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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschriften

Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 28.01.2026

Sitzungsnummer:

GR/022/2026

Beginn:

17:30 Uhr

Ende

20:22 Uhr

Ort:

Ratssaal, Rathausstraße 11, 66578 Schiffweiler

Anwesend:

Vorsitzende/r

Herr Cedric Jochum

Mitglieder SPD-Fraktion

Frau Christina Baltes

Herr Dominik Dietz

Frau Priska Gassert

Herr Horst Krummenauer

Herr Holger Maroldt

Herr Mathias Mauermann

Herr Philipp Nehren

Frau Michaela Schley

Herr René Trapp

Frau Selina Trapp

Frau Teresa Wiltz  — ab 17:33 Uhr

Herr Patrick Zimmer

Herr Jannik Jeremy Zyrull

Mitglieder AfD Fraktion

Herr Wolfgang Brendel

Herr Rafael Pidanset

Frau Sorina Pidanset

Herr Timo Zeyer

Mitglieder CDU-Fraktion

Frau Ute Beck

Frau Kim Bido

Herr Jonas Franzmann  — bis ca. 18:45 Uhr

Herr Mathias Jochum

Herr Nils Colin Schuh

Herr Andy René Strassel  — ab 17:40 Uhr

Frau Susanne Tornes

Herr Reinhard Wagner

Herr Markus Weber

Herr Tobias Wiederhold

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Peter Holzer

Herr Arnold Ilgemann

vom Personalrat

Herr Dominik Schnur

von der Verwaltung

Herr Hans-Joachim Beyer

Frau Anna Bick

Herr Sebastian Diener

Frau Anika Engel

Herr Christian Geßner

Frau Jacqueline Zewe

Schriftführer

Herr Jonas Herz

Gäste

Firma Saarbrücker Zeitung

Abwesend:

Mitglieder CDU-Fraktion

Herr Hans-Werner Pesi  — entschuldigt

Frau Sabrina Zewe  — entschuldigt

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Michael Bost  — entschuldigt

von der Verwaltung

Frau Jutta Gimmler  — entschuldigt

Herr Matthias König  — entschuldigt

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung GR/022/2026, zu der form- und fristgerecht eingeladen wurde, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Tischvorlage zum aktuellen Stand der Planungen bzgl. des Bauvorhabens Freibad Landsweiler-Reden in der Reihenfolge hinter dem Antrag der CDU-Fraktion als neuer TOP 10 auf die Tagesordnung aufgenommen werden soll.

Weiterhin teilt er mit, dass TOP 13 Beratung über die Stellplatzsatzung von der Tagesordnung genommen und in die nächste Sitzung verschoben werden soll.

Ebenso soll der TOP 19 bzgl. des Behindertenbeirates in die nächste Sitzung verschoben werden.

Gegen die Änderung der Tagesordnung gibt es keine Einwände.

Somit ist über nachfolgende Punkte zu beraten:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Annahme der Niederschrift GR/019/2025 vom 26.11.2025 im öffentlichen Sitzungsteil

3.

Annahme der Niederschrift GR/021/2026 vom 07.01.2026 im öffentlichen Sitzungsteil

4.

Der Bürgermeister informiert

5.

Neubesetzung der Ausschüsse für das ausgeschiedene Ratsmitglied Detlev Zägel

Vorlage: BV/336/2026

6.

Neubesetzung eines Mitgliedes zur Unterzeichnung der Niederschriften des Bau- und Planungsausschuss

Vorlage: BV/338/2026

7.

Neubesetzung eines neuen Mitgliedes für die Verbandsversammlung Zweckverband Naherholungsgebiet Itzenplitz

Vorlage: BV/335/2026

8.

Neubesetzung eines Mitglieds für den Zweckverband LIK Nord

Vorlage: BV/337/2026

9.

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Schiffweiler – Berücksichtigung von Vereinen

Vorlage: AN/043/2026

10.

Sanierung und Neugestaltung Freibad Landsweiler-Reden // Informationen zum Stand der Planung

Vorlage: TV/042/2026

11.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses vom 28.09.2022 bzgl. der Feststellung der endgültigen Herstellung der Ausbauanlage "Paulstraße" im Zusammenhang mit der Erhebung von Gehwegausbaubeiträgen und die Rücknahme der erlassenen Bescheide

Vorlage: BV/341/2026

12.

Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes eGo Saar

Vorlage: BV/333/2026

13.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des "Abwasserwerk der Gemeinde Schiffweiler" für das Jahr 2026

Vorlage: BV/332/2025/1

14.

Beratung / Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Schiffweiler über das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Landesentwicklungsplan des Saarlandes 2030

Vorlage: BV/345/2026

15.

Anfragen und Mitteilungen

Öffentlicher Teil

zu 1 Einwohnerfragestunde

Sachverhalt:

Es werden keine Fragen von anwesenden Einwohnerinnen oder Einwohnern gestellt.

zu 2 Annahme der Niederschrift GR/019/2025 vom 26.11.2025 im öffentlichen Sitzungsteil

Beschluss:

Einstimmig, bei vier Enthaltungen wegen Nichtteilnahme, genehmigt der Gemeinderat die Niederschrift GR/019/2025 vom 26.11.2025 in Bezug auf den öffentlichen Sitzungsteil.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

9 SPD

9 CDU

3 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

3 SPD

1 AfD

zu 3 Annahme der Niederschrift GR/021/2026 vom 07.01.2026 im öffentlichen Sitzungsteil

Sachverhalt:

Mitglied Trapp (SPD) fragt nach, was mit der Niederschrift von Dezember sei.

Der Vorsitzende antwortet, dass diese noch nicht fertig sei.

Mitglied Wiltz (SPD) betritt um 17:33 Uhr den Sitzungssaal.

Beschluss:

Einstimmig, bei drei Enthaltungen wegen Nichtteilnahme, genehmigt der Gemeinderat die Niederschrift GR/021/2026 vom 07.01.2026 in Bezug auf den öffentlichen Sitzungsteil.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

12 SPD

CDU

3 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

1 SPD

1 CDU

1 AfD

zu 4 Der Bürgermeister informiert

Sachverhalt:

Der Vorsitzende informiert über die folgenden Punkte:

Die MeineOrt-App ist online und sogar früher fertig geworden als erwartet.

Die Zustellung des Mitteilungsblattes erfolgt nun durch die Deutsche Post. Nachanfänglichen Beschwerden habe sich die Zustellung nun eingespielt. Die Beschwerden seien inzwischen abgearbeitet. Wichtig zu wissen sei, dass Bürger mit Werbeverweigerung kein Mitteilungsblatt bekommen, da dieses nach den Regularien der deutschen Post als Werbung gelte.

Sowohl der Neujahrsempfang als auch der Kinderneujahrsempfang waren ein großer Erfolg. Das Ambiente in der Großen Werkstatt sei sehr schön. Er dankt allen Mitwirkenden recht herzlich für die gelungene Umsetzung.

Er und Ortsvorsteher Mauermann haben heute gemeinsam einen Kranz anlässlich des Grubenunglückes 1907 in Landsweiler-Reden, bei dem 150 Bergleute ihr Leben ließen, niedergelegt.

Anlässlich des Jubiläumsjahres für den Ehrenbürger Walter-Bernstein findet im Februar und März dieses Jahres eine Ausstellung in der städtischen Galerie in Neunkirchen statt. Auch Werke andere Industriemaler seien dort ausgestellt. Die Eröffnung finde am 06.02.2026 um 18:00 Uhr statt.

Der Rathaussturm finde am Samstag, den 14.02.2026 um 14:11 Uhr statt. Diesmal seien auch die Ortsvorsteher mit eingebunden und spielen eine tragende Rolle.

In der Zeit vom 06. bis zum 10.05.2026 finde durch den Ortsrat Schiffweiler eine Fahrt nach Greifenburg statt.

Am 30.01.2026 finde das 2. Angrillen bei der Firma Europharm statt. Auch gebe es ein Netzwerktreffen im Hinblick auf eine mögliche Vereinsgründung oder einen Zusammenschluss mit den Gewerbetreibenden.

Sowohl der Wirtschaftsplan für das Freibad als auch der Wirtschaftsplan für den Zweckverband Itzenplitz seien genehmigt.

Bei der Versendung der Steuerbescheide habe es erneut Probleme seitens des Programmanbieters gegeben. Dies war ausdrücklich kein Fehler der Gemeinde Schiffweiler, sondern ein Fehler des Dienstleisters. Die E-Post des Bürgerbüros etwa funktioniere reibungslos. Die Steuerbescheide wurde teilweise 6-7-8-fach versendet. Dies sei ein großer Schaden für das Image der Gemeinde Schiffweiler. Da der Fehler bereits das zweite Mal passiert sei, sei er wütend. Den Schaden werde man durch die Firma beheben lassen. Man habe auch die betreffende Firma wegen Schlechtleistung angeschrieben und versuchen Regress für den Schaden geltend zu machen.

Die Lieferung aller bestellten Fahrzeuge für den Bauhof aus dem Vorjahr ist nun abgeschlossen. Man verfüge nun über mit einem Lindner, einem Unimog und einem Bagger nun über gutes Gerät.

Mitglied Strassel (CDU) betritt um 17:40 Uhr den Sitzungssaal.

Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass heute Mittag der Presse zu entnehmen war, dass das Strafverfahren gegen den Bürgermeister a.D Fuchs eingestellt sei. Die Gemeinde selbst habe weder von Seiten des Rechtsanwaltes noch von Seiten der Staatsanwaltschaft oder des Landesverwaltungsamtes hierzu eine Info erhalten. Von dieser Vorgehensweise sei man überrascht. Die Gemeinde habe 2024 nach Recht und Ordnung gehandelt und sei ihren Verpflichtungen nachgekommen. Es habe Vorwürfe gegeben und man habe daraufhin den Sachverhalt zur Prüfung an einen Rechtsanwalt gegeben. Man werde sich Akteneinsicht beantragen, diese prüfen und sich dann gegebenenfalls an die Öffentlichkeit wenden.

Mitglied Jochum (CDU) spricht die wirtschaftliche Sicht der mehrfach versendeten Bescheide an und fragt, ob die Gemeinde diese auch bezahlen müsse. Oder ob die Gemeinde nur den Auftrag für den einmaligen Versand gem. ihrem Auftrag bezahlen müsse.

Der Vorsitzende wertet dies als rhetorische Frage. Mitglied Trapp (SPD) befürwortet es, dass die Thematik der mehrfach versendeten Steuerbescheide angesprochen wurde.

Der Vorsitzende antwortet, dass man umgehend Informationen auf der Webseite und den sozialen Medien veröffentlicht habe. Auch in der kommenden Ausgabe des Mitteilungsblattes werde hierüber informiert. Dennoch laufen aktuell die Drähte im Rathaus heiß.

zu 5 Neubesetzung der Ausschüsse für das ausgeschiedene Ratsmitglied Detlev Zägel

Vorlage: BV/336/2026

Sachverhalt:

Das Ratsmitglied Detlev Zägel (SPD) hat mit Wirkung zum 31.12.2025 sein Mandat im Gemeinderat niedergelegt. Für ihn ist Herr Jannik Zyrull (SPD) nachgerückt.

Die Ausschüsse, in denen Herr Zägel als ordentliches Mitglied tätig war, müssen neu besetzt werden.

Herr Zägel war Mitglied im Bau- und Planungsausschuss, im Werksausschuss und im Akteneinsichtsausschuss Volksbad.Mitglied Trapp (SPD) informiert, dass Herr Zyrull in den Bau- und Planungsausschuss und in den Werksausschuss für Herrn Zägel nachrückt; in den Akteneinsichtsausschuss Volksbad rückt Frau Gassert für Herrn Zägel nach.

Beschluss: Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass Herr Zyrull in den Bau- und Planungsausschuss sowie in den Werksausschuss für Herrn Zägel nachrückt und in den Akteneinsichtsausschuss Volksbad Frau Gassert für Herrn Zägel nachrückt.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

4 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 6 Neubesetzung eines Mitgliedes zur Unterzeichnung der Niederschriften des Bau- und Planungsausschuss

Vorlage: BV/338/2026

Sachverhalt:

Nach § 47 Abs. 4 und § 48 Abs. 6 KSVG sind die Niederschriften des Gemeinderates und der Ausschüsse vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und mindestens zwei Mitgliedern des Gemeinderates zu unterzeichnen.

Herr Detlev Zägel (SPD) wurde als Mitunterzeichner für die Sitzungen des Bau-und Planungsausschusses benannt.

Da Herr Zägel sein Mandat zum 31.12.2025 niedergelegt hat, muss ein Nachfolger (m/w/d) benannt werden.

Mitglied Trapp (SPD) informiert, dass Herr Zyrull zukünftig die Niederschriften für den Bau- und Planungsausschuss unterzeichnet.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass Herr Zyrull zukünftig die Niederschriften für den Bau- und Planungsausschuss unterzeichnet.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

4 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 7 Neubesetzung eines neuen Mitgliedes für die Verbandsversammlung Zweckverband Naherholungsgebiet Itzenplitz

Vorlage: BV/335/2026

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naherholungsraum Itzenplitz ist gemäß § 5 der Satzung des Zweckverbandes das oberste Willensorgan des Verbandes und setzt sich zusammen aus dem Verbandsvorsteher, den jeweiligen Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und den von den Verbandsmitgliedern gewählten Vertretern.

Herr Detlev Zägel (SPD) wurde in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 10. Juli 2024 als Mitglied benannt.

Da Herr Zägel sein Mandat zum 31.12.2025 niedergelegt hat, muss ein Nachfolger (m/w/d) benannt werden.

Mitglied Trapp (SPD) teilt mit, dass Herr Mauermann zukünftig das Mandat von Herrn Zägel in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Itzenplitz innehat. Das Dadurch freiwerdende stellvertretende Mandat wird durch Herrn Zyrull besetzt.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass Herr Mauermann zukünftig das Mandat von Herrn Zägel in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Itzenplitz innehat. Weiterhin einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass das Dadurch freiwerdende stellvertretende Mandat wird durch Herrn Zyrull besetzt.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

0 CDU

4 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 8 Neubesetzung eines Mitglieds für den Zweckverband LIK Nord

Vorlage: BV/337/2026

Sachverhalt:

Herr Detlev Zägel (SPD) wurde in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 10. Juli 2024 als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord benannt. Da Herr Zägel sein Mandat zum 31.12.2025 niedergelegt hat, muss ein Nachfolger (m/w/d) benannt werden.

Mitglied Trapp (SPD) informiert, dass Herr Maroldt zukünftig das Mandat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord innehat.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass Herr Maroldt zukünftig das Mandat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord innehat.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

4 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9 Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Schiffweiler -

Berücksichtigung von Vereinen

Vorlage: AN/043/2026

Antragstext:

Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt mit Schreiben vom 21. Januar 2026, den Tagesordnungspunkt

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Schiffweiler – Berücksichtigung von Vereinen

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Mitglied Jochum (CDU) erklärt, dass in der Gastronomie von Vereinen Tischfußballgeräte aufgestellt seien. Diese werden sowohl von den Vereinen zur Ausübung ihres Sports als auch von den normalen Gästen genutzt. Diese sollen zukünftig von der Vergnügungssteuer befreit werden, da diese dem Vereinszweck und nicht der Gewinnerzielung dienen. Man wolle durch den Antrag die bisher geübte Praxis verdeutlichen. Haushalterisch bewege man sich in einem dreistelligen Bereich; durch die Befreiung könne man den Vereinen helfen ohne den Haushalt ernsthaft zu belasten.

Herr Geßner – Leiter der Finanzverwaltung – antwortet, dass noch ein Verfahren anhängig sei und man sich im ersten Verwaltungsrechtsweg befinde. Das Problem dabei sei konkret § 15 Abs. 2 EStG. Er bittet darum, dass die Verwaltung eigene Formulierungsvorschläge erarbeiten dürfe und man sich im Landkreis Neunkirchen auf eine einheitliche Regelung einigen wolle. In der Stadt Ottweiler erfolge eine Differenzierung nach dem Aufstellort. Geräte in öffentlich zugänglichen Gaststätten gelten als steuerpflichtige Apparate, während Geräte in Vereinsräumen oder Sportstätten, die nicht der Allgemeinheit zugänglich sind, steuerfrei bleiben.

Die Gemeinde Eppelborn stufe Tischfußballgeräte als Sportgeräte ein und verzichte auf eine Besteuerung, sofern kein Entgelt erhoben wird.

Weitere Gemeinden sehen teilweise Befreiungstatbestände für Apparate ohne Einnahmenerzielung vor (z. B. bei verschlossenen Münzschlitzen).

Die Gemeinde Schiffweiler legt die eigene Satzung demgegenüber restriktiver aus und erhebt die Vergnügungssteuer, solange sich das Gerät an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort befindet. Man werde einen Vorschlag für den Gemeinderat erarbeiten. Mitglied Trapp (SPD) teilt mit, dass die Rechtslage noch nicht ganz klar sei. Man gehe mit dem Vorschlag mit, zunächst Rechtssicherheit schaffen zu wollen. Dennoch befürworte man den Antrag.

Mitglied Jochum (CDU) stellt klar, dass man die rechtlichen Probleme nicht sehe. Wenn man sich als Gemeinderat einig sei, die Vereine zu entlasten, könne man gerne den Vorschlag der Verwaltung abwarten und in 4 Wochen erneut beraten. Wenn das Ziel ein einstimmiger Beschluss sei, könne man den Antrag gerne verschieben.

Herr Geßner – Leiter der Finanzverwaltung – teilt mit, dass das Ziel erreichbar sei. Der Zeitpunkt der Antragsstellung sei allerdings taktisch unklug gewählt, da noch ein Verfahren anhängig sei.

Mitglied Schuh (CDU) fragt nach, ob sich das Verfahren nicht erledigt habe, wenn man die Änderung der Vergnügungssteuersatzung jetzt beschließe.

Herr Geßner – Leiter der Finanzverwaltung – entgegnet, dass das Verfahren noch aus dem Jahr 2025 stamme und damit die alte Rechtslage zugrunde lege.

Mitglied Dietz (SPD) bittet um eine Aufstellung, über die Anzahl der Geräte von Vereinen gegenüber Gewerbetreibenden, wie viele Geräte die Änderung betreffe und wer jeweils Eigentümer der Geräte sei.

Mitglied Jochum (CDU) verdeutlicht, dass man keinen Verzicht für Gewerbetreibende anstrebe, sondern die Vereine unterstützen wolle.

Mitglied Schley (SPD) fragt nach, ob es noch weiteren Anpassungsbedarf an der Vergnügungssteuersatzung gebe.

Der Vorsitzende sichert zu, dies zu prüfen.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu

vertagen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

4 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 10 Sanierung und Neugestaltung Freibad Landsweiler-Reden // Informationen zum Stand der Planung

Vorlage: TV/042/2026

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Aufgrund eines hohen Wasserverbrauchs war ein wirtschaftlicher Betrieb des Freibads nicht mehr möglich, so dass es seit einigen Jahren geschlossen ist.

Es liegt ein Gemeinderatsbeschluss vor, das Bad auf Basis des vorliegenden Konzeptes der Fa. Polyplan neu zu bauen.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Nach Beauftragung eines Architekturbüros, der Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung und für Tragwerkplanung, sowie einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde die Planung weiter konkretisiert und auf die technischen Notwendigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung des Naturschwimmbeckens, abgestimmt. Der aktuelle Stand der Planung wird in der Gemeinderatssitzung vom Planungsbüro Hüßing Architekten vorgestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Im Haushalt des Regiebetriebs Freibads stehen auf der HH-Stelle 42400200-096000-4 entsprechende Mittel für die Umsetzung des Projekts zur Verfügung.

Die Auswirkungen auf den Haushalt des Freibads, daraus resultierend auch für den Gemeindehaushalt sowie die negativen Auswirkungen auf den Saarlandpakt etc. sind allen Ratsmitgliedern hinreichend bekannt.

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Keine

Herr Flohre, Geschäftsführer von der Firma Polyplan Kreikenbaum erläutert ausführlich den aktuellen Planungsstand bzgl. der Filteranlagen. Bislang sei man kosten- und zeitmäßig im Plan. Im Mai müsse dann, mit Blick auf die Öffnung im kommenden Jahr mit der Wassertechnik begonnen werden.

Mitglied Trapp (SPD) fragt nach, wie lange es dauert bis ein biologischer Filter ordentlich funktioniere.

Herr Flohre antwortet, dass es in der Einführungsphase im ersten Jahr etwa vier Wochen dauere und ab dem zweiten Jahr etwa zwei Wochen. Durch Impfen könne man den Zeitraum aber verkürzen. Sollte es knapp auf knapp kommen, könne auch ein interner Kreislauf eingebaut werden.

Mitglied Wagner (CDU) fragt nach, ob die geplanten Sonnenkollektoren ausreichend für die Beheizung des großen Beckens seien. Dies sei besonders wichtig zu wissen mit Blick auf schlechtes Wetter.

Herr Flohre antwortet, dass es eine Betreiberentscheidung sei, ein so großes Becken zu beheizen. Möglich sei es, das Becken komplett zu heizen. Würde dieses bei jedem Wetter normal beheizt werden, sei dies allerdings eine gigantische Energieverschwendung. Außerdem seien die Frühschwimmer in der Regel abgehärtet. Der Betrieb der Wärmepumpe koste Geld und bei schlechtem Wetter sei ggfs. ein Bezug von Strom aus dem Netz nötig.

Mitglied Jochum (CDU) fragt nach einer Risiko-Nutzen-Abwägung für ein ungechlortes Becken. Man habe hier immer wieder gehört, dass im Hochsommer eine Nutzung nicht möglich sei, da das Wasser kippe und die Filter das nicht schaffen würden. Bei seiner Recherche habe er hierzu aber nicht viel gefunden. Er fagt nach Erfahrungswerten bzw. einer persönlichen Einschätzung; dies sei für die Öffentlichkeit und den Umgang mit dem Thema wichtig.

Herr Flohre antwortet, dass es sich um ein biologisches System handele und der Hochsommer gar kein Problem sei. Die Filter seien so ausgelegt, dass sie dies schaffen.

Tatsächlich arbeiten die Filter sogar effizienter je wärmer es ist und je höher die Trübung ist.

Die Firma Polyplan habe zwischenzeitlich knapp 45 Bäder in ganz Deutschland mit diesenFiltern gebaut und alle funktionieren unproblematisch. Das größte Risiko bzw. Problem für die Bäder seien Gänseschwärme. Probleme außerhalb der Öffnungszeiten bzw. Betreiberzeiten könne man durch Vergrämung regeln.

Mitglied Jochum (CDU) bedankt sich für die klare Erläuterung.

Mitglied Wagner (CDU) möchte wissen, ob dies bedeute, dass wenn der Betrieb sehr hoch ist, es draußen sehr heiß ist und viel Sonnencreme ins Wasser gelangt, die Filter dann umso effektiver arbeiten würden. Er möchte auch wissen, ob die Besucher dann überhaupt noch duschen müssen, bevor sie ins Wasser gehen.

Herr Flohre antwortet, dass es prinzipiell besser sei, wenn man vorher dusche. In der Realität würden aber die meisten Besucher nicht duschen. Es bedeute nicht, dass das System dann besser arbeite, aber es schaffe es trotzdem. Man habe dann eine größere Umwälzung.

Mitglied Schley (SPD) fragt nach erwarteten Nutzungsdauer der Techniksysteme und dem Unterhaltungsaufwand.

Herr Flohre antwortet, dass die Pumpen und Ventile bzw. im Allgemeinen die Technik Laufzeiten von etwa 15 Jahren haben. Die Filter an sich sich seien sehr unterschiedlich; man habe das erste Bad mit diesem Filter 1998 gebaut und dieser funktioniere immer noch. Der Biofilm baue sich mit den Jahren ab. Generell sei ein Betrieb auch in 20 Jahren kein Problem. Die reine Filtertechnik halte etwa 20 Jahre; dem Betrieb seien hier aber keine Grenzen gesetzt. Für die Wartung gebe es unterschiedliche Arten; es komme darauf an, ob es sich um eine DIN-Bad oder ein Naturbad handele. Man müsse täglich einen Beckensauger verwenden und am Ende eines jeden Jahres die Pflanzen im Filter schneiden. Der Aufwand in einem Naturbad sei jedoch in Summe geringer als in einem DIN-Bad.

Mitglied Trapp (SPD) bedankt sich bei Herrn Flohre für die Auskünfte und die sehr gute Darstellung. Man arbeite an der Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürgern, auch mit Blick auf die geplante Öffnung 2027. Man komme auch immer näher und besser an dieses Ziel. Die Bürger bekommen langsam Vertrauen in den Rat, dass das Freibad 2027 eröffnet werde. Da weder Herr Hüssing noch seine Mitarbeiter anwesend sind, wird die Vorstellung des Planungsstandes betreffend des Freibades auf den Punkt Anfragen und Mitteilungen verschoben.

zu 11 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses vom 28.09.2022 bzgl. der Feststellung der endgültigen Herstellung der Ausbauanlage "Paulstraße" im Zusammenhang mit der Erhebung von Gehwegausbaubeiträgen und die Rücknahme der erlassenen Bescheide

Vorlage: BV/341/2026

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Durch die Vorlage BV/551/2022 beschloss der Gemeinderat am 28.09.2022 die endgültige Herstellung der Ausbauanlage „Paulstraße“ im Zusammenhang mit der Erhebung von Gehwegausbaubeiträgen.

Auf die damalige Anfrage, ob die Paulstraße entsprechend den Satzungsvorgaben abgerechnet werden kann, wurde dies von der Fachabteilung bejaht, was in die vorgenannte Vorlage mündete.

Nach Erlass der Ausbaubeitragsbescheide im Dezember 2025 hat sich durch die von der Verwaltung durchgeführte vorherige Anhörung und durch Widersprüche von Eigentümern gezeigt, dass entgegen der Informationen der Fachabteilung die Straße nicht parzellengerecht ausgebaut wurde, sondern über fremde Parzellen verläuft und eine Straßenschlussvermessung sowie ein Grunderwerb zur Abrechnung notwendig gewesen wäre.

Eine Straßenschlussvermessung wurde durch die Fachabteilung nicht beauftragt, entgegen der Informationen aus 2022.

Folglich waren die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abrechnung der Ausbauanlage „Paulstraße“ nach der damaligen Satzung nicht gegeben. Die Gehwegausbaubeitragsatzung vom 02.07.2002 stellt in § 11 für die Entstehung der Beitragspflicht voraus, dass die Maßnahme abgeschlossen ist und die erforderliche Vermessung und der Grunderwerb durchgeführt worden sind.

Durch die fehlende Schlussvermessung und den fehlenden Grunderwerb ist der Beschluss des Gemeinderates über die Feststellung der endgültigen Herstellung rechtswidrig.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Der Bürgermeister ist nach § 60 KSVG verpflichtet, rechtswidrigen Beschlüssen unverzüglich zu widersprechen. Hält der Gemeinderat seinen Beschluss aufrecht, so hat der Bürgermeister die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.

Die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses über die Feststellung der endgültigen Herstellung der Ausbauablage ist dem Bürgermeister erst im Januar 2026 durch Äußerungen der Eigentümer und der Aufarbeitung des Sachverhaltes bekannt geworden.

Der Bürgermeister hat mit dieser Vorlage entsprechend unverzüglich gehandelt.

Um satzungskonform zu handeln, ist der Beschluss vom 28.09.2022 aufzuheben und die erlassenen Bescheide vom 04.12.2025 sind nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für die Vergangenheit zurückzunehmen.

Gleichzeitig holt die Fachabteilung Angebote für die erforderliche Schlussvermessung ein.

Nach Feststellung der neuen Parzellen kann mit den entsprechenden Angaben die endgültige Herstellung durch den Gemeinderat auf Grundlage der geänderten Gehwegausbaubeitragssatzung vom 31.01.2024 festgestellt und die Ausbauanlage abgerechnet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Durch die Rechtswidrigkeit der Bescheide muss die Gemeinde die bisher geleisteten Ausbaubeiträge umgehend verzinst erstatten. Bisherige angefallene Kosten der Eigentümer wie z.B. Anwaltskosten können bei der Gemeinde geltend gemacht werden.

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Keine

Der Vorsitzende informiert, dass die Angelegenheit im Hauptausschuss vorberaten und einstimmig empfohlen wurde. Man befinde sich aktuell in einem rechtswidrigen Zustand, der beseitigt werden müsse. Die notwendige Schlussvermessung sei 2021 und 2022 nicht erfolgt, die Bescheide aber Ende 2025 versendet worden. Der Bau- und Planungsausschuss habe gestern in einem ersten Schritt die Beauftragung der Schlussvermessung beschlossen. In einem nächsten Schritt werde man die betroffenen Bürger über das weitere Vorgehen informieren. Dazu sei am 04.02.2026 um 17:00 Uhr eine Infoveranstaltung geplant.

Mitglied Jochum (CDU) fügt hinzu, dass man faktisch keine Alternative habe. Er findet es gut, dass man die Angelegenheit nun proaktiv angehe. Als Gemeinderat müsse man sich auf die Verwaltung und die entsprechenden Vorlagen verlassen. Es sei misslich, dass es so passiert sei; man habe aber nun keine Alternative.

Mitglied Trapp (SPD) sieht dies genau so. Man habe aufgrund von Zahlen, Daten und Fakten beschlossen. Er hoffe, dass ein solcher Fehler bei ähnlichen Projekten zukünftig nicht mehr vorkomme.

Der Vorsitzende fügt an, dass dies auch sein Wunsch sei.

Beschluss:

Einstimmig hebt der Gemeinderat seinen Beschluss vom 28.09.2022 auf und beauftragt die Verwaltung, die erlassenen Ausbaubeitragsbescheide mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen und die erforderliche Schlussvermessung durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

4 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 12 Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes eGo Saar

Vorlage: BV/333/2026

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Der Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2026 wurde entsprechend der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Satzung des Zweckverbandes eGo-Saar in der jeweils geltenden Fassung erarbeitet.

Im Jahr 2026 wird es eine wesentliche Aufgabe sein, die neuen Ansätze im Bereich der Kommunikation zu verstetigen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, um den Anforderungen noch mehr gerecht zu werden. Ziel ist bessere Transparenz und Beteiligung der Mitglieder.

Die Ansätze und Planungen des Wirtschaftsplan 2026 basieren auf den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2024 sowie auf Hochrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2025 unter Berücksichtigung laufender Vertragsbeziehungen und künftiger Entwicklungen. Dabei wurde den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit entsprochen. Da die Projekte im Rahmen der Digitalisierungsoffensive mit Masse in 2025 abgeschlossen werden, liegt der Schwerpunkt der Arbeit des Verbandes in 2026 darin, die im Rahmen der Projektarbeit realisierten Lösungen einer Flächendeckung zuzuführen. Weiterhin wird sich der Verband auch in 2026 intensiv mit KI-Themen befassen.

Aufgrund der Finanzierungszusage des Landes im Rahmen des E-Government-Paktes ist es möglich, einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan 2026 aufzustellen.

Um Kostensteigerungen auszugleichen, muss eine allgemeine Preisanpassung von 4 % und bei einzelnen Dienstleistungen aufgrund speziellerer Preiserhöhungen der Fachverfahrenshersteller oder weiterer externer Einflüsse eine Anpassung der betroffenen Entgeltverzeichnisse eingeplant werden.

Der Wirtschaftsplan muss vor der Beschlussfassung in den kommunalen Gremien beraten werden. Die Entscheidung über den Wirtschaftsplan 2026 soll in der ersten Verbandsversammlung zu Beginn des Jahres 2026 erfolgen.

Zur Erläuterung des Entwurfs des Wirtschaftsplans 2026 werden im Januar 2026 zwei Regionalkonferenzen durchgeführt:

13.01.2026, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Beckingen

22.01.2026, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Schiffweiler

Wirtschaftsplan 2026

1. Erfolgsplan

die Erträge  — 9.196.274,00 €

die Aufwendungen  — 9.187.324,00 €

der Gewinn  — 8.950,00 €

2. Vermögensplan

die Einnahmen  — 1.131.484,00 €

die Ausgaben  — 1.131.484,00 €

3. Es werden festgesetzt

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen  — 0,00 €

Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen  — 0,00 €

Der Höchstbetrag aller Kredite zur Liquiditätssicherung  — 2.000.000,00 €

4. Die Stellenübersicht weist 41 Stellen in Vollzeitäquivalenten aus

5. Der Stand des Eigenkapitals

beträgt zum 31.12.2023  — 172.627,78 €

beträgt zum 31.12.2024  — 128.224,97 €

beträgt voraussichtlich zum 31.12.2025 — 134.308,97 €

beträgt voraussichtlich zum 31.12.2026  — 143.258,97 €

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes eGo-Saar.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

keine

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Keine

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Zustimmung vom Hauptausschuss einstimmig empfohlen wurde. Man hebt lobend die gute Zusammenarbeit mit dem eGo-Saar hervor. In verschiedenen Projekten sei man Vorreiter und Pilotkommune. Für die Umsetzung des e-Government-Paktes und des OZG benötige man die Unterstützung durch den eGo-Saar.

Gäbe es den eGo-Saar nicht, müsse man selbst dafür grade stehen. Daher bittet er um Zustimmung zum Wirtschaftsplan.

Mitglied Trapp (SPD) war in der Sitzung und findet den Nutzen weitaus größer als die Kosten. Sie seien immer dafür gewesen, im Verband zu bleiben.

Der Vorsitzende fügt an, dass es aktuell noch 52 Mitgliedskommunen gebe. Sechs davon haben ihren Austritt angekündigt oder bereits die Mitgliedschaft gekündigt. Man befinde sich im Austausch mit diesen Kommunen, um diese im Zweckverband zu halten.

Mitglied Jochum (CDU) teilt mit, dass man zuvor kritisch gegenüber dem eGo-Saar war.

Dieser habe aber die Kritik ernst genommen und positiv umgesetzt; auch werde versucht die Kritikpunkte umzusetzen. Der eGo-Saar entwickele sich dabei immer mehr zum Dienstleister. Die Gemeinde Schiffweiler sei Vorreiter in vielen Punkten; so etwa in Sachen digitale An- und Abmeldung von der Hundesteuer. Man habe sich hier bereits einen gewissen Ruf erarbeitet. Daher werde man dem Wirtschaftsplan zustimmen.

Der Vorsitzende antwortet, dass man zwar die Teilnahme als Pilotkommune von oben herab delegieren könne, dies aber ohne die Mitarbeiter und deren Engagement nicht funktioniere.

Er spricht der Verwaltung daher seinen Dank aus.

Beschluss:

Einstimmig stimmt der Gemeinderat Schiffweiler dem Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes eGo-Saar zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

4 AfD

2 FBL/BGS/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 13 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des "Abwasserwerk der Gemeinde Schiffweiler" für das Jahr 2026

Vorlage: BV/332/2025/1

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.01.2026 dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserwerkes nicht entsprochen.

Der Wirtschaftsplan wurde mit einem dreijährigen Kalkulationszeitraum geplant. Es wird an dieser Stelle auf die Beschlussvorlage BV/332/2025 verwiesen.

Das Gremium hat hingegen einen zweijährigen Kalkulationsraum für die Bemessung der Gebührenhöhe beschlossen.

Folglich musste die Kämmerei den Wirtschaftsplan 2026 neu ausarbeiten; durch die Beschlusslage haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

 

 

Mitglied Jochum (CDU) teilt mit, dass sich die CDU heute enthalten werde. Man habe von Beginn an auf die Auswirkungen des Wirtschaftsplanes des EVS hingewiesen. Deshalb war der Bürgermeister von Schiffweiler auch mandatiert worden mit „Nein“ zu stimmen. Im dortigen Gremium habe er als einziger dagegen gestimmt. Man vertrete einfach eine andere Auffassung. Man für einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren gewesen, damit die Bürger mehr Planungssicherheit haben. Die Mehrheit im Rat gehe aber in eine andere Richtung.

Man wolle aber nicht, dass die Investitionen im Wirtschaftsplan nicht umgesetzt werden.

Daher werde man sich enthalten.

Mitglied Trapp (SPD) vertritt die Ansicht, dass wir es uns nicht leicht mache. Die SPD sei für einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren, da es Unsicherheiten in der Datengrundlage gebe. Man solle die neue Kalkulation daher nächstes Jahr frühzeitig angehen.

Mitglied Ilgemann (Grüne) findet es erfreulich, dass sich die großen Fraktionen trotz unterschiedlicher Auffassungen auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Beschluss:

Einstimmig, bei 14 Enthaltungen, beschließt der Gemeinderat den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler für das Wirtschaftsjahr 2026.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

2 FBL/BGD/Grüne

Nein:

0

Enthaltung:

10 CDU

4 AfD

zu 14 Beratung / Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Schiffweiler über das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für den Landesentwicklungsplan des Saarlandes 2030

Vorlage: BV/345/2026

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Die Landesregierung des Saarlandes hat am 23.09.2025 den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2030, einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichts, zur Kenntnis öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.01.2026 Seite 19 von 24 genommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziel der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans ist dessen Aktualisierung als strategisches Lenkungs- und Koordinierungsinstrument hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, der Sicherung der Daseinsvorsorge, der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes. Weiteres übergeordnetes Ziel der Neuaufstellung ist die erstmalige Zusammenführung der beiden Teilpläne „Umwelt“ und „Siedlung“.

Während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs vom 15. Dezember 2025 bis zum 17. Februar 2026 können Bürgerinnen und Bürger sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Nachbarländer zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2030, einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes, gemäß § 3 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) i. V. m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) Stellung nehmen.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Die Gemeinde wird durch den aktualisierten Landesentwicklungsplan 2030 vor große Herausforderungen gestellt. Aus diesem Grund wurde im Dezember 2025 das Planungsbüro Kernplan aus Illingen erneut als Unterstützung bei der Erarbeitung einer Stellungnahme beauftragt.

Aufgrund der eng bemessenen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme sowie den dazwischen gelegenen Feiertagen, befindet sich die Stellungnahme aktuell noch in Bearbeitung und wird nach ihrer Vorlage nachgereicht.

Im Jahr 2023 wurde zum 1. Entwurf des LEPs eine weitere Stellungnahme von Seiten des Umweltamtes erstellt. Diese wurde jedoch kein Bestandteil der damals beschlossenen Stellungnahme. Zur erneuten Kenntnisnahme befindet sich diese im Anhang.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

--------

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Die Verpflichtung zur Erhöhung des Windenergieausbaus hat direkte Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Der Vorsitzende erläutert die Vorgeschichte zum LEP. Die letzten beiden Jahre sei wenig an Rückmeldung bezüglich des LEP gekommen. Die Landesregierung habe den Plan beschlossen und eine Frist von acht Wochen für die Einreichung einer Stellungnahme festgelegt. Die Gemeinde und andere Kommunen haben über den SSGT eine Fristverlängerung für die Einreichung der Stellungsnahme beantragt. Diese Fristverlängerung sei nun abgelehnt worden. Dies Frist ende Mitte Februar. Der Ausschuss für Natur- Umweltschutz und Gemeindeentwicklung habe dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt.

Mitglied Jochum (CDU) stellt klar, dass man heute nur über die Stellungnahme der 

Gemeinde Schiffweiler zum LEP und nicht über den Inhalt des Planes abstimme. Er kenne andere Stellungnahmen, die den LEP ablehnen. Er verdeutlicht nochmals, dass wir dies nicht können, sondern nur über die Stellungnahme der Gemeinde Schiffweiler abstimmen. Beschluss:

Mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen, beschließt der Gemeinderat, den Empfehlungen des Büros Kernplan für die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie deren Belangen zu folgen und dies der Landesregierung des Saarlandes bis zum 17.02.2026 mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

10 CDU

4 AfD

Nein:

2 FBL/BGS/Grüne

Enthaltung:

0

zu 15 Anfragen und Mitteilungen

Der Vorsitzende informiert über ein Plakat des Schülerparlamentes der Grundschule Landsweiler-Reden zur Schulhofgestaltung. Man habe sich zusammengeschlossen und vereinbart, dass der Schulhof schöner werden solle. So könne man auch neue Freundschaften schließen.

Weiterhin informiert der Vorsitzende, dass er bereits den Hauptausschuss informiert habe, dass er dem Gemeinderatsbeschluss zur dauerhaften Beflaggung widersprechen werde.

Aufgrund von Zeitknappheit und Personalmangel solle dieser Beschluss dann formal in der Februarsitzung aufgehoben werden. Der Hauptausschuss habe der Vorgehensweise zugestimmt.

Weiterhin teilt er mit, dass, wie zu Beginn der Sitzung bereits beschlossen, der Beschluss zur Stellplatzsatzung vertagt wurde. Etwaige Hinweise, Anmerkungen oder Änderungswünsche werden zeitnah an Frau Gräßer erbeten.

Mitglied Maroldt (SPD) fragt nach, ob es zwischenzeitlich einen Gerichtstermin bzgl. der Klage wegen der Haldenstraße gebe.

Der Vorsitzende antwortet, dass im April ein Gerichtstermin angesetzt sei.

Mitglied Baltes (SPD) spricht das Thema Hallenboden in der Lindenhalle an. Sie möchte wissen, wer entscheiden habe, dass es ein reiner Sportboden werde. Der Ortsrat sei davon ausgegangen, dass es wieder ein Mehrzweckboden werde. Jetzt müsse vor jeder Veranstaltung ein zusätzlicher Boden ausgelegt werden. Somit entstünden Mehrarbeiten. Sie möchte wissen, wer diese ausführt. Wenn Veranstaltungen seien, müsste der Boden danach gereinigt werden. Sie möchte außerdem wissen, wie lange in einem solchen Fall der Spielbetrieb unterbrochen werden müsse. Außerdem erfragt sie, ob durch die Verlegung des Bodens Mehrkosten für Vereine entstehen. Zudem erfragt sie, wann der Hallenbetrieb wieder aufgenommen werden könne, nachdem der Boden ja jetzt fertig gestellt sei.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Beauftragung einstimmig im Bau- und Planungsausschuss beschlossen wurde. Er sei daher über diese Frage überrascht. Der Hallenboden sei Ende 2025 fertiggestellt worden, habe jedoch noch Mängel, die behoben werden müssen. Man habe bei einer Vergabe erstmalig einen Fertigstellungstermin in die Vergabe mitaufgenommen und die Firma sei in Verzug gesetzt worden. Mitte Februar seien dort Veranstaltungen geplant. Die Mängel müssen jedoch vor Freigabe und Nutzung behoben werden. Der Hallenboden sei noch nicht freigegeben, da noch keine Abnahme erfolgt sei. Der Schutzboden sei ebenfalls beauftragt. Es war im Interesse des Rates die Hallen der Gemeinde auf Vordermann zu bringen, insbesondere, da dies zur Verbesserung der Infrastruktur beitrage. Er verstehe die Frage daher nicht.

Mitglied Ilgemann (Grüne) verlässt von 18:40 Uhr bis 18:42 Uhr den Sitzungsraum.

Mitglied Wagner (CDU) verlässt von 18:41 bis 18:44 Uhr den Sitzungsraum.

Mitglied Baltes (SPD) teilt mit, dass sie nicht an der Infrastruktur zweifele, sondern ob explizit beschlossen wurde, dass es ein reiner Sportboden werde. Wäre der Ortsrat informiert worden und hätte darüber abstimmen müssen, hätte man sicher nicht für einen reinen Sportboden gestimmt. Sie möchte wissen, ob die Faschingsveranstaltungen stattfinden können. Sie selbst habe bereits eine Veranstaltung in die Lindenstube verlegen müssen. Mitglied Brendel (AfD) verlässt von 18:43 Uhr bis 18:45 Uhr den Sitzungsraum.

Der Vorsitzende fragt nach, ob es sich hierbei um eine persönliche Anfrage handele, da sie Vorsitzende des SPD-Ortsvereines Stennweiler sei. Mitglied Baltes (SPD) bestätigt dies, woraufhin der Vorsitzende sie darauf hinweist, dass sie das nicht dürfe.

Mitglied Wiederhold (CDU) wirft ein, dass man die Emotionen hier rausnehmen müsse. Am26.08.2025 sei im Bau- und Planungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung eindeutig über die Vergabe abgestimmt worden. In der Vorlage stehe klar drin, welcher Boden beauftragt werden solle.

Mitglied Mauermann (SPD) verlässt von 18:46 Uhr bis 18:49 Uhr den Sitzungsraum.

Mitglied Dietz (SPD) bestätigt die Aussage des Mitgliedes Wiederhold. Allerdings sei im Bau- und Planungsausschuss mitgeteilt worden, dass es keine anderen Hallenböden mehr gebe.

Mitglied Zeyer (AfD) fragt nach, warum der Weg am Schwimmbad abgesperrt wurde und ob dieser nach Abschluss der Baumarbeiten wieder geöffnet werde.

Der Vorsitzende antwortet, dass der Weg aufgrund der Elektroarbeiten im Freibad gesperrt wurde, da dadurch aktuell keine Beleuchtung möglich sei.

Mitglied Trapp (SPD) teilt mit, dass man bereits schriftlich den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen angefragt habe. Er möchte den aktuellen Stand erfragen.

Der Vorsitzende antwortet, dass der Ausbau zweier Haltestellen bereits beauftragt wurde.

Dieser solle bald losgehen. Es solle noch eine weitere Haltestelle ausgebaut werden.

Aufgrund der derzeitigen Fördergegebenheiten können nur noch wenige Haltestellen ausgebaut werden. Auch sei der Ausbau bei vielen Haltestellen der Gegebenheiten vor Ort in Kombination mit den Vorgaben zur Umsetzung schwierig bis unmöglich.

Mitglied Dietz (SPD) erfragt den Sachstand bzgl. des Sportplatzes in Schiffweiler. Die Abrechnung habe nach seinem Kenntnisstand bis Ende des letzten Jahres erfolgen müssen.

Der Vorsitzende antwortet, dass sich der Inhaber der Firma bis zum 09.02.2026 in Urlaub befinde. Danach gehe es weiter.

Mitglied Trapp (SPD) fragt nach, ob der Zick-Zack-Weg wieder geöffnet sei, da der Bauzaun weg sei.

Der Vorsitzende antwortet, dass ihm hierüber nichts bekannt sei. Eigentlich sollte der Weg nach wie vor gesperrt sein. Er werde dies überprüfen.

Mitglied Trapp (SPD) spricht die Situation bzgl. des Bürgermeisters a.D. an. Die SPD möchte, dass das Thema zeitnah angegangen werde. Seit der Dezembersitzung 2024 seien Kosten entstanden. Man werde möchte sich das Thema genau anschauen und aufarbeiten.

Heute sei es zu kurzfristig um eine Stellungnahme vom Bürgermeister erwarten zu können.

Der Vorsitzende entgegnet, dass man dies sehr gerne tun könne.

Mitglied Dietz (SPD) spricht nochmals die Sportplatz-Thematik an. Er fragt, wann die Abrechnung fertig sein müsse.

Herr Geßner – Leiter der Finanzverwaltung – erklärt, dass man in die Bredouille komme.

Man habe aber eine Verlängerung beantragt.

Mitglied Dietz (SPD) möchte wissen, was passiere, wenn die Verlängerung scheitere.

Herr Geßner – Leiter der Finanzverwaltung – antwortet, dass dann alles abgerechnet werde, was bis zum 31.12.2025 fertig war.

Mitglied Jochum (CDU) möchte wissen, wo man die Verlängerung beantragt habe.

Herr Geßner – Leiter der Finanzverwaltung – teilt mit, dass diese bei der Sportplanungskommission beantragt wurde.

Mitglied Wiederhold (CDU) verlässt von 18.52 Uhr bis 18:54 Uhr den Sitzungsraum.

Mitglied Zimmer (SPD) verlässt von 18:52 Uhr bis 18:55 Uhr den Sitzungsraum Frau Blum von der Firma Hüssing Architekten stellt den aktuellen Planungsstand bzgl. des Bauvorhabens Freibad vor.

Mitglied Wagner (CDU) fragt nach den Erfahrungen bzgl. der UV-Einstrahlung und wie lange das Holz halte.

Frau Blum antwortet, dass dies vielfach verbaut werde.

Herr Flohre fügt hinzu, dass das in der Planung verwendete Holze eine enorme Haltbarkeit habe und es eine Garantie von 20 bis 25 Jahren seitens des Herstellers gebe.

Cedric Jochum Jonas Herz
Vorsitzender Protokollführer
René Trapp Markus Weber
SPD CDU