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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung und Genehmigung

Haushaltssatzung der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S.682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsblatt S. 1086) hat der Gemeinderat am 25. Feburar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 

37.664.328,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

47.646.913,00 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

 -9.982.585,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit aut

5.025.800,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.922.950,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-6.897.150,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit aut

15.768.320,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.225.000,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit  autf

14.543.320,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 6.897.150,00 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 25.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 9.982.585,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

 (Grundsteuer A)

280 v. H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

440 v. H.

2.

Gewerbesteuer

460 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 25. Feburar 2026 beschlossene Stellenplan.

Schiffweiler, den 25. Feburar 2026
Cedric Jochum
Bürgermeister
(Unterschrift und Siegel)

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Schiffweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

 

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2026 in der Zeit

vom 04. Mai 2026 bis einschließlich 15. Mai 2026

im Rathaus Schiffweiler, Büro-Nr. 306, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler ausliegen wird.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Offnungszeiten des Rathauses möglich sein:

Montag, Dienstag, Mittwoch

07:30- 12:30 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

07:30-12:30 Uhr

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30- 12:00 Uhr

Der Haushaltsplan steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.

Cedric Jochum
Bürgermeister
(Unterschrift und Siegel