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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit - KGG - vom 26.02.1975 (Amtsbl. S. 490) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 723) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 2629) und der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. S. 204), in Verbindung mit den §§ 9 und 15 der Satzung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" vom 26.03.1973 in der derzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 23.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  50.146,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  49.789,00 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  357,00 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  10.000,00 EUR.

§ 5

Die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  —  357,00 EUR.

§ 6

Die Verbandsumlage beträgt 1,41 EUR je Einwohner der verbandsangehörigen Gemeinden.

§ 7

Ein Stellenplan entfällt, da der Zweckverband kein hauptamtliches Personal beschäftigt.

Schiffweiler, 23.11.2023
Der Verbandsvorsteher
Markus Fuchs

Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich, da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

Mit Schreiben vom 11.01.2024 bestätigt die Kommunalaufsichtsbehörde die Kenntnisnahme des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2024 in der Zeit

vom 29. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024

im Rathaus der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler im Büro-Nr. 306, ausliegen wird.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:

Montag, Dienstag, Mittwoch

07:30 – 12:30 Uhr

13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag

07:30 – 12:30 Uhr

13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

Schiffweiler, 18.04.2024
Der Verbandsvorsteher
Markus Fuchs