Auf Grund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler vom 30. Juli 2003 hat der Gemeinderat am 31.01.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt:
| a) im Erfolgsplan | in den Erträgen auf — 971.705 EUR |
| in den Aufwendungen auf — 237.647 EUR, |
| b) im Vermögensplan | in den Einnahmen auf — 1.306.705 EUR |
| in den Ausgaben auf — 1.306.705 EUR. |
Kredite für Investitionen werden in Höhe von — 500.000 EUR
veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 500.000 EUR. |
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes „Regiebetrieb Freibad Landsweiler-Reden“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i. V. m. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
500.000,-- €
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.
Öffentliche Auslegung
Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Wirtschaftsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Wirtschaftsplan 2024 in der Zeit
vom 29. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024
im Rathaus Schiffweiler, Büro-Nr. 306, ausliegen wird.
Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr |
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| 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr |
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| 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Der Wirtschaftsplan steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.