Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S.682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsblatt S. 1086) hat der Gemeinderat am 25. Feburar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 37.664.328,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 47.646.913,00 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -9.982.585,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit aut | 5.025.800,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.922.950,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -6.897.150,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit aut | 15.768.320,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.225.000,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit autf | 14.543.320,00 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 6.897.150,00 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 25.000.000,00 EUR.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 9.982.585,00 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | |
| (Grundsteuer A) | 280 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke | |
| (Grundsteuer B) | 440 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 460 v. H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 25. Feburar 2026 beschlossene Stellenplan.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Schiffweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.
Öffentliche Auslegung
Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2026 in der Zeit
vom 04. Mai 2026 bis einschließlich 15. Mai 2026
im Rathaus Schiffweiler, Büro-Nr. 306, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler ausliegen wird.
Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Offnungszeiten des Rathauses möglich sein:
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 07:30- 12:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30-12:30 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30- 12:00 Uhr |
Der Haushaltsplan steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.