gesperrt während gleichzeitig ein Mitbestimmungsrecht gefordert wird. Das Schreiben wurde als Bürgerbegehren gewertet. Es gab mehrere persönliche Gespräche mit den betreffenden Personen beim Bürgermeister und im Anschluss wurden in der Öffentlichkeit die Worte im Mund herumgedreht. Im Nachgang wurden sogar Mitarbeiter der Verwaltung öffentlich angegangen. Dies duldet der Bürgermeister nicht.

Im Schreiben sei dann doch wieder von einer Online-Petition gesprochen worden. Dabei haben aus ganz Deutschland, teils minderjährige, Personen unterschrieben. Die Frage ist, welchen Mehrwert die Bürger von Schiffweiler davon haben. Auch wurde Herr Bier von der Presse angegriffen, es wurde Intransparenz vorgeworfen und dass von Online-Begehren nie die Rede war. Frau Senz und Frau Edinger waren schon mehrfach beim Bürgermeister vorstellig, ebenso wie ein Mitglied des Gemeinderates. Die Darstellung der IG Volksbad ist, als würde die Mehrheit der Bürger repräsentiert, während nur 1 Sitz von 33 tatsächlich auf die BGS entfällt. Nichtsdestotrotz bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Senz und Frau Edinger für ihr Engagement und das Einbringen. Dies sei ein wichtiger und guter Bestandteil der Demokratie. Er verlangt im Gegenzug jedoch auch einen offenen und ehrlichen Umgang mit der Verwaltung.

Frau Edinger bemängelt, dass Herr Bier von der Saarbrücker Zeitung nicht auf die IG Volksbad zugegangen ist um eine Gegendarstellung abzufragen.

Ihr sei aufgefallen, dass der Schriftzug „Volksbad“ entfernt wurde und bittet um Auskunft, was damit passiert sei.

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Schriftzug, wie auch andere Gegenstände aus dem Freibad, von der Verwaltung sichergestellt wurden.

Frau Heidemann bittet um Ergebnisse aus dem Akteneinsichtsausschuss, evtl. um Nennung eines Ansprechpartners.

Der Vorsitzende informiert, dass es sich um einen nichtöffentlichen Ausschuss handelt, der mehrfach nichtöffentlich getagt hat. Die Empfehlungen werden schlussendlich an den Gemeinderat weitergegeben.

zu 2 Annahme der Niederschrift GR/017/2025 vom 24.09.2025 im öffentlichen Sitzungsteil

Beschluss:

Einstimmig, bei einer Enthaltung wegen Nichtteilnahme, beschließt der Gemeinderat die Annahme der Niederschrift GR/017/2025 vom 22.09.2025 im öffentlichen Sitzungsteil.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

12 SPD

12 CDU

2

Grüne/FBL/BGS

4

AfD

Nein:

0

Enthaltung:

1 SPD

zu 3 Der Bürgermeister informiert

Informationen aus dem Ordnungsamt:

-

Am 20.11. wurde in Saarbrücken zusammen mit der Umweltministerin Frau Berg die Fortschreibung des Radverkehrsplans Saarland 2025 sowie die Radverkehrsstrategie vorgestellt. Auch Maßnahmen des Radverkehrsplanes der Gemeinde Schiffweiler für Landes- und Bundesstraßen finden sich dort wieder. Weitere Informationen sind unter www.saarland.de/radverkehr zu finden.

Informationen aus der Kämmerei:

-

Es fand eine Vorbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden zum Haushalt 2026 statt. Am Donnerstag, 18.12.25 treffen sich die Ortsvorsteher zu den Haushaltsberatungen.

-

Die Antwort auf die beantragte Fristverlängerung für das Bauvorhaben Freibad, die am 01.07. beim Zuwendungsgeber in Berlin eingereicht wurde, steht noch aus. Vom Projektträger wurden am 28.11. erneut alle Unterlagen angefordert. Die Kämmerei hofft hier auf eine schnelle Rückmeldung.

-

Am 09.10. wurde ein Antrag zur Übertragung der Finanzmittel des Bundes gestellt, auch hier steht die Rückmeldung noch aus.

Informationen aus dem Hauptamt:

-

Der Weihnachtsmarkt in Landsweiler-Reden hat mit vielen Vereinen stattgefunden. Im nächsten Jahr findet der Weihnachtsmarkt dann in Stennweiler statt.

-

Weihnachten auf dem Striet fand zum ersten Mal statt. Über 200 Besucher waren anwesend. Eine Wiederholung im nächsten Jahr ist angedacht. Hier gilt ein besonderer Dank Frau Wagner, Frau Schmickler und dem Personalrat für die Organisation und allen Freiwilligen, die zur gelungenen Durchführung beigetragen haben.

-

Am 01.12. fand die Verleihung der Sportplakette an Frau Gorny durch das Innenministerium statt.

-

Anfang Dezember fand ein Termin mit allen Ärzten, Apothekern und der kassenärztlichen Vereinigung zur Besprechung der ärztlichen Versorgung in Schiffweiler statt. In der heutigen Situation ist dies ein wichtiges Thema. Die Gemeinde wird sich der Sache annehmen.

-

Der Neujahrsempfang der Gemeinde findet am 09.01.26 in der Großen Werkstatt in Reden statt. Der Kinderneujahrsempfang findet am 10.01.26 erstmalig in der Gemeinde Schiffweiler und ebenfalls in der Großen Werkstatt statt.

zu 4 Machbarkeitsstudie Freibad Landsweiler-Reden - Teil 2 Gesamtstudie

Vorlage: BV/328/2025

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.08.2025 beschlossen, das Unternehmen Altenburg Unternehmensberatung GmbH aus Düsseldorf mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, einer Gesamtbeurteilung /Erläuterungsbericht und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu beauftragen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind für die baufachliche Prüfung erforderlich.

Am 25. September 2025 fand der sogenannte Kickoff-Workshop (gemäß Angebot Ziffer I.1 (also die Analysephase)) statt. Es erfolgte eine Begehung des Freibades und auch eine persönliche bzw. eine hybride Besprechung.

Teilnehmer dieser Begehung/Besprechungen waren u.a. Mitarbeiter der Unternehmen Altenburg Unternehmensberatung, Polyplan Kreikenbaum, Deye Consulting / Polyplan, Weber Ingenieure, Hüßing Architekten und Vertreter der Gemeinde Schiffweiler.

In der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2025 wurde der erste Teil der Studie in Form einer Analyse und konzeptionelle Vorüberlegungen (Sitzungsvorlage: BV/276/2025) dem Gremium vorgelegt.

Mit der heutigen Sitzungsvorlage wird die Gesamtstudie mit Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und einer Empfehlung zum Betriebskonzept dem Gemeinderat vorgestellt.

Das Konzept ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit straff ausgerichtet (siehe Öffnungszeiten und Preisgestaltung). Dennoch ist das erwartete Betriebsergebnis defizitär. Nur auf die Wirtschaftlichkeit bezogen, ist das Vorhaben nicht wirtschaftlich. Der Jahresverlust des Freibadbetriebes ist dann durch Verlustzuweisungen aus dem Kernhaushalt der Gemeinde auszugleichen. Dies wirkt sich negativ auf den Saarlandpakt aus. Im Branchenvergleich ist das Bad allerdings ausgesprochen günstig, was der Gemeinde die Vorgabe nach der Sparsamkeit sicherlich erleichtert.

Damit nicht gegen den Krediterlass verstoßen wird, muss das Freibad in den zukünftigen Jahren auf jeden Fall Zins- und Tilgungsleistungen erwirtschaften, damit die Kreditverpflichtung eingehalten werden kann.

Der Geschäftsführer des Unternehmens Herr Marco Steinert-Lieschied stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor und steht für Fragen und Anregungen aus dem Gremium gerne zur Verfügung. Er weist darauf hin, dass die Preise regelmäßig angepasst werden müssen und keine Übersubventionierung stattfinden soll. Jede Anpassung der Öffnungszeiten hat automatisch Auswirkungen auf die Personalkosten und sollte immer sehr gut abgewägt werden, da dies auch direkte Auswirkungen auf das Jahresergebnis hat.

Mitglied Jochum - CDU - bedankt sich für die Präsentation und teilt mit, dass er sich sehr seriös beraten fühlt. Es wurden viele Punkte angesprochen, die hohe Relevanz besitzen.

Das alte Freibad hat in den letzten Jahren Verluste von über 500.000 € verzeichnet, daher ist er begeistert von der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung. Er zitiert die Worte „Mehrwert“ und „wertvoller Infrastrukturbaustein“. Zwar sind 300.000 € jährlich immer noch ein Kraftakt aber machbar.

Mitglied Trapp - SPD - dankt für die gute Aufbereitung der Daten und das damit verbundene plausible Konzept, das verfolgt werden kann. Der Gemeinderat unternimmt alles Notwendige, um der Bevölkerung für die nächsten Jahre ein Bad anbieten zu können.

Mitglied Ilgemann - Grüne/FBL/BGS - findet das Konzept gut und die Finanzierung tragbar.

Insbesondere im direkten Vergleich mit den Kosten für eine Sanierung in Höhe von 4,5 - 5 Mio. € ohne Förderung schneidet der Neubau deutlich besser ab. Auch die Folgekosten wären bei einer reinen Sanierung wesentlich höher. Die Gemeinde hätte Finanzmittel aufnehmen müssen, die man sich nicht leisten könne. Für das neue Tourismuskonzept sei dies ein wichtiger Baustein.

Mitglied Wagner - CDU - fragt nach Vergleichsberechnungen bei längeren Öffnungszeiten.

Herr Steinert-Lieschied antwortet, dass die Personalressourcen straff geplant sind. Eine komplette Öffnung in den Sommerferien und an Wochenenden reicht vollkommen aus. Unter der Woche sollte das Bad in der Regel später öffnen, dabei gingen erfahrungsgemäß kaum Besucher verloren.

Jede Veränderung ist direkt kostenrelevant und das Minus wird entsprechend größer.

Beschluss:

Mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung, entscheidet sich der Gemeinderat zur Einreichung der Studie an das Referat Bundesbau OBB23 als Fachaufsicht zur bauchfachlichen Prüfung.

Aus dem Kernhaushalt der Gemeinde sollen entsprechende Haushaltsmittel für einen defizitären Bäderbetrieb in zukünftigen Jahren eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

9 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

2 CDU

Enthaltung:

1 CDU

zu 5 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2026 des Regiebetriebes „Freibad Landsweiler-Reden"

Vorlage: BV/322/2025

Sachverhalt:

Für jedes Wirtschaftsjahr hat der Betrieb der gewerblichen Art (BgA) Freibad Landsweiler-Reden einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Ein Wirtschaftsplan ist auch trotz der Schließung (seit 2023) des Freibades aufzustellen.

Der Erfolgsplan 2026 des BgA Freibad ist auf der Aufwandsseite geprägt durch die Materialaufwendungen (24 T€), die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (22,2 T€), die Abschreibungen (18 T€) und die Zinsaufwendungen (145 T€). Auf der Ertragsseite ergeben sich Erträge aus Beteiligungen an der KEW (790 T€) und die sonstigen Zinserträge aus der Zinssteuerung (4,3 T€).

Auf die Erläuterungen der Seite 6 des Wirtschaftsplanes wird verwiesen.

Der verbleibende Gewinn 2026 (nach Plan 505,7 T€) wird nach dem jeweiligen Rechnungsergebnis zunächst vorgetragen und soll dann im Rahmen einer Thesaurierung für die Sanierung des Bades zur Verfügung stehen. Hierzu bedarf es allerdings eines Thesaurierungsbeschlusses durch den Gemeinderat. Alternativ könnte der Gemeinderat auch eine Abführung an den Gemeindehaushalt beschließen.

Im Wesentlichen wird die Ertragslage - wie immer - durch die Einlage der Beteiligung an der KEW in das Sondervermögen Bad bestimmt. Im Planjahr 2026 fließt die Gewinnausschüttung der KEW aus dem Jahr 2025 dem Sondervermögen zu. Das Betriebsergebnis des Versorgungsunternehmens unterliegt ebenfalls schwer zu kalkulierenden Schwankungen. Um die klimapolitischen Ziele erfüllen zu können, ist der Gesetzgeber an Heizquellen mit der Hilfe von erneuerbaren Energien stark interessiert. Dies führt unternehmerisch zu strukturellen Änderungen im Geschäftsbetrieb der KEW, was sich faktisch auch auf die Gewinnsituation des Unternehmens auswirken kann. Tendenziell ist mit einer rückläufigen Dividendenausschüttung der KEW zu rechnen.

Bei den Materialaufwendungen bilden früher die Ver- und Entsorgungskosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) die größte Aufwandsposition, gefolgt von den Aufwendungen für externe Beckenaufsicht. Da das Bad jedoch weiterhin geschlossen ist, wurden nur „Kleinbeträge“ für die Ver- und Entsorgung in den Wirtschaftsplan aufgenommen.

Exkurs: Das für die TGA beauftragte Unternehmen Polyplan Kreikenbaum geht für das zukünftige Freibad von einem Wasserverbrauch für den reinen Bäderbetrieb von 3.000 bis 4.000 m³ aus (Stand: 28.11.2025). Somit müssen auch für die zukünftige Jahre die Aufwandspositionen im Fokus der Verwaltung und des Beschluss- und Kontrollorgans (= dem Gemeinderat) liegen.

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 27.06.2023 ist erstmalig eine Zuwendung i.H.v. bis zu 3.000.000,00 € bewilligt worden. Der Bewilligungszeitraum begann bereits am 27.06.2023 und endet am 31.12.2025. Die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes wurde mit Datum vom 01.07.2025 beantragt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 04.12.2025) wurde die Bewilligung noch nicht verlängert. Das Vorhaben befindet sich nach wie vor im Bereich der Darlegung der prüfungsfähigen Unterlagen für die baufachliche Prüfung - diese wird mit dem Fortschritt der baulichen Planungen weiterverfolgt. Derzeit werden Lösungen für die Barrierefreiheit erarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Freibad-Vorhabens, das Ergebnis soll in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2025 dargestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Finanzplan (Seite 11) des Wirtschaftsplanes aktuell mit einem Bauvolumen 2026 von 6,1 Mio. € (brutto) gerechnet wurde. Im Wirtschaftsplan des Vorjahres stehen noch 1,3 Mio. € (brutto) an Investitionen zur Verfügung, die nach 2026 übertragen werden. Nach Rückmeldung des beauftragten Architekten vom 04.11.2025 wurde für das Bauvorhaben einen 10 %-igen Puffer eingeplant.

Je höher die Baukosten steigen, umso höher ist der Kreditbedarf; folglich muss der Betrieb der gewerblichen Art auch höhere Beträge für Zins und Tilgung erwirtschaften. Der Regiebetrieb Freibad führt seit dem Jahr 2025 keine Gewinnausschüttung mehr an den Gemeindehaushalt ab. Dem Wirtschaftsplan ist zu entnehmen, dass erstmals in dem Planjahr 2029 ein Verlust in Höhe von 28.480 € ausgewiesen wird. Besonders zu beachten ist dabei, dass die Zinsen und Tilgungen des Sonderkredites real erwirtschaftet und bedient werden müssen, auch über den Finanzplanzeitraum hinaus. Durch das negative Planergebnis droht dem Betrieb der gewerblichen Art eine nicht geordnete Haushaltswirtschaft. Folglich wird die Gemeinde eine Verlustzuweisung an den Freibadbetrieb durchführen müssen, um das Defizit auszugleichen. Dies wirkt sich negativ auf die Sparbemühungen der Gemeinde (= Saarlandpakt) aus. Daher ist es auch umso wichtiger, dass für das bevorstehende Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben der Kreditanteil so gering wie möglich gehalten wird. In dem Planentwurf wird für das Jahr 2026 ein Sonderkredit in Höhe von 2,8 Mio. € ausgewiesen. Dieser ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig.

Die Entscheidung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes obliegt als vorbehaltene Aufgabe (§ 4 EigVO i.V.m. § 35 Nr. 17a KSVG) dem Gemeinderat. Der Hauptausschuss hat eine positive Empfehlung abgegeben.

Beschluss:

Mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen beschließt der Gemeinderat den Wirtschaftsplan 2026 des Regiebetriebes „Freibad Landsweiler-Reden“ in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

2 CDU

Enthaltung:

0

zu 6 Beteiligungsbericht der Gemeinde Schiffweiler für das Jahr 2024

Vorlage: IV/049/2025

Sachverhalt:

Die Beteiligung einer Gemeinde an einem Unternehmen ist nichts anderes als die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben in der Form des Privatrechts. § 115 KSVG stärkt die Steuerungs- und Kontrollrechte der Gemeinde auf die Unternehmen in Privatrechtsform und verpflichtet die Gemeinde zur jährlichen Erstellung eines Beteiligungsberichtes. Dieser dient der Information des Gemeinderates und auch der Einwohner der Gemeinde über alle Unternehmen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Der Bericht soll dazu beitragen, die Aufgabenerfüllung in Privatrechtsform - und damit als solche aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert - transparenter zu machen.

Für die Gemeinde Schiffweiler ergibt sich demnach eine Berichtspflicht für die unmittelbaren Beteiligungen an der KEW AG und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH sowie die mittelbaren Beteiligungen, die sich aus der Beteiligung der KEW AG an

Kommunale Entsorgung Neunkirchen Geschäftsführungsgesellschaft mbH (KEN)

Kommunale Entsorgung Neunkirchen (KEN) GmbH & Co. KG

Fernwärmeversorgung Neunkirchen GmbH (FVN)

Energiehandel Saar Verwaltungs-GmbH

Energiehandel Saar GmbH & Co. KG (EHS)

Gemeindewerke Kirkel GmbH

Wasserversorgung Ostsaar GmbH Ottweiler

Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH

ergeben (siehe Beteiligungsbericht 2024; Seite 5-19).

Um die Ratsmitglieder allumfassend zu informieren, enthält auch der Beteiligungsbericht neben dem Pflichtteil einen freiwilligen Berichtsteil. In diesem wird über die öffentlich- rechtlichen Ausgründungen in der Form von Sondervermögen (Abwasserwerk und BgA Freibad Landsweiler-Reden) und Zweckverbänden berichtet (siehe Beteiligungsbericht 2024; Seite 20-46).

Der Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Schiffweiler basiert auf den jeweils aktuell vorliegenden testierten Geschäftsberichten der geprüften Unternehmen.

Der Bericht ist in öffentlicher Sitzung zu beraten. Dem Einwohner steht ein Einsichtsrecht zu, das mittels Leistungsklage durchgesetzt werden kann. Das Recht auf Einsichtnahme wird öffentlich bekannt gemacht.

Mit Änderung des KSVG vom 13. Juli 2016 ist der Beteiligungsbericht nun gemäß § 115 Abs. 3 KSVG im Jahr der Aufstellung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

zu 7 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des doppischen Jahresabschlusses 2024, die Verwendung des Jahresüberschusses und die Entlastung des Bürgermeisters und der am Anordnungsgeschäft Beteiligten gem. § 101 KSVG

Vorlage: BV/316/2025

Sachverhalt:

Gemäß § 42 Abs. 3 KSVG ist bei Sitzungen in denen über den Jahresabschluss beraten wird eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen. Das Ergebnis dieser Beratung ist nämlich neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, die als Vertreter des Bürgermeisters am Haushaltsvollzug mitgewirkt haben.

Bürgermeister Cedric Jochum, Bürgermeister a.D. Markus Fuchs, Herr Mathias Jochum und Herr Mathias Mauermann waren im Prüfungszeitraum als Bürgermeister bzw. Beigeordnete tätig und können an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen.

Der Jahresabschluss 2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem übersandt.

Seit dem Jahresabschluss 2013 macht die Gemeinde Schiffweiler von der sog. Öffnungsklausel des § 101 Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 KSVG Gebrauch und hat in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2022 die Atax Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in St. Ingbert zum Prüfer für den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Schiffweiler bestellt.

Die Prüfung erfolgte von August bis Oktober in den Büroräumen in St. Ingbert. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Schiffweiler liegt ebenfalls vor und wurde auch über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Das Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2024 ist auf Seite 14 des Prüfberichtes im sogenannten "Bestätigungsvermerk" zusammengefasst.

Auf den Seiten 7 bis 8 ist darüber hinaus die grundsätzlichen Feststellungen zum Ergebnis der durchgeführten Prüfung dargestellt.

Frau Waltraud Collmann und/oder Herr Manfred Müller, als Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nehmen an der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses teil, um den Prüfbericht zu erläutern und steht darüber hinaus für die Fragen der Rechnungsprüfungsausschussmitglieder zur Verfügung.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird den Gemeinderat über die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss und über die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses informieren.

Die Ergebnisrechnung 2024 schließt mit einem Jahresgewinn ab. Daher ist neben der Feststellung des Ergebnisses und der Entlastung des Bürgermeisters auch über die Gewinnverwendung separat zu beschließen.

Sofern ausgedruckte Exemplare des Jahresabschlusses 2024 und/oder des Prüfungsberichtes gewünscht werden, wird um entsprechende Mitteilung an die Mitarbeiter/innen der Kämmerei gebeten.

Mitglied Baltes - SPD - übernimmt den Vorsitz und teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 01.12.2025 getagt hat. Sie übergibt das Wort an Herrn Strassel - CDU, der die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wie folgt vorträgt:

Am 01.12.2025 hat der RPA den Jahresabschluss zum 31.12.2024 vorberaten. Ein Vertreter der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ATAX Treuhand GmbH aus St. Ingbert) hat während der Sitzung den RPA-Mitgliedern den Jahresabschluss erläutert. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.091.210,62 € aus. Beanstandungen gab es keine. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt der Gemeinde Schiffweiler den „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“, dies ist das beste Prüfungsurteil welches erteilt werden kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den mit rund 3 Mio. € deutlich positiven Jahresgewinn festzustellen, diesen auf die neue Rechnung vorzutragen und die am Anordnungsgeschäft Beteiligten zu entlasten.

Die Gemeindeverwaltung ist eine der wenigen Kommunen im Saarland, die den Jahresabschluss erneut fristgemäß aufstellen konnte. Für die Mühe und das Vorbereiten bedanken wir uns bei Herrn Bürgermeister und seinem Team.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig auf der Grundlage des Prüfungsberichtes und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses

a)

den Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Schiffweiler mit einem Jahresgewinn von 3.091.210,62 € festzustellen und

b)

den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen und im Folgejahr zur Erhöhung der Allgemeinen Rücklage heranzuziehen und

c)

erteilt dem Bürgermeister und den am Anordnungsgeschäft Beteiligten für den Jahresabschluss 2024 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

12 SPD

11 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 8 Beantragung der Investitionszuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt für das Jahr 2026

Vorlage: BV/317/2025

Sachverhalt:

Die Gemeinden werden ab dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2064 jährlich mit mindestens 20 Mio. Euro an Investitionszuweisungen entlastet.

Die Gemeinde Schiffweiler erhält für das Haushaltsjahr 2026 eine nicht zweckgebundene Investitionszuweisung in Höhe von 228.217,00 €, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis nach den §§ 4 bis 9 SaarlandpaktG im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum einhält.

Die Investitionszuweisung kann zurückgefordert werden, wenn der strukturelle zahlungsbezogene Fehlbetrag im Rahmen des Jahresabschlusses die zugelassene Obergrenze übersteigt.

Die Investitionszuweisungen werden nicht maßnahmenbezogen gewährt, sondern allgemein zur Finanzierung von Investitionen. Sie sind als Investitionszuweisungen vom Land im Teilhaushalt 6 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ zu verbuchen und in einen Sonderposten einzustellen, der pauschal mit 5% jährlich aufgelöst wird.

Die Bewilligungsvoraussetzungen für Investitionszuweisungen, die Mittelverteilung, die Vorgaben für die Verwendung der Mittel und das Verfahren für das Jahr 2026 sind in den §§ 11-14 im Gesetz über den Saarlandpakt ab dem Jahr 2020 neu geregelt.

Entsprechende Anträge sind über das Landesverwaltungsamt St. Ingbert an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bis spätestens 31.07. des jeweiligen Bewilligungsjahres einzureichen. Die erklärte Absicht der zweckentsprechenden Verwendung ist gleichzeitig eine unabdingbare Bewilligungsvoraussetzung.

Die Verteilung der Zuweisungen innerhalb des Verteilerkreises erfolgt nach einem jährlich identischen Verteilungsschlüssel zu je 50% nach Einwohnern und nach Umlagegrundlagen.

Der Gemeinderat wird nach § 14 Abs. 3 SaarlandpaktG gebeten, über die Beantragung der Investitionszuweisungen und Konsolidierungshilfen und ihre Verwendung im Sinne des § 13 SaarlandpaktG zu beschließen.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Beantragung der Investitionszuweisungen sowie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt (SaarlandpaktG) für das Jahr 2026.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

12 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9 Öffentliche Bekanntmachung über die Veräußerung eines Gebäudes im OT Landsweiler-Reden

Vorlage: BV/320/2025

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Über die Thematik des Verkaufs des Gebäudes Sportheim Buchenkopf, Jahnstraße 45, wurde im Gemeinderat bereits mehrfach gesprochen, (s. Vorlagen BV/157/202; BV/187/2025), ohne dass eine Entscheidung über eine Veräußerung getroffen wurde.

Im Rahmen der letzten Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde vereinbart, dass sich der Gemeinderat mit der Thematik der öffentlichen Bekanntmachung befassen soll.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Seitens der Verwaltung wurde im Juni 2025 ein Verkehrswertgutachten über das Gebäude in Auftrag gegeben, um den Verkehrswert zu beziffern. Die Begehung fand im Juni statt und das Gutachten ergab einen Verkehrswert in Höhe von 72.000 €, in Worten zweiundsiebzigtausend Euro.

Das Gebäude ist in die Jahre gekommen und es zeigen sich große altersbedingte Abnutzungen, Bauschäden und Baumängel.

Der Verkauf von gemeindeeigenen Immobilien und/oder Grundstücken ist öffentlich bekanntzumachen. Die am Kauf interessierten Personen können ihr Gebot bis zu einem festgesetzten Termin in einem verschlossenen Umschlag abgeben. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingereichten Angebote geöffnet.

Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage der mit der Ausschreibung bekanntgemachten Kriterien, wie beispielsweise

-

vertragliche Vereinbarung, dass das Gebäude Vereinen, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde zur Verfügung steht.

-

vertraglich festgelegte Vereinbarung, dass der Gemeinde ein Rückkaufrecht zusteht falls der Erwerber das Gebäude veräußert

-

kein Kauf des Gebäudes als Spekulationsobjekt im Hinblick auf die Entwicklung des Sportplatzes Buchenkopf

-

bevorzugt soll das Gebäude an einen Investor / Käufer aus der Gemeinde verkauft werden.

Die Bekanntmachung des Verkaufs soll aufgrund der bevorstehenden Feiertage ab dem 2. Januar 2026 erfolgen.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Die Gemeinde erhält Einnahmen im mittleren fünfstelligen Bereich. Mittelfristig spart die Gemeinde Ausgaben im sechstelligen Bereich für notwendige Sanierungskosten. Einnahmen werden derzeit aus dem Gebäude nicht erzielt.

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Mitglied Trapp - SPD - erfragt, ob es bereits Interessenten gibt. Man müsse auch im Auge behalten, wenn ein Interessent weniger bezahlen möchte als im Gutachten angegeben. Er möchte wissen, welchen Buchwert das Gebäude hat. Man wolle von Seiten der SPD-Fraktion gerne die Ausschreibung vor der Veröffentlichung am 02.01.2026 sehen. Auch fragt er sich, warum man nicht den Kreisgutachterausschuss beauftragt habe. Ebenfalls möchte er den angesetzten Mindestverkaufspreis wissen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass man nicht den Kreisgutachter beauftragt habe, da dieser zu lange Fristen hat. Die Punkte seien in der Vorlage bzw. in der Ausschreibung berücksichtigt.

Das Gebäude habe einen Wert von 72.000 €.

Mitglied Jochum - CDU - weist darauf hin, dass es nur drei Optionen gibt:

-

Einbinden in Gesamtplanung, z.B. für Wohnbebauung, bei der auch die Gemeinde mit anpacken muss und es keine weitere Nutzung für die Allgemeinheit und die Vereine gebe.

-

Die Gemeinde bleibt Eigentümer und ist in der Instandhaltungspflicht und damit für alles verantwortlich, wie die Verkehrssicherung, Unterhaltungskosten etc., was nicht sinnvoll und vor allem unwirtschaftlich ist.

-

Die Variante, die zu bevorzugen ist, sei es, Vereine, die jetzt schon Interesse zeigen und das Gebäude erwerben wollen, dieses zu veräußern. Der Interessent würde die Kosten in Zukunft im Sinne der Vereine und des Ehrenamtes übernehmen. So kann dies auch für andere Vereine nutzbar gemacht werden. Dabei sei nicht zwingend der marktübliche Preis anzusetzen. Im Vergleich mit diversen Pachtkonstellationen bei der Gemeinde, bei denen die Gemeinde die Kosten übernimmt, könnte hier mit einem gemeinsamen Beschluss die Basis geschaffen werden.

Er ist froh, dass der Verkauf von der Verwaltung nun auf den Weg gebracht wurde, um hier Fakten zu schaffen.

Der Vorsitzende informiert, dass man aktuell in der Planung des Buchenkopfes sei. Denkbar seien hier auch ein Erhalt oder auch ein Abriss. Die Ausschreibung kann so gestaltet werden, dass es eine invitatio ad offerendum ist, also eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes ist und die Gemeinde dann entscheiden könne, ob es angenommen wird. So sei man nicht zum Verkauf verpflichtet.

Mitglied Trapp - SPD - erwidert, dass man nicht gegen den Verkauf sei aber das Gebäude nicht „für jeden Preis“ verkauft werden solle bzw. müsse. Vielmehr soll für Vereine die Möglichkeit geschaffen werden, das Gebäude zu nutzen.

Mitglied Ilgemann - Grüne/FBL/BGS - findet den Vorschlag von Herrn Jochum und der Verwaltung sehr gut. Es sei zu befürworten, das Gebäude für Vereine zu erhalten. Ggfs. könne man mit Blick auf die Kostenersparnis betreffend einer umfassenden Sanierung auf die Einnahmen verzichten.

Mitglied Dietz - SPD - teilt mit, dass nach § 95 KSVG eine Veräußerung möglich sei aber nur zu reellem Wert.

Herr Geßner, Leiter der Finanzverwaltung, antwortet, dass das Gebäude 2024 einen Buchwert von 33.582,06 € und 2025 einen Wert von 29.850,72 € hatte.

Mitglied Schuh - CDU - ergänzt, dass nach § 95 Abs. 3 KSVG steht, dass in der Regel nur zu reellem Wert verkauft werden könne. Drohende Kosten könnten hier einen Grund für die Abweichung liefern.

Mitglied Dietz - SPD - vertritt die Auffassung, dass das Wertgutachten „in der Regel“ schon mit erfasst habe.

Mitglied Schuh - CDU - antwortet, dass im Gutachten ein Wert festgesetzt worden sei. Dies sei der Verkehrswert und davon könne abgewichen werden.

Beschluss:

Einstimmig, bei einer Enthaltung beschließt der Gemeinderat, die Veräußerung des Gebäudes Sportheim Buchenkopf, Jahnstraße 45, im OT Landsweiler-Reden auf der Internetseite und im amtlichen Mitteilungsblatt ab dem 2. Januar 2026 bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

12 SPD

12 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

1 SPD

zu 10 Beratung und Beschlussfassung zur Ergänzung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Schiffweiler - Stand 12.2024 sowie der Anlage 4 - Übersicht der Platzvergabekriterien

Vorlage: BV/304/2025

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Die Satzung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Schiffweiler ist am 11.10.2023 in Kraft getreten. In Abstimmung mit den Leitungen der beiden kommunalen Kindertagesstätten beabsichtigt die Verwaltung einige Erläuterungen und Ergänzungen bezüglich den Punkten vorzunehmen, die immer wieder zu Rückfragen führen. Dies soll zum besseren Verständnis gerade für Eltern und Sorgeberechtigte beitragen.

Satzung:

1. Unter § 4 der Satzung soll ergänzt werden, dass die Aufnahme in die jeweilige Kita ausschließlich anhand der jeweiligen Warteliste gemäß den Vorgaben der Platzvergabekriterien erfolgt. Zudem soll darauf verwiesen werden, dass zum Zeitpunkt der Platzvergabe die jeweils gültige Satzung und das jeweils gültige Ranking zugrunde gelegt werden.

Außerdem sollen die Punkte 1 bis 3 um Begriffsergänzungen erweitert werden, die genauer erläutern sollen, von wann bis wann ein Kind in der Krippe oder im Kindergarten aufgenommen bzw. betreut werden kann.

2. Die Kosten für das Frühstück und die Zwischenmahlzeit werden als Pauschalbetrag abgerechnet. Diese Kosten tragen zur nötigen betrieblichen Planung bei und müssen bei steigenden Lebensmittelpreisen ggf. angepasst werden. Außerdem sind das Frühstück und die Zwischenmahlzeit fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit und in der Konzeption der jeweiligen Kita verankert. In diesem pauschal entrichteten Betrag in Höhe von aktuell 15,00 € pro Kind ist u.a. ein reichhaltiges Frühstücksbuffet nach DGE-Standard und die Zwischenmahlzeit enthalten. Daher soll die Satzung nun dahingehend erweitert werden, dass dieser Pauschalbetrag auch dann zu entrichten ist, auch wenn das Kind die Kita nicht besucht.

Zwar wird dies bereits seit Einführung des Frühstücks aus den vorgenannten Gründen so gehandhabt, führt jedoch immer wieder zu Rückfragen seitens der Eltern.

Auch ist eine (anteilige) Kürzung aus Planungs- und Kalkulationsgründen nicht möglich.

Ranking:

Das Ranking bzw. die Kriterien für die Platzvergabe in den gemeindeeigenen

Kindertagesstätten wurden zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2025 geändert.

Generell kommt es bezüglich des Rankings seitens der Eltern und Sorgeberechtigten immer wieder zu Rückfragen, welche Kriterien wie ausgelegt werden und welche Kriterien zeitgleich erfüllt sein müssen. Um die für die Platzvergabe zugrunde liegenden Kriterien verständlicher und übersichtlicher zu gestalten, wurde das Ranking zunächst ohne inhaltliche Änderungen überarbeitet.

Außerdem wurde in der dem Beschluss zugrunde liegenden Vorlage aus dem Jahr 2024 bereits darauf verwiesen, dass die Herausforderungen bei der Platzvergabe eine gewisse Dynamik mit sich bringen und aufgrund unabsehbarer Entwicklungen auch künftig weitere Änderungen am Ranking notwendig sind. Daher wurden am Ranking zudem folgende inhaltlichen Änderungen vorgenommen:

1. Der „Wohnort“ innerhalb der Gemeinde soll durch den „Erstwohnsitz“ innerhalb der Gemeinde ersetzt werden. Insbesondere im vergangenen Jahr haben immer mehr Familien ihren Zweitwohnsitz in der Gemeinde Schiffweiler angemeldet, um so (deutlich früher) einen Kindergartenplatz in der entsprechenden Einrichtung zu erhalten. Diese Umgehung eines der Hauptkriterien der Satzung soll künftig vermieden werden.

2. Der Punkt „Soziale Aspekte“ soll dahingehend erweitert werden, dass Kinder, die einen nachgewiesenen Förderbedarf haben, bereits eine zugeteilte Förderkraft verfügen. Aufgrund der Personalsituation in den beiden Kindertagesstätten ist eine bevorzugte Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf ohne bereits zugeteilte Förderkraft nicht möglich.

3. Der Gemeinderat hat im September 2023 bereits beschlossen, dass pädagogische Fachkräfte und Hauswirtschaftskräfte der beiden gemeindeeigenen Kindertagesstätten bevorzugt einen Kitaplatz erhalten, um eine Rückkehr in den Beruf zu erleichtern und die Kitaplätze für alle Eltern zu sichern. Dies wurde in der Satzung entsprechend angepasst. Im Ranking (Anlage 4 zur Satzung) wurde dies jedoch nur dahingehend ausgewiesen, dass die Beschäftigten (m/w/d) der Gemeinde Schiffweiler bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden. Zur Klarstellung, dass zu diesen Beschäftigten (m/w/d) lediglich die pädagogischen Fachkräfte und Hauswirtschaftskräfte der beiden gemeindeeigenen Kindertagesstätten gehören, soll dieser Punkt analog zur Satzung um die entsprechende Ergänzung vervollständigt werden.

4. Die Gemeinde Schiffweiler trägt die Verantwortung die hausärztliche und damit medizinische (Grund)Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und sich um die Daseinsvorsorge zu kümmern. Da es zunehmend schwieriger wird eine solche Versorgung, gerade in einer ländlichen Gegend wie Schiffweiler, sicherzustellen, beabsichtigt die Verwaltung Kinder eines Allgemeinmediziners (m/w/d), der sich neu in der Gemeinde Schiffweiler niederlassen möchte, unter Punkt 1 bei der Platzvergabe bevorzugt zu berücksichtigen. So soll ein zusätzlicher Anreiz, insbesondere zur Gewinnung junger Ärzte (m/w/d) geschaffen werden, die Gemeinde Schiffweiler zur Niederlassung eines Hausarztes und ggfs. Gründung einer hausärztlichen Praxis in Betracht zu ziehen. Die Kinderärztliche Versorgung obliegt zwar dem Landkreis Neunkirchen, dennoch möchte die Gemeinde Schiffweiler auch hier die Möglichkeit schaffen, Kinder eines Kinderarztes (m/w/d), der sich in der Gemeinde Schiffweiler niederlassen möchte ebenso unter Punkt 1 bei der Platzvergabe bevorzugt zu berücksichtigen.

5. Bereits im Kindergartenjahr 2025/2026 haben 22 Kinder in der Kita Stennweiler keinen Anschlussplatz im Kindergarten erhalten. Davon betroffen sind insbesondere auch einige Kinder, die direkt nach der Geburt angemeldet wurden, die Eltern in der Gemeinde Schiffweiler wohnen, berufstätig sind und den Platz dringend brauchen. Dahingegen rücken ggfs. einige Eltern die ihre Kinder erst sehr spät (mit 1 Jahr oder 1,5 Jahren) anmelden vor, da sich das Geschwisterkind bereits in der Einrichtung befindet und sie sich dennoch des Platzes sicher sein können. Aufgrund der Chancengleichheit schlägt die Verwaltung daher vor den Passus, dass Geschwisterkinder die dieselbe Einrichtung besuchen bei Punktegleichheit bevorzugt werden, zu entfernen. Somit werden Kinder, die bereits in der Einrichtung betreut werden, bei der Vergabe der Kindergartenplätze nicht übermäßig benachteiligt gegenüber Geschwisterkindern, denen bei Punktegleichstand aktuell immer zuerst ein Kindergartenplatz angeboten wird.

6. In der neuen Fassung des Rankings soll außerdem der Hinweis ergänzt werden, dass für die jeweilige Platzvergabe immer das aktuell gültige Ranking zugrunde gelegt wird.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Die Verwaltung empfiehlt, die aktuelle Satzung und das aktuelle Ranking um die o.g. Punkte zu vervollständigen und zu ergänzen und aufgrund der Chancengleichheit den Geschwisterbonus zu entfernen.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

keine

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Keine

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anlage 4 gem. der Vorberatung im Hauptausschuss angepasst und verteilt wurde. Er möchte an dieser Stelle gerne einen Dank an die pädagogischen Fachkräfte für die tolle Arbeit, die sie täglich in den beiden Einrichtungen leisten, aussprechen.

Mitglied Jochum - CDU - dankt der Verwaltung für die Anpassungen in der Satzung. Hier wurde Klarheit geschaffen und alltagsrelevante Dinge aufgenommen. Auch Frau Merkel möchte er für die objektive Berichterstattung danken.

Nach der Klärung aller offenen Fragen, schlägt er folgende Änderungen vor:

-

Die Beiträge der Eltern für das Frühstück werden künftig vom Gemeinderat beschlossen, analog der Handhabung der Kitabeiträge.

-

Das Frühstück soll grundsätzlich für alle angeboten werden, jedoch soll den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, die Kinder vom Frühstück abzumelden. Natürlich solle dann sichergestellt sein, dass das Kind von den Eltern verpflegt wird. Als Zusatz könne man einstellen, dass eine solche Änderung nur pro Kindergartenhalbjahr möglich ist.

Mitglied Dietz - SPD - erfragt, wie es in der Praxis umgesetzt werden kann. Er sieht es als problematisch an, wenn Kinder nicht am gemeinsamen Frühstück teilnehmen, nicht angemeldet sind und ggf. auch kein eigenes Frühstück mitbringen. Er fragt wie man die Kinder unterscheiden solle.

Mitglied Baltes - SPD - warnt davor eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ zu schaffen. Es gebe viele Kinder die nicht zuhause frühstücken und das Frühstück in der Kita brauchen. Man solle bei dem bestehenden Frühstücksangebot in der Kita bleiben.

Mitglied Jochum - CDU - teilt mit, dass es dann auch Aufgabe der Eltern sei, den Kindern zu erklären, warum sie nicht mehr mitessen dürfen.

Mitglied Dietz - SPD - geht davon aus, dass es in der Praxis an den päd. Fachkräften hängen bleiben wird. Auch werden diese kaum ein hungerndes Kind vom Frühstück ausschließen.

Mitglied Ilgemann - Grüne/FBL/BGS - findet den Vorschlag, die Entscheidung für das Frühstück den Eltern zu überlassen, katastrophal. Es gebe unter den Kindern viele „arme Würstchen“. Ein kostenloses Frühstück von staatlicher Seite wäre hier wünschenswert.

Die Mitglieder diskutieren ausführlich.

Die Personalamtsleiterin Frau Bick teilt mit, dass sich die Verwaltung mit der Kita detailliert auseinandergesetzt und alle Seiten beleuchtet hat. Die Gedanken aus der Praxis wurden auch zur Rücksprache beim Landesverwaltungsamt eingereicht.

Nach § 1 SBEBG ist bei längeren Betreuungszeiten eine altersgemäße gesunde Ernährung, die den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht, sicherzustellen. Daher ist der Träger gesetzlich dazu verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Da der Gemeinde Schiffweiler Kosten entstehen und diese nicht ohne weiteres auf die Erhebung der Kosten verzichten kann, müssen diese umgelegt werden. Auch gilt es bei der Freiwilligkeit des Frühstücks zu bedenken, dass die Kosten für das Mittagessen im Bedarfsfall zwar vom Landkreis übernommen werden, die Kosten für das Frühstück hingegen nicht. Auch wäre es ein erheblicher Eingriff in die Konzeption der Kita Stennweiler, wenn das Leitbild und die Konzeption durch eine Freiwilligkeit des Frühstücks in Frage gestellt werden.

Mitglied Dietz - SPD - dankt Frau Bick für die deutliche Erklärung und erklärt, dass keine Änderung bzgl. des Frühstückes nötig sei, da es Teil des Bildungsprogrammes in der Kita ist.

Mitglied Pidanset - AfD - möchte sich nicht über das „Höchste Gut“, nämlich die Kinder streiten. Er fragt sich, warum es nicht möglich ist, ein Frühstück kommunal oder auf Ebene des Landes kostenlos anzubieten.

Mitglied Trapp - SPD - spricht sich ganz klar gegen eine Diskriminierung bedürftiger Kinder aus.

Mitglied Ilgemann - Grüne/FBL/BGS - teilt mit, dass man bei der ganzen politischen Diskussion immer das Wohl der Kinder im Blick behalten solle.

Der Vorsitzende stellt zunächst den Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Satzung, wie von Herrn Jochum vorgetragen, zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:

Ja:

12 CDU

Nein:

13 SPD

2 Grüne/FBL/BGS

2 AfD

Enthaltung:

2 AfD

Der Antrag auf Änderung der Satzung ist somit mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme und 15 Enthaltungen, die aktuelle Satzung und das aktuelle Ranking, jeweils mit den im Hauptausschuss beschlossenen und verteilten Änderungen, um die von der Verwaltung vorgeschlagenen Punkte zu vervollständigen und zu ergänzen und aufgrund der Chancengleichheit den Geschwisterbonus zu entfernen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

2 Grüne/FBL/BGS

Nein:

1 CDU

Enthaltung:

11 CDU

4 AfD

zu 11 Beratung und Beschlussfassung über die überarbeitete Redaktionsrichtlinie ab 01.01.2026

Vorlage: BV/305/2025

Sachverhalt:

Der bestehende Vertrag mit dem Verlag wird zum 01.01.2026 geändert. In diesem Zusammenhang wurde die Richtlinie für die Zusammenarbeit mit dem Verlag gemeinsam mit der Verwaltung, den Fraktionsvorsitzenden und den Ortsvorstehern überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine klare Regelung der Abläufe, Verantwortlichkeiten und Veröffentlichungsmodalitäten. Die überarbeitete Richtlinie liegt nun in der endgültigen Fassung vor und soll durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die überarbeitete Richtlinie zur Zusammenarbeit mit dem Verlag zu übernehmen. Diese tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

12 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 12 Prüfung und Beschlussfassung über die Einführung der meinOrt-App des Verlages Linus Wittich sowie Festlegung des weiteren Vorgehens hinsichtlich des bestehenden Vertrages zur i'Gudd-App

Vorlage: BV/325/2025

Sachverhalt:

Die Gemeinde Schiffweiler nutzt derzeit die iGudd-App, ein digitales Informations- und Bürgerservice-Angebot in Kooperation mit der KEW (Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG), der Kreisstadt Neunkirchen und der Gemeinde Spiesen-Elversberg.

Über die App werden unter anderem Abfallinformationen, Mängelmeldungen, kommunale Nachrichten und Veranstaltungshinweise bereitgestellt. Die Gemeinde Schiffweiler war darüber hinaus Pilot-Gemeinde zur Einbindung des Vereins-Widgets.

Der Verlag Linus Wittich Medien hat der Gemeinde Schiffweiler ein Angebot unterbreitet, die meinOrt-App als weiteres bzw. neues kommunales Informationsportal einzuführen. Die App dient vor allem der Verbreitung kommunaler Nachrichten, digitaler Amtsblätter, Vereinsinformationen, Veranstaltungen sowie Push-Mitteilungen. Sie ist in zahlreichen Kommunen der Region bereits im Einsatz.

Für die Vertragslaufzeit bis Ende 2027 würde die meinOrt-App kostenfrei zur Verfügung stehen.

1. Problem und Zielbeschreibung:

Problemstellung

Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, ihre digitale Kommunikationsstrategie weiterzuentwickeln. Dabei treffen zwei parallele Entwicklungen aufeinander:

-

Die bestehende iGudd-App bietet bestimmte Funktionen (z. B. Abfallkalender, Mängelmelder), hat jedoch begrenzte Reichweite und ist stark in das KEW-Ökosystem eingebunden.

-

Mit der meinOrt-App wird ein alternatives System angeboten, das redaktionell stärker unterstützt wird und in vielen Kommunen etabliert ist, jedoch nicht alle Funktionen der iGudd-App abdeckt (z.B. Zählerablesung).

Die Frage stellt sich, ob ein Systemwechsel, eine parallele Nutzung oder ein Festhalten an der bestehenden Lösung für die Gemeinde langfristig vorteilhafter ist. Zudem muss die Gemeinde klären, wie mit bestehenden vertraglichen Bindungen zur iGudd-App umzugehen ist.

Zielsetzung

Ziel der Beratung und Beschlussfassung ist:

-

eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die digitale Informations- und Bürgerkommunikation der Gemeinde Schiffweiler zu schaffen,

-

die Vor- und Nachteile beider Systeme sorgfältig abzuwägen,

-

die finanziellen, organisatorischen und technischen Auswirkungen einer möglichen Umstellung zu bewerten,

-

eine zukunftsfähige, effiziente und bürgerfreundliche Lösung für die digitale Kommunikation der Gemeinde zu wählen,

-

und ggf. das weitere Vorgehen hinsichtlich des bestehenden Vertrags zur iGudd-App festzulegen.

Vergleich

iGudd-App (derzeitige Lösung)

Stärken:

-

Abfallkalender mit Erinnerungsfunktion

-

Mängelmelder

-

Integration von KEW-Leistungen (z. B. Zählerstandsmeldung)

-

Lokale Verwaltungsinformationen

Regionale Bekanntheit im Raum Neunkirchen, Schiffweiler, Spiesen-Elversberg

Schwächen:

-

Begrenzte Reichweite (nur wenige Kommunen)

-

Abhängigkeit vom KEW-Ökosystem

-

Teilweise Kritik bzgl. Aktualität und Funktionsstabilität

-

Inhalte müssen aktiv von der Verwaltung gepflegt werden

-

Keine Benutzerfreundlichkeit für Vereinsnutzer

-

Barrierefreiheit: großer Aufwand für Verwaltung bei der Umsetzung

meinOrt-App (neues Angebot)

Stärken:

-

Breite inhaltliche Ausrichtung (Amtsblatt, Vereine, Wirtschaft, Infrastruktur)

-

Push-Benachrichtigungen für Meldungen und Abfall

-

Starke redaktionelle und technische Unterstützung durch Verlag Linus Wittich

-

Einheitliche Lösung, die bereits in vielen Kommunen genutzt wird

-

Gleiches CMS-System wie beim Mitteilungsblatt - Artikel werden im Mitteilungsblatt und in der App durch nur ein Klick veröffentlicht

-

Barrierefreiheit wird vom Verlag sichergestellt

-

Digitale schnelle Lösung zur Bürgerinfo

Schwächen:

-

Keine Integration von Energie- und Versorgungsdiensten

Fazit:

Die iGudd-App bietet der Gemeinde Schiffweiler vor allem praktische Servicefunktionen wie Abfallkalender, Mängelmelder und KEW-Dienstleistungen, ist jedoch regional begrenzt und weniger redaktionell ausgerichtet. Die meinOrt-App des Verlags Linus Wittich hingegen fokussiert stärker auf kommunale Informationen, Amtsblätter, Vereine und Veranstaltungen, bietet eine größere inhaltliche Reichweite und professionelle redaktionelle Unterstützung, deckt jedoch keine KEW-bezogenen Funktionen ab. Während iGudd funktional eher serviceorientiert ist, stellt meinOrt ein breiteres Kommunikations- und Informationsportal dar.

Die Entscheidung betrifft somit wesentlich die Priorität der Gemeinde: serviceorientierte Funktionen (iGudd) oder eine umfassendere, redaktionell gestützte Bürgerkommunikation (meinOrt).

Die detaillierte Synopse befindet sich im Anhang.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Lösung A:

Einführung der meinOrt-App zusätzlich zur iGudd-App

Vorteile:

-

Größere Reichweite und breiteres Informationsangebot

-

Parallelnutzung ermöglicht sanften Übergang

Nachteile:

-

Doppelstrukturen für Verwaltung und Bürger

-

Höherer Pflege- und Kommunikationsaufwand

Lösung B:

Umstieg von iGudd auf meinOrt-App

Vorteile:

-

Vereinheitlichung der digitalen Kommunikation

-

Entlastung durch redaktionelle Unterstützung des Verlags

Nachteile:

-

Wegfall der KEW-spezifischen Funktionen

-

Notwendige Kündigung / Anpassung des bestehenden iGudd-Vertrags

Lösung C:

Beibehaltung der iGudd-App und Ablehnung des meinOrt-Angebots

Vorteile:

-

Keine Systemumstellung

-

Weiterhin voller Funktionsumfang der iGudd-App

Nachteile:

-

Verpasste Chance zur Integration ins meinOrt-Netzwerk

-

Weniger redaktionelle Breite

Empfehlung der Verwaltung:

-

Die Verwaltung empfiehlt vorrangig Lösung B: den Umstieg von der iGudd-App auf die meinOrt-App. Diese Lösung schafft eine klare, einheitliche Kommunikationsstruktur, reduziert langfristig den Verwaltungsaufwand und ermöglicht eine breitere digitale Bürgeransprache.

-

Lösung A - die parallele Nutzung beider Systeme - wird ausdrücklich nicht empfohlen, da sie zu Verwirrung bei Bürgerinnen und Bürgern führt, Doppelstrukturen erzeugt und einen erheblich erhöhten Pflege- und Koordinationsaufwand nach sich zieht.

iGudd-App

Einmalige Erstellungskosten (2023): 5.573,16 € Brutto

Jährliche Lizenzkosten: 2.522,80 € Brutto

meinOrt-App

lfd. mtl. Kosten (150 € + 0,01 €/Einwohner*): 307,97 € Netto - 366,48 € Brutto

Jährliche Kosten: 4.397,81 € Brutto

* Einwohnerzahl Stand 01.07.2025: 15.797

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Lösung B zu verfolgen und damit die Einführung der meinOrt-App und Aufgabe der iGudd-App. Die Gemeinde Schiffweiler führt die meinOrt-App des Verlags Linus Wittich ein und beendet die Nutzung der iGudd-App zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte, einschließlich Vertragskündigung oder Anpassung, einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

12 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 13 Errichtung und Betrieb einer Zwischenlagerfläche für gemeindliche Baggergüter in Kooperation mit der Gemeinde Merchweiler

Vorlage: BV/329/2025

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 der von der Bundesregierung am 3. Mai 2017 und vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 beschlossenen Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Die Neufassung und Änderungen umfassen die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung [Bundesrats-Drucksache 578/20].

Die Mantelverordnung ist am 01. August 2023, zwei Jahre nach der Verkündung, in Kraft getreten.

Ziel der Mantelverordnung ist es, in ihren jeweiligen Regelungsbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Zugleich sollen mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Verordnung die Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen zu steuern, so dass die Anforderungen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ressourceneffizient und wirtschaftlich unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips eingehalten werden. Sie definiert den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Übergreifend sind mit der Mantelverordnung die Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst und überarbeitet worden.

Entsprechend dieser neuen Verordnung müssen vom Erzeuger/Besitzer oder dem Betreiber einer Aufbereitungsanlage die mineralischen Bauabfälle vor jeder Verwertung auf Schadstoffe beprobt, chemisch analysiert, bewertet und klassifiziert werden. Das Aushubmaterial ist am Anfallort/Baufeld oder in der Nähe zur Beprobung gesichert zu lagern.

Anhand der Analyse durch einen Sachverständigen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist mit Zustimmung der zuständigen Behörde der Aushub in die vorgegebenen gültigen Materialklassen einzuteilen und festzusetzen. Die Untersuchung ist umfänglich zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren. Die Wiederverwertung erfolgt anhand von definierten Einbautabellen. Die vorlaufende Untersuchung ist durch eine nach EBV zertifizierte bzw. nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Stelle durchzuführen. Der Analyse und Beprobung wurden neue Anforderungen zu Grunde gelegt. Hinsichtlich der Wiederverwertung mit den umfänglichen Wiedereinbautabellen wurden neue Klassifikationen mit neuen Schadstoffgrenzwerten eingeführt. Die bisherigen Z-Einteilungen wurden abgeschafft.

Die Zwischenlagerungen nicht gefährlicher Bauabfälle unterscheiden sich in - genehmigungsfreie Lager, temporäre Lager (unmittelbar an der Baustelle)

-

Anlagen zur Behandlung am Entstehungsort des Abfalls

-

Zeitweise Lagerung von Bauschutt und Bodenaushub zur Haufwerksbeprobung

-

Bereitliegendes Lagermaterial zur Abholung

-

genehmigungsbedürftige Lager

-

Lagerung von Abfällen von mehr als einem Jahr mit Annahmekapazität von weniger als 10 to/Tag und einer Gesamtkapazität von 150 bis 25000 to.

-

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen unter 1 Jahr bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle

-

Anlagen mit einer Gesamtkapazität von >100 to

Die ausgewiesene definierte Lagerfläche ist entsprechend den Vorgaben der Bodenschutzverordnung vorzubereiten und auszubauen.

Der Eigentümer des Materials hat die Untersuchungsergebnisse oder die Voraussetzungsunterlagen auf ein Absehen der Untersuchung zu dokumentieren und min. 10 Jahre aufzubewahren.

Gemäß gültigem Abfallrecht gelten die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die Wiederverwendung von nicht kontaminiertem Bodenmaterial.

Für Tiefbaumaßnahmen bedarf es somit zusätzlicher intensiveren Voruntersuchungen und Bodenanalysen. Ebenso ist die temporäre Lagerung der Aushübe auf oder in der Nähe der Baustellen zu prüfen und zwingend Lagerflächen vorzuhalten. Die vollständige Wiederverwertung bzw. der Wiedereinbau der Aushubmaterialien ist prinzipiell Umsetzungsgrundlage, ggf. mit ergänzenden Aufbereitungsmaßnahmen.

Die Planungen und Ausführungen sind durch zertifizierte Baugrundgutachter zu begleiten mit zu betreuen.

Beispielhaft sind bei Tiefbaumaßnahmen bzw. Straßen-/Kanalbauprojekten alle unterschiedlichen Aushubmaterialien dementsprechend separiert auszuheben und getrennt zu lagern.

Die Asphaltschicht ist abzutragen, zu lagern und der Wiederverwertung zuzuführen. Die folgenden Schotterschichten sind separiert auszuheben und mit dem Ziel der Wiederverwertung in derselben Maßnahme gesondert zu lagern. In gleicher Art der anstehende Bodenaushub. Sollte die Analyse eine unmittelbare Wiederverwendung nicht erlauben, ist zu prüfen, ob durch ergänzende Aufbereitungen ein Wiedereinbau möglich ist.

Bei entsprechend belastetem Material ist anhand der Tabellen dargelegt, welche ergänzenden technischen Einbaulagen möglich sind. Die maximale Menge von möglichen nicht verwerteten Massen, die gelagert werden dürfen, beträgt 3000 m³.

Es besteht die grundsätzliche Verpflichtung des Besitzers diese Materialien in seinen Maßnahmen wiederzuverwerten. Somit bedarf es bei den Planungen evtl. einer maßnahmenübergreifenden Berücksichtigung von Aushubwiederverwertungen.

Es ist grundsätzlich zu beachten, dass durch die knapper werdenden Ressourcen von Deponierungsflächen sich die entsprechenden Kosten zur Entsorgung und abschließender Deponierung von Bauabfällen und entsorgungsnotwendigem Aushubmaterial in den nächsten Jahren erheblich steigern werden.

Von Seiten des Verursachers ist eine geeignete Fläche in ausreichender Größe zur Herrichtung eines Baustofflagers zu bestimmen.

Die geplante Zwischenlagerfläche soll im Bereich der Heiligenwalder Straße (L295) im Ortsteil Wemmetsweiler auf der ehemaligen BMX-Bahn neu errichtet werden. Die Fläche war bereits früher als Mülldeponie verwandt worden und ist beim LUA als Altdeponie (Nr. 2603 / MER_26033) registriert.

Der Planbereich liegt in einem Landschaftsschutzgebiet.

Die Bereiche des angrenzenden Schwammbachs sind als Biotop kartiert.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Hinsichtlich einer Errichtung einer genehmigungsfähigen Lagerfläche wurde in Vorprüfungsverfahren zwischen den unmittelbaren Nachbarkommunen Merchweiler und Schiffweiler ein gemeinschaftlicher Bau und Betrieb diskutiert. Ergänzend fand mit Datum vom 06.10.2025 eine Projektvorstellung mit den Fraktionsvorsitzenden der beiden Gemeinderäte Schiffweiler und Merchweiler im Rathaus Wemmetsweiler statt.

Die gewählte Fläche hat eine ausreichende Größe für die beiden Gemeinden. Des Weiteren sind die Kosten der Herstellung der notwendigen Lagerfläche sachgerecht aufteilbar und als interkommunale Zusammenarbeit durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes förderfähig (75%). Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde nach einer Projektvorstellung beim Ministerium bestätigt. Die spezifische Förderzusage erfolgt nach dem Eingang und der Prüfung der Unterlagen durch den Minister.

Die grundsätzliche Kooperationsbereitschaft zur gemeinsamen Herstellung und Betrieb der Zwischenlagerfläche für nicht aufbereitete Bodenmaterialien und Baggergüter, die ausschließlich aus eigenen kommunalen Baumaßnahmen (Kanal-, Straßen- und Erschließungsbaumaßnahmen oder Freiflächengestaltungen), incl. unmittelbar zugeordneter Eigenbetriebe, stammen, haben die beiden Gemeindeverwaltungen vorlaufend abgestimmt.

Auf Basis des Ingenieurvertrages vom 15.09.2023 hat das Ingenieurbüro ToSh GmbH, 66571 Eppelborn, die Vorplanung der Zwischenlagerfläche für mineralische Baustoffe erarbeitet.

Zum Betrieb der Lagerfläche ist ein umfängliches B-Plan-Verfahren abzuwickeln und eine spezifische Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich.

Der eindeutig umrissene Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nur Parzellen der Gemeinde Merchweiler auf der Gemarkung Wemmetsweiler.

Im Zuge der weiteren Verfahren sind die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Belange sowie zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz mit abzuprüfen. Ebenso sind der Boden- und Gewässerschutz zu berücksichtigen.

Bei der Zwischenlagerung und Behandlung der mineralischen Baustoffe sind allgemein wassergefährdende Gemische oder Stoffe nicht auszuschließen. Die Lagerfläche ist daher zu befestigen (voraussichtlich mit Asphalt). Anfallendes Oberflächenwasser der Zwischenlagerfläche muss in das Kanalnetz zugeführt werden und darf nicht in ein Gewässer eingeleitet werden.

Durch die Befestigung der Fläche ergibt sich gleichfalls eine Verbesserung hinsichtlich der Sickerwässer der Altdeponie. Derzeit sickern die Oberflächenwässer durch die überdeckte Deponie und leiten sich in den angrenzenden Schammbach ein.

Der Einbau einer Waage zur Dokumentationspflicht ist nach Rückmeldung des Landesamtes für Umweltschutz des Saarlandes nicht notwendig. Eine Dokumentation der Lagerungen anhand der Lieferscheine mit Volumenangaben ist ausreichend.

Zur fachgerechten Wiederverwendung der zwischengelagerten mineralischen Baustoffe sind, wenn die physikalischen Eigenschaften es erfordern, evtl. Bearbeitungen notwendig. Dies kann u.a. durch Beimischung von hydraulischen Bindemitteln (z.B. Kalk und/oder Zement) erfolgen.

Beispiele:

Beimischung von Kalk zur Verbesserung der Wiedereinbaufähigkeit durch Flüssigkeitsentzug bei Tonen und Lehmen

Beimischung von Zement zur Verbesserung der Tragfähigkeit durch Verfestigung bei Tonen, Lehmen und Recyclingbaustoffen (z.B. Schotter als ungebundener Oberbau)

Die Behandlung erfolgt dabei maßnahmenbezogen. Im Normalfall durch die beauftragte Baufirma. Der maschinelle Einsatz kann je nach Maßnahme und Baufirma daher variieren.

Auch die Verwendung einer Flüssigbodenanlage ist möglich.

Sofern die zwischengelagerten mineralischen Baustoffe keine Aufbereitung/Behandlung erfordern, können diese auch ohne Beimischung von hydraulischen Bindemitteln wieder eingebaut werden

Die Kapazität der Zwischenlageranlage ist gemäß EBV bei nicht gefährlichen Abfällen auf 100 to begrenzt. Gefährliche Abfälle zwischen 30-50 to.

Der Behandlungsumfang von nicht gefährlichen Abfällen ist mit einer Anlage von 10to oder mehr pro Tag genehmigungsfähig.

Bei Kanalbaumaßnahmen fallen durch Verdrängung der Rohre und evtl. Bodenaustausche innerhalb der Leitungszone Überschussmassen an. Können Überschussmassen nachweislich nicht mehr verwertet werden, dürfen diese ggf. auf einer Deponie beseitigt werden. Die Beseitigung ist beim LUA zu beantragen (Nichtverwertbarkeitsnachweis).

Für die weiteren Planungsphasen der Zwischenlagererrichtung sind tiefgründige Baugrunduntersuchungen über die anstehenden Baugrundverhältnisse mit der Höhenlage der Deponie sowie des Grundwasserspiegels notwendig.

Des Weiteren sind zur Aufstellung des Bebauungsplans und der weiteren Bearbeitung der Objektplanung weitere Fachplanungen und Fachplaner notwendig.

Externe Fachplanungen - B-Plan:

Natur- und Artenschutz

Boden- und Gewässerschutz

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Luftreinhaltung

Lärmschutz

Externe Fachplaner - Objektplanung:

Boden- und Baugrunduntersuchungen

Landschaftsplaner

zugelassener Sachverständiger nach §18 BBodenSchG gemäß Auflage des LUA.

Bedingt durch die altlastenverdächtige Deponie sowie bei der Errichtung zu erwartende veränderliche Eingriffe in den schädlichen Boden. Die Lagerherstellung ist vom Sachverständigen zu begleiten und zu dokumentieren.

Zudem sind in den nächsten Planungsphasen ergänzende detailliertere und erweiterte Vermessungsdaten notwendig. Ebenso Detailplanungen des Entwässerungsanschlusses an den Kanal mit neuer Aufnahme und Prüfung des Bestandskanals.

Erweiterte Abstimmungen sind auch in Bezug auf die Einfahrtsituation mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen erforderlich.

Die Befestigung und der grundhafte Ausbauumfang ist den spezifischen Vorschriften anzupassen. Die Flächen müssen umfänglich versiegelt und befestigt sein. Umlaufend wird die Fläche mit Hochbordsteinen (h=15cm) eingefasst. Es ist grundsätzlich zu verhindern, dass Oberflächenwässer versickern oder in die umliegenden Flächen und Gewässer abgeleitet werden.

Geplant ist die Oberflächenwässer auf dem Gelände zu sammeln, zu sedimentieren und rückzuhalten. Die Ableitung erfolgt in der Folge gedrosselt in das Mischwasserkanalsystem.

In den Vorplanungen wurde die Planfläche mit einer nutzbaren versiegelten Gesamtgröße von rd. 4350 m² in eine

- Lagerfläche ca. 1.950 m²

zum Zwischenlagern der Schüttgüter soll mit Betonblocksteinen Schüttboxen (h = ca. 1,80m) aufgebaut werden. Durch die Betonblöcke sind höhere Schüttkegel möglich und somit der Flächenbedarf verringert.

- Aufbereitungsfläche ca. 1.570 m²

zum Behandeln und Aufbereiten der Baustoffe zur Wiederverwendung

und

- allg. Betriebsfläche ca. 830 m²

im Eingangsbereich zur Aufstellung der Büro- und Sanitärcontainer, separierte Lagercontainer für aussortierte Störstoffe (Metalle/Kunststoffe…) sowie temporäre Lagerfläche gefährlichen Abfällen (zw. 30 - max. 50 to.) untergliedert.

Zum Aufbau der Fläche muss das vorhandene Plangebiet eingeebnet werden. Auf Grund der Altdeponie soll nur möglichst wenig Gelände abgetragen werden. Im Detail kann das Flächenplanum erst nach dem erfolgten Baugrundgutachten mit den notwendigen Untergrundaufschlüssen sowie der Detailvermessung substanziell geplant werden. Ebenso die Weiterverwendung des vorhandenen Baugrundes der ehemaligen BMX-Bahn-Modellierungen.

Die Zwischenlagerfläche ist mit einer 2m hohen Zaunanlage einzufrieden. Der Einfahrtsbereich ist mit einer geeigneten Toranlage zu sichern.

Die geschätzten investiven Baukosten zur Umsetzung der geplanten Maßnahme belaufen sich auf rd. 2.350.000,00 € brutto.

Die Kosten für die externen Fachplanungen für das B-Planverfahren sowie externen Fachplaner für Baugrundgutachten, Landschaftsplanung und den Sachverständigen nach §18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG) sind nicht inkludiert.

Somit werden die Herstellungskosten auf gesamt rd. 2.700.000 € geschätzt.

Zur Erfassung der Wirtschaftlichkeit wurden schlussgerechneten Projekte und Maßnahmen der Gemeinde Merchweiler sowie des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler der Jahre 2020 bis 2024 geprüft. Insgesamt wurden im 5jährigen Betrachtungszeitraum rd. 24.000 m³ Erdmassen entsorgt. Somit fielen im Schnitt rd. 4.800 m³, rd. 10.000 to Bodenaushub, in der Gemeinde Merchweiler pro Jahr an.

Die Gesamtentsorgungskosten für die Deponierung der Massen beliefen sich in Summe auf rd. 620.000 Euro netto. Pro Jahr ergeben sich somit Deponiekosten in Höhe von rd. 125.000 € netto. (Es handelt sich grundsätzlich nur um Werte der Gemeinde Merchweiler sowie des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler. Nicht inkludiert sind die Massenansätze des Kooperationspartners Schiffweiler sowie möglich beteiligungsinteressierten Versorger.)

Unter Berücksichtigung von rd. 250.000 € netto Deponierungskosten seitens der Gemeinde Schiffweiler (ermittelt auf Basis der tatsächlichen Deponierungskosten der Jahre 2023 - 2025 (anteilig)) summieren sich die Deponiekosten auf gesamt 375.000 €/Jahr für beide Kommunen.

Die Basismenge, welche nicht wiederverwertbar ist, und jährlich auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden muss, wird mit einem Kostenumfang von rd. 25.000 Euro angenommen. Somit berechnen sich die eingesparten Deponiekosten pro Jahr durch die Lagerung auf einer zugelassenen eigenen Zwischenlagerfläche in Summe auf rd. 350.000 €.

Die Aufbereitungsaufwendungen zur Wiederverwendung sind bei diesen Ersparnisberechnungen sind zum reellen Vergleich zu berücksichtigen und abzuziehen. Die Wiederaufbereitung wird mit einem Faktor von 10% angenommen. D.h. nach Abzug des Aufbereitungsaufwands der Baggergüter zum Wiedereinbau vermindern sich die theoretischen Einsparungsumfänge durch nicht mehr erforderliche Deponierungen auf rd. 315.000 Euro/Jahr.

Bei einer linearen Betrachtung wären die Investitionskosten zur Errichtung der Zwischenlagerfläche durch die Einsparung nach ca. 10 Jahren finanziert; ohne Berücksichtigung der möglichen Förderung.

Es ist grundsätzlich mit zu berücksichtigen, dass durch die knapper werdenden Ressourcen von Deponierungsflächen sich die entsprechenden Entsorgungskosten in den nächsten Jahren erheblich steigern werden.

Zusätzlich haben zwischenzeitlich die Versorgungsunternehmen Technische Werke der Gemeinde Merchweiler und das Gaswerk Illingen um eine Beteiligung am Projekt mit einer anteiligen Fläche angefragt, um ihre Aushubmaterialien (ausschließlich aus dem Gemeindegebiet Merchweiler!) mit zwischenlagern zu können.

Zur Finanzierung der Herstellungsinvestition sowie des allgemeinen Betriebs ist ein entsprechender Kostenschlüssel im Rahmen einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung abzustimmen

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die HH-Stelle 56101000-096000-830 (Bodenmanagementanlage IKZ).

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Durch die Errichtung und den Betrieb einer Zwischenlagerfläche für gemeindliche Baggergüter in Kooperation mit der Gemeinde Merchweiler werden die zu deponierenden Aushubmassen aus den Baumaßnahmen der Gemeinde Schiffweiler reduziert. Durch die Wiederverwendung des aufbereiteten Materials wird der Bedarf an neuem Material - und damit die Beanspruchung natürlicher Ressourcen - deutlich reduziert.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat:

1.)

dass seitens der Gemeinde Schiffweiler die grundsätzliche Bereitschaft zum gemeinschaftlichen Neubau und einem Betrieb einer Zwischenlagerfläche für Aushubmaterialien von gemeindlichen Baumaßnahmen in Kooperation mit der Gemeinde Merchweiler besteht.

2.)

unter Federführung und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merchweiler und evtl. zusätzlichen Beteiligten eine Kooperationsvereinbarung mit einem gemeinschaftlich akzeptierten Kostenschlüssel vorzubereiten.

3.)

dass die Verwaltung der Gemeinde Merchweiler das notwendige B-Plan-Verfahren mit den externen Fachplanungen einleitet.

4.)

dass die Verwaltung der Gemeinde Merchweiler die Anträge zur Förderung beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes zusammenstellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

12 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 14 Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Stellenausschreibung als Bautechniker (m/w/d)

Vorlage: TV/036/2025

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Der Stelleninhaber der Stelle Nr. 165 im Stellenplan 2025, Teil B, Beschäftigte hatte sein Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde Schiffweiler am 19.08.2025 form- und fristgerecht zum 30.09.2025 gekündigt. Somit ist die Stelle seit dem 01.10.2025 vakant. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Bereich des Bau- und Umweltamtes, wurde die Stelle auf Beschluss des Hauptausschusses vom 25.08.2025 zur BV/246/2025 umgehend öffentlich ausgeschrieben.

Der Hauptausschuss hatte bereits am 25.08.2025 beschlossen die Stellenausschreibung zu verlängern, sofern nicht mehrere geeignete Bewerbungen vorliegen.

Nachdem die Stellenausschreibung nun mehrfach verlängert und auch mehrere Wochen über ein Online-Stellenportal veröffentlicht wurde, liegt der Verwaltung lediglich eine geeignete Bewerbung vor.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Um dem Beschluss des Hauptausschusses vom 25.08.2025 Rechnung zu tragen und einen größeren Kreis potenziell geeigneter Bewerber anzusprechen, schlägt die Verwaltung vor, das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung dahingehend zu erweitern, dass sich auch Meister (m/w/d) im Straßenbau oder Meister (m/w/d) für Rohr-, Kanal- und Industrieservice bewerben können. Eine Erweiterung der Stellenausschreibung, mit Blick auf die dringend anstehenden Maßnahmen in den kommenden Jahren im Bereich Kanal- und Straßenunterhaltung, wäre aus Sicht der Verwaltung sinnvoll.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stellenausschreibung als Bautechniker (m/w/d) für den Bereich Tiefbau mit beiliegender Stellenausschreibung zu erweitern und bis zum 18.01.2026 öffentlich auszuschreiben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere geeignete Bewerbung eingehen, soll der geeignete Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Die Personalkosten sind im Haushaltsplan berücksichtigt.

Die Eingruppierung für einen Meister wäre identisch mit der des Bautechnikers.

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Keine.

Mitglied Dietz - SPD - schlägt vor, die Stellenausschreibung ganz allgemein zu öffnen.

Herr Diener, stellvertretender Leiter des Bau- und Umweltamtes, teilt mit, dass er dies kritisch sieht, da die in der Ausschreibung genannten Ausbildungen aus seiner Sicht notwendig sind.

Beschluss:

Einstimmig, bei einer Enthaltung, beschließt der Gemeinderat die Erweiterung der Stellenausschreibung als Bautechniker (m/w/d) für den Bereich Tiefbau mit beiliegender Stellenausschreibung um Meister (m/w/d) im Straßenbau oder Meister (m/w/d) für Rohr-, Kanal- und Industrieservice und öffentliche Ausschreibung der Stelle bis zum 18.01.2026.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere geeignete Bewerbung eingehen, soll der geeignete Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

12 SPD

12 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

4 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

1 SPD

zu 15 Anfragen und Mitteilungen

Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Sondersitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung über die Abwassergebühren findet am 07.01.26 stattfindet.

Weiterhin teilt er mit, dass am 27.11.25 die Ehrung der Gemeinde Schiffweiler für 50 Jahre Mitgliedschaft in der Lebenshilfe erfolgte.

Mitglied Wiederhold - CDU - fragt nach der Verzögerung bei der Erneuerung des Bodens in der Lindenhalle. Dieser solle unbedingt bis Fasching geliefert und eingebaut sein.

Der Vorsitzende teilt mit, dass der neue Hallenboden kommende Woche fertig werden sollte und man sich ggfs. mit Messeboden aushelfen müsse.

Mitglied Weber - CDU - erfragt die Absprachen mit der Deutschen Glasfaser zur Erneuerung der Bürgersteige.

Der Vorsitzende teilt mit, dass vertraglich festgehalten ist, dass die Gemeinde sich vorbehält festzulegen, welcher Bürgersteig geöffnet wird. Problematisch ist, dass die Deutsche Glasfaser aktuell wild losbaggert ohne VRAs. Hier ist jedoch bereits das Ordnungsamt befasst. Die Verwaltung verfügt jedoch nicht über die notwendigen Kapazitäten die Bautrupps konstant zu überwachen.

Mitglied Baltes - SPD - möchte wissen, warum die Bescheide zur Paulstraße kurz vor Weihnachten im Dezember verschickt wurden mit einer Frist bis Januar. Bei einer Ratenzahlung entstünden Verzugszinsen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass man hier vor Fristablauf hätte handeln müssen.

Herr Geßner, Leiter der Finanzverwaltung, teilt mit, dass man Satzungsrecht geschaffen habe. Die Anhörung sei im November gewesen und die Bescheide nun im Dezember versendet worden, da Verjährung gedroht habe. Die Gemeinde sei bei Ratenzahlung verpflichtet Stundungszinsen zu erheben.

Mitglied Dietz - SPD - erkundigt sich nach den entstandenen Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung. Außerdem möchte er den Sachstand zum Sportplatz in Schiffweiler erfragen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Zwischenrechnungen bezahlt seien und die Beleuchtung für positive Stimmung in der Gemeinde gesorgt habe.

Mitglied Mauermann - SPD - teilt mit, dass die Weihnachtsbeleuchtung schon öfter Thema im Rat war. Im beleuchteten Baum am Sachsenkreuz sollte unbedingt auch die Beleuchtung getauscht werden. Auch solle man beachten, dass die Beleuchtung nicht 24/7 nötig sei.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Anschaffung der Beleuchtung sich auf rund 10.000 € belaufen habe.

Mitglied Dietz - SPD - teilt mit, dass es einen Beschluss des Gemeinderates zur Weihnachtsbeleuchtung gebe. Nun habe man die Anschaffung ohne die Beteiligung des Gemeinderates von Seiten der Verwaltung entschieden.

Mitglied Weber - CDU - erfragt den Sachstand zu kitaplus, das vor rund zwei Jahren angeschafft wurde.

Herr König, Leiter der Stabsstelle IT, IT-Sicherheit und Datenschutz, teilt mit, dass dies flächendeckend eingeführt wurde und seit 3 Monaten im Einsatz sei. Die Daten wurden und werden gepflegt und kitaplus von den Kitas rege genutzt. Bei der Pflege der Daten sei Herr Forster den Kitas behilflich gewesen. Man solle das Programm nun zuerst einrichtungsintern etablieren und dann den nächsten Schritt gehen.

Es wird eine Sitzungsunterbrechung von 19:16 Uhr bis 19:24 Uhr eingelegt.

Cedric Jochum
Julia Semar
Vorsitzender
Protokollführerin
1. Unterzeichner
2. Unterzeichner