für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Ottweiler und den Strafkammern des
Landgerichts Saarbrücken
Der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Ottweiler gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
Montag, den 08.05.2023 bis Freitag, den 12.05.2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort auf:
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll (im Büro 104) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.