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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schiffweiler

Sitzungsdatum:

Mittwoch, den 25.02.2026

Sitzungsnummer:

GR/023/2026

Beginn:

17:30 Uhr

Ende

20:08 Uhr

Ort:

Ratssaal, Rathausstraße 11, 66578 Schiffweiler

Anwesend:

Vorsitzende/r

Herr Cedric Jochum

Mitglieder SPD-Fraktion

Frau Christina Baltes

Herr Dominik Dietz

Frau Priska Gassert

Herr Horst Krummenauer

Herr Holger Maroldt

Herr Mathias Mauermann

Herr Philipp Nehren

Frau Michaela Schley

Herr René Trapp

Frau Selina Trapp

Frau Teresa Wiltz

Herr Patrick Zimmer

Herr Jannik Jeremy Zyrull

Mitglieder AfD Fraktion

Herr Wolfgang Brendel

Herr Rafael Pidanset

Frau Sorina Pidanset

Mitglieder CDU-Fraktion

Frau Ute Beck

Frau Kim Bido

Herr Mathias Jochum

Herr Hans-Werner Pesi

Herr Nils Colin Schuh

Herr Andy René Strassel

Herr Markus Weber

Herr Tobias Wiederhold

Frau Sabrina Zewe

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Peter Holzer

Herr Arnold Ilgemann

vom Personalrat

Frau Daniela Nau

Frauenbeauftragte

Frau Sandra Maas von der Verwaltung

Herr Hans-Joachim Beyer

Frau Anna Bick

Frau Anika Engel

Herr Christian Geßner

Frau Jutta Gimmler

Herr Matthias König

Frau Jacqueline Zewe

Schriftführer

Frau Julia Semar

Gäste

Firma Saarbrücker Zeitung

Abwesend:

Mitglieder AfD Fraktion

Herr Timo Zeyer

entschuldigt

Mitglieder CDU-Fraktion

Herr Jonas Franzmann

entschuldigt

Frau Susanne Tornes

entschuldigt

Herr Reinhard Wagner

entschuldigt

Mitglieder Fraktion Grüne/FBL/BGS

Herr Michael Bost entschuldigt

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung GR/023/2026 am 25.02.2026, zu der form- und fristgerecht eingeladen wurde, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Der Vorsitzende informiert, dass die heutige Sitzung transkribiert wird und bittet um klare Aussprache am Mikrofon. Für die Einwohner steht ein Mikrofon zur Verfügung.

Zudem bittet er um Änderung der Tagesordnung wie folgt:

TOP 2 und TOP 15 werden gestrichen

TOP 21 wird gestrichen

Die Tischvorlage TV/044/2026 wird auf den TOP 19 gesetzt, die Tischvorlage

Füllwasseranalyse auf TOP 22 und die Tischvorlage Vermessungsleistung auf TOP 23

Seitens der Mitglieder gibt es keine Einwände gegen die Tagesordnung, so dass über nachfolgende Punkte zu beraten ist:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Der Bürgermeister informiert

3.

Haushalt 2026

Vorlage: IV/050/2026

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Stellenpläne 2026 für die Beamten und die Beschäftigten

Vorlage: BV/353/2026

5.

Antrag der Fraktion Grüne/FBL/BGS auf Erhöhung des Ansatzes

Radverkehrskonzept/Investitionshaushalt 2027

Vorlage: AN/045/2026

6.

Beratung und Beschlussfassung zum Investitionsprogramm 2025 - 2029

Vorlage: BV/350/2026

7.

Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2026 und dem Haushaltsplan 2026

Vorlage: BV/351/2026

8.

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Schiffweiler – Berücksichtigung von Vereinen

Vorlage: AN/043/2026

9.

Aufhebung des Beschlusses zum Antrag der CDU Fraktion zur dauerhaften Beflaggung der öffentlichen Gebäude in der Gemeinde Schiffweiler vom 29.10.2025

Vorlage: BV/326/2025

10.

Beratung/ Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des B-Plans "Ehemalige Gärtnerei Schäfer"

Vorlage: BV/354/2026

11.

Beratung/ Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss zum B-Plan "Ehemalige Gärtnerei Schäfer" OT Schiffweiler

Vorlage: BV/355/2026

12.

Beschlussvorlage zur Umsetzung eines Live-Streams

Vorlage: BV/362/2026

13.

Anfragen und Mitteilungen

Öffentlicher Teil

zu 1 Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen von Einwohnern gestellt.

zu 2 Der Bürgermeister informiert

Die Redener Light Night findet vom 13. – 15.03.2026 statt.

Anfang Februar wurde die Walter-Bernstein-Ausstellung in der Städtischen Galerie in Neunkirchen eröffnet – diese findet noch bis 08. März statt.

Ein Unternehmernetzwerk hat sich gegründet

Danke an alle Beteiligten für die gelungene Durchführung des Rathaussturms.

Brand im Gebäude Am Volksbad 2, es ist ein nicht unerheblicher Gebäudeschaden entstanden.

Das Gelände Paulus ist nun das ehemalige Gelände Paulus und wurde Anfang Februar, auch notariell, an die Firma Mago verkauft.

Ein Teilbereich der Sanierung des Rathausumfeldes wurde angegangen, die Zufahrt ist asphaltiert.

Mit den Ortsvorstehern und den Hausmeistern wurden die verschiedenen Hallen begangen, um die Bedarfe festzulegen und festzuschreiben.

Tag der Städtebauförderung ist am 16.05 – die Planung ist, die Veranstaltung auf dem Gelände Schmal durchzuführen. Projekte die vorgestellt werden sollen: Freibad, Renaturierung Klinkenbach und weiteres Vorgehen zum Gelände Möbelhaus Schmal (auch eine Bürgerbeteiligung ist angedacht).

zu 3 Haushalt 2026

Vorlage: IV/050/2026

Sachverhalt:

Gemäß § 86 KSVG werden die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Dieser soll dann bis zum Beginn des Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Daher gelten aktuell die Bestimmungen des § 88 KSVG über die „vorläufige Haushaltsführung“. In dieser haushaltslosen Zeit darf die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie darf lediglich Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. Daher ist es das Ziel den Zeitraum der so genannten „Nothaushaltsführung“ möglichst kurzfristig zu beenden und die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zügig zu beschließen.

Seit dem Haushaltsjahr 2009 führt die Gemeinde Schiffweiler ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung im Dreikomponentensystem: Ergebnisrechnung (= GuV), Finanzrechnung (= Cash Flow) und Vermögensrechnung (= Bilanz). Die Bilanz hat hierbei insbesondere die Aufgabe, ein tatsächliches Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln.

Die Vermögensrechnung (= Bilanz) liefert auch die wichtigste Größe zur Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtlage der Gemeinde, nämlich das Eigenkapital. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 wurde ein Eigenkapital in Höhe von 60.114.129,28 € festgestellt. Die Eigenkapitalquote lag bei rund 54 %. Das festgestellte Jahresergebnis belief sich auf einen Überschuss von 3,09 Mio. €. Seit 2019, mit Ausnahme des Jahres 2023, ist es der Gemeinde gelungen ein positives Jahresergebnis zu erwirtschaften.

Neben dem Rechnungsergebnis des Vorvorjahres wird auch der Planansatz 2025 im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt.

Die prognostizierten Erträge 2025 (Ergebnishaushalt Zeile 10) beliefen sich auf rund 39,7 Mio. €. Die Aufwendungen 2025 (Ergebnishaushalt Zeile 18) wurden mit rund 44,6 Mio. € geplant. Zu- und abzüglich der Finanzerträge und den zu zahlenden Zinsen wurde der Ergebnishaushalt 2025 mit einem Fehlbedarf von rund 5,57 Mio. € durch den Gemeinderat beschlossen.

Im direkten Vergleich der Jahre 2025 zu 2026 stellt der Planentwurf 2026 eine

Verschlechterung dar. Der Ergebnishaushalt 2026 wird mit einem Fehlbedarf von 9,982 Mio. € ausgewiesen. Mit den nachfolgenden Erläuterungen zum Haushalt 2026 werden Ihnen die Gründe aufgezeigt:

1. Ergebnishaushalt 2026:

Der Ergebnishaushalt ist der Teil des doppischen Haushalts, in dem sich die Orientierung der Doppik am betriebswirtschaftlichen Denken am stärksten ausdrückt. Er stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr dar und ähnelt damit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Der Ergebnishaushalt soll den tatsächlichen wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen der Kommune darstellen, also die effektive Wertveränderung des kommunalen Vermögens.

Die Haupteinnahmequelle der Gemeinde ist die Zeile 1 des Ergebnishaushaltes. Hier werden die Steuern und ähnlichen Abgaben ausgewiesen. Mit 17,7 Mio. € ist der geplante Ertrag um rund 1,6 Mio. € geringer geplant worden als im Vorjahr. Ursächlich hierfür die Verringerung des Hebesatzes (von 500 v.H. auf 460 v.H.) der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuersenkung wurde erforderlich, da die Unternehmen mittlerweile unter einer dreijährigen Wirtschaftskrise leiden. Im Jahr 2025 sind die tatsächlichen Ist-Einnahmen der Gewerbesteuer massiv eingebrochen. Die örtlichen Gewerbeunternehmen haben unter dem landesweit höchsten Gewerbesteuerhebesatz zusätzlich zu der konjunkturellen Flaute arg gelitten. Im Rahmen der antizyklischen Haushaltspolitik war daher ein steuerlicher Eingriff mit Erlass einer Hebesatzsatzung 2026 erforderlich. Die Gewerbesteuer wird nunmehr mit einem Haushaltsansatz von 6 Mio. € (Vorjahr 8 Mio. €) geplant.

Die Grundsteuer B wird mit 1,960 Mio. € (Vorjahr: 1,960 Mio. €) veranschlagt; hier wurde im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 unter der Beachtung der Aufkommensneutralität nahezu eine Punktlandung erreicht (Abweichung nur rund 2 %). Aus diesem Grund war auch eine erneute Anpassung des Hebesatzes nicht erforderlich.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde gemäß den Orientierungsdaten ein Anstieg von 257 T€ prognostiziert.

Die Leistungen nach dem Familienausgleich verringern sich um rund 94 T€.

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll trotz Wirtschaftskrise um 242 T€ steigen. Die Zeile 2 (Planzahl: 16,1 Mio. €) stellt die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen dar.

Diese Position umfasst im Wesentlichen die Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 10,5 Mio. €, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von über 788 T€ (+ 8 %) bedeutet. Grundlage für die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich ist immer das Vorvorjahr.

Hier wirkt sich noch die höhere Gewerbesteuereinnahme aus dem Vorvorjahr aus. Die zu verteilende Finanzausgleichsmasse beträgt 901.260.000,00 € (Vorjahr: 952.170.000,00 €) und ist damit um 50,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies führt zu erheblich weniger Zuwendungen für die saarländischen Kommunen.

Weiterhin werden hier Zuschüsse für laufende Zwecke in Höhe von 4,8 Mio. €, sowie nicht zahlungswirksame Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 711 T€ ausgewiesen.

In Zeile 10 wird die Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit dargestellt. Die Summierung wird auf 37,4 Mio. € ausgewiesen und ist damit im direkten Vergleich zum Vorjahr um rund 2,3 Mio. € geringer. Bereits hier ist ersichtlich, dass sich das Planergebnis 2026 deutlich verschlechtert.

Die größten Aufwandspositionen werden wie folgt dargestellt:

In Zeile 11 wird der Personalaufwand der Gemeinde dargestellt. Die Personalaufwendungen steigen um 975 T€ gegenüber dem Vorjahr an und bilden mit 13,476 Mio. € einen neuen Höchststand. Die Höhe bestimmt sich nach den prognostizierten Stellenbesetzungen.

Besonders hingewiesen wird auf die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsüberwachung, hier entstehen sechs neue Vollzeitstellen. Die Gemeinde Schiffweiler soll gemessen an dem Stellenplanentwurf 2026 Arbeitgeberin von mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein.

Zeile 13, die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, haben in ihrer Summierung eine Minderung gegenüber dem Vorjahr um 835 T€ erfahren. Der Bedarf liegt allerdings immer noch bei rund 10,7 Mio. €. Wenn man nun berücksichtigt, dass das Sanierungsvorhaben zum Dach der Mühlbachhalle in dem investiven Finanzhaushalt 2026 (mit mehr als 2 Mio. € Volumen) neu veranschlagt wurde, ist erkennbar, dass der Bedarf von 2025 nach 2026 nochmals gestiegen ist. Insbesondere die öffentlichen Gebäude werden mit einem seit Jahren bestehenden Sanierungsstau geführt.

Für die Unterhaltung der 47 gemeindeeigenen Gebäude und öffentlichen Einrichtungen sind rund 3,961 Mio. € vorgesehen und für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (75 km Gemeindestraßen, 16 Brücken, 35 Stützbauwerke) sind 2.805.000 € veranschlagt. Größte Einzelposition ist hierbei weiterhin die Unterhaltung und Sanierung von Gemeindestraßen mit nun 1.525 T€.

Im Jahr 2026 besteht Sanierungsbedarf an folgenden Straßen:

Ringstraße mit samt den Nebenstraßen und Gehwegen (Ortsteil Schiffweiler),

Lauerstraße (Ortsteil Landsweiler-Reden),

Graulheck und Friedrich-Ebert-Straße (Ortsteil Heiligenwald),

auch die Kohlengrubstraße (Ortsteil Landsweiler-Reden) muss im

Einmündungsbereich Hauptstraße/ Löschpfad saniert werden. Hier wurden in den letzten Jahren die Schlaglöcher immer wieder mit Kaltasphalt ausgebessert.

Mittlerweile ist das Schadenbild aber so ausgeweitet, dass eine Reparatur mit Kaltasphalt nur noch kurzzeitig eine Verbesserung bringt.

Ähnliche Situationen bestehen an zahlreichen Stellen im Gemeindegebiet (z.B. Randbereiche in der Stichstraße zwischen Löschpfad und Gartenstraße).

Die Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser schlagen mit 1,168 Mio. € zu Buche, dies bedeutet eine Minderung gegenüber 2025 von rd. 140 T€. Aus Kostenerstattungen resultieren 559 T€ für den Gemeindeanteil (öffentlich versiegelter kanalwirksamer Flächen) an der Oberflächenentwässerung an das Abwasserwerk.

Die nächste hervorstechende Summe ist in der Zeile 15 (Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen) hinterlegt. Mit einem Zeilenergebnis von 15,75 Mio. € ist dies die höchste Aufwandsposition. Ursächlich ist dies auf die Kreisumlage in Höhe von 14,58 Mio. € zurückzuführen. Alleine seit dem Jahr 2023 muss die Gemeinde eine Steigerung der Umlage von rund 6,5 Mio. € verkraften. Eine derartige rasante Steigerung ist im Rahmen der momentanen Finanzlage der Kommune nicht ausgleichbar. Schlichtweg ist die Kapitalausstattung der Gemeinde und des Landkreises zu schlecht. An dieser Stelle ist dringend eine finanzielle Hilfe geboten.

In der Summe werden die Aufwendungen in Zeile 18 (= Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit) mit 46,7 Mio. € ausgewiesen.

Somit beträgt das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Erträge abzgl. Aufwendungen) ein 9 Mio. € Defizit!

Im Finanzergebnis (Zeile 22) schließt der Gesamtergebnishaushalt mit einem Betrag von – 718 T€ ab, dabei handelt es sich um das Saldo aus Zeile 20 (Finanzerträge) und Zeile 21 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen).

Kumuliert schließt der Ergebnishaushalt 2026 mit einem Jahresergebnis (Zeile 23) von – 9.982.585,00 € ab. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Mio. €.

2. Finanzhaushalt 2026:

Der Finanzhaushalt ist in großen Teilen ähnlich wie der Ergebnishaushalt aufgebaut. Die erste und grundlegende Unterscheidung besteht aber darin, dass durch die Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen der Cash-Flow dargestellt wird. Im Ergebnishaushalt wird von Erträgen und Aufwendungen gesprochen und ist die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Durch die Darstellung der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt werden die voraussichtlichen Geldflüsse abgebildet. Der Finanzhaushalt ähnelt damit dem kameralistischen Haushaltsplan.

Unterschiede zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt in den Beträgen können dadurch entstehen, dass Vorgänge im Ergebnishaushalt "periodengerecht" gebucht werden, also dem Jahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, im Finanzhaushalt zählt jedoch ausschließlich der Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses. Weiterhin enthält der Ergebnishaushalt auch wirtschaftliche Vorgänge, die nicht mit einem Geldfluss verbunden sind, wie Abschreibungen und Rückstellungen. Hingegen beinhaltet der Finanzhaushalt – also der investive Teil des Finanzhaushaltes – die Darstellung der zukünftigen Investitionstätigkeit der Gemeinde.

Soweit die Inhalte der Zahlungspositionen des Finanzhaushaltes bereits Bestandteil des Ergebnishaushalts sind und dort erläutert wurden, wird auf den jeweiligen Ertrags- oder Aufwandsposten bzw. auf den Vorbericht verwiesen. Das Saldo aus den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 9) und den Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) wird in Zeile 18 durch Subtraktion der Summe der Einzahlungen mit der Summe der Auszahlungen ermittelt. Der ausgewiesene Betrag ist in Höhe von -7.646.170,00 € dargestellt. Dies bedeutet, dass die Kommune die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht decken kann. Damit wird deutlich, dass die Gemeinde ein Zahlungsproblem hat. Durch den negativen Betrag wird der Handlungsspielraum der Gemeinde eingeschränkt. Ein positives Ergebnis hätte bedeutet, dass die Chance bestanden hätte, zukünftige notwendige Maßnahmen (Investitionen) ganz oder auch teilweise aus Eigenmitteln zu finanzieren. Im vorliegenden Sachverhalt bedeutet dies für die Kommune, dass der Fehlbedarf durch die zusätzliche Aufnahme von Liquiditätskrediten gedeckt werden muss. Dies ist im Sinne des Saarlandpaktes nicht zielführend. Die Finanzverwaltung empfiehlt ein unverzügliches Gegensteuern, da in der mittelfristigen Finanzplanung weitere Millionendefizite ausgewiesen werden. Die Zeile 18 des Finanzhaushaltes ist eine der wichtigsten Berechnungsgrößen für den Saarlandpakt.

Investiver Finanzhaushalt 2026

Gemäß § 90 KSVG hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Als Grundlage für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, welches vom Gemeinderat zu beschließen ist. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind jährlich der aktuellen Entwicklung anzupassen und fortzuführen.

Der Finanzhaushalt / der investive Finanzhaushalt muss ausgeglichen sein.

Der investive Finanzhaushalt (Zeile 19 bis Zeile 32) stellt die investiven Einzahlungen und investiven Auszahlungen dar. Im Sprachgebrauch ist oft nur von „Investitionen“ die Rede.

Dies beinhaltet nicht nur die Baumaßnahmen einer Kommune, sondern auch Auszahlungen für immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Software-Lizenzen). Ebenso sind hier auch Grundstücksverkäufe oder auch Zuwendungen vom Bund oder Land für Bauvorhaben zu finden. Da der investive Finanzhaushalt immer ausgeglichen sein muss und die Gemeinde die Auszahlungen nicht durch die Einzahlungen decken kann, darf die Gemeinde Kredite für Investitionsvorhaben aufnehmen. Diese investive Kreditermächtigung ist auf Grund der hohen Verschuldung der saarländischen Kommunen gedeckelt.

Die Gemeinde Schiffweiler darf grundsätzlich Kreditmittel in Höhe von 1.106.350,00 € (im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung gerundet auf 1,1 Mio. €) einplanen. Diese Vorgabe hat die Kommunalaufsichtsbehörde mit der E-Mail vom 30.10.2025 mitgeteilt.

Diese investive Kreditermächtigung ist jedoch bei weitem nicht ausreichend. Gemäß Erlass vom 1. Juli 2025 werden für Finanzierungen von Pflichtaufgaben „Sonderkredite“ gewährt (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehr, Gigabitausbau, usw.). Auch zur Finanzierung von Maßnahmen mit spürbaren energetischen Wirkungen können Sonderkredite gewährt werden. Hierunter fallen auch Fotovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden sowie Maßnahmen zum Ersatz von alter Straßenbeleuchtung. Mit der Aufsichtsbehörde gab es bereits einen ersten Austausch.

Die Gemeinde plant weitere 5.790.800,00 € Sonderkredite in den investiven Finanzhaushalt ein.

Diese Sonderkredite sind sprichwörtlich „Fluch und Segen“ zugleich. Durch die zusätzlichen Kredite kann die Gemeinde wichtige Investitionsvorhaben, die pflichtig sind z.B. Ausbau der Nachmittagsbetreuung oder Kindertagesstätte verwirklichen. Jedoch handelt es sich um Kredite. Kredite müssen mit Zins und Tilgung bedient werden. Der aktuelle Kredit- und Haushaltserlass sieht auch verpflichtend vor, dass diese Kredite in allen Jahren zu bedienen sind, somit müssen Zins- und Tilgungsleistungen erwirtschaftet werden. Es wird davor gewarnt, dass die Sonderkredite nicht das Allheilmittel sind, um die kommunale Infrastruktur zu verbessern. Ganz im Gegenteil: Zins- und Tilgungsleistungen werden die Kommune noch in Jahrzehnten im Saarlandpakt belasten und zu Sparmaßnahmen zwingen. Es ist nicht ratsam über Sonderkredite nicht zwingend notwendige Pflichtaufgaben zu finanzieren.

Ebenso können über Sonderkredite keine freiwilligen Maßnahmen (z.B. Vereins- und Bürgerhäuser) vollzogen werden. Für freiwillige Maßnahmen steht nur der allgemeine Kredit in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung.

Die Investitionsvorhaben sind in dem Investitionsprogramm 2025 bis 2029 tabellarisch aufgelistet. Auf diesen Tagesordnungspunkt wird an dieser Stelle verwiesen.

In Zeile 33 des Finanzhaushaltes wird der Finanzmittelüberschuss bzw. der Finanzmittelfehlbetrag dargestellt. Der Gemeinde fehlen in diesem Haushaltsjahr 14.543.320,00 €. Die Summe setzt sich aus dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (7.646.170,00 €) und aus dem allgemeinen Kredit (1.106.350,00 €) sowie dem Sonderkredit (5.790.800,00 €) zusammen.

Zwar tilgt die Gemeinde in Zeile 35 investive Darlehen in Höhe von 1.225.000,00 €, jedoch handelt es sich vorliegend immer noch um eine deutliche Netto-Neuverschuldung von rund 13,3 Mio. €.

Diese Netto-Neuverschuldung von rund 13,3 Mio. € kostet den öffentlichen Haushalt in zukünftigen Jahren zusätzlich 5,433 Mio. € Zinsen (unterstellt mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 9 Monaten mit 3,5 % Sollzins p.a. und einer Tilgungsleistung von 3,33 % p.a.).

Die jährliche Rate bestehend aus Zins- und Tilgung prognostiziert in Höhe von 909 T€ pro Jahr belastet zusätzlich den Saarlandpakt.

Diese Finanzierung – auch im Hinblick auf die Folgejahre – spitzt sich zu einem finanziellen Kollaps der Kommune zu.

Wie bereits im letzten Jahr mitgeteilt und nun auch jetzt, wird dem Beschlussorgan im Hinblick auf die zukünftigen Jahre eine Vermeidung von Krediten angeraten.

Der zuvor genannte Tilgungsbetrag von 1,225 Mio. € kann nicht zahlungsbezogen erwirtschaftet werden, weil Zeile 18 negativ ist. Dies bedeutet, dass der Tilgungsbetrag zusätzlich zu finanzieren ist. Dies sagt Zeile 37 aus. Alte Tilgungsverpflichtungen werden mit neuen Krediten finanziert!

Die Vereinbarkeit der neuen Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde muss verneint werden, da die Gemeinde voraussichtlich nicht in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ebenso ist die Gemeinde nicht in der Lage die Folgekosten für ihre Investitionstätigkeit und das aufgebaute Vermögen pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten (Stichwort: Instandhaltungsstau der öffentlichen Einrichtungen).

3. Saarlandpakt:

Seit 2011 ist die Gemeinde Schiffweiler gesetzlich verpflichtet ihren Haushalt zu konsolidieren. Das Verfahren hierzu wurde zwischenzeitlich mehrfach modifiziert. Die Wirkung des Erlasses über die Überprüfung der Haushalte der Gemeinden durch die Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt ab dem Jahr 2015 (Konsolidierungserlass), der zuletzt mit Rundschreiben vom 19.06.2017 neu gefasst worden war, ist mit dem Inkrafttreten des Saarlandpaktgesetzes entfallen. Die Haushaltskonsolidierung ist nun im Saarlandpaktgesetz (bis zum Haushaltsjahr 2064!) geregelt.

Mit dem Saarlandpakt ist der Finanzhaushalt ab 2020 ausschlaggebend für das Genehmigungsverfahren. Aus dem in Zeile 18 ausgewiesenen Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit müssen zunächst die Tilgungsleistungen der investiven Kreditverbindlichkeiten (Zeile 35) bedient werden und darüber hinaus auch die Rückführung der nach der Teilentschuldung bei der Kommune verbliebenen Liquiditätskredite. Konkret bedeutet dies – auch ungeachtet den Vorgaben des Saarlandpaktes –, dass Zinsen und Tilgungen erwirtschaftet und bedient werden müssen, auch über den Finanzplanungszeitraum hinaus! Es gelten die Vorgaben aus dem aktuellen Kredit- und Haushaltserlass. Trotz der großzügigen Gewährung von Sonderkrediten handelt es sich hierbei immer noch um Kredite, die voll zu Lasten der Gemeinde gehen und in den nächsten Jahrzehnten zu tilgen sind. Diese Zins- und Tilgungsbelastung darf unter keinen Umständen unterschätzt werden!

Der durch neue Kreditaufnahmen entstehende jährliche Schuldendienst (Zins und Tilgung) ist innerhalb der durch das Saarlandpaktgesetz für den Haushaltsausgleich vorgeschriebenen Plichten zu finanzieren. Ein Haushaltsplan, der gegen die Vorgaben des Saarlandpaktgesetzes verstößt, ist rechtswidrig und grundsätzlich durch die Kommunalaufsicht zu beanstanden.

Die Gemeinden sind verpflichtet, die Vorgaben nach §§ 4 bis 9 SPaktG für das zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum zu beachten.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gibt den saarländischen Kommunen jährlich eine aktualisierte Fortschreibung der Normalentwicklung (ähnlich Durchschnittswerte des Landes) vor. Diese „bunten Blätter“ sind der Entwurfsfassung des Haushaltsplans beigefügt.

Mit diesen Kennwerten zu der Normalentwicklung füllt die Finanzverwaltung ein Excel-Tool, welches durch das Ministerium zur Verfügung gestellt wurde. Es handelt sich hierbei um die Anlagen 7b und 7c zum Haushaltsplan 2026. Damit wird errechnet, ob die Gemeinde die Einhaltung der Sanierungsvorgaben befolgt und somit ist dies auch das Kennzeichen, ob der

Haushaltsplanentwurf genehmigungsfähig ist oder nicht.

Im zahlungsbezogenen Ergebnis nach § 6 des Gesetzes über den Saarlandpakt werden folgende Überschüsse bzw. Fehlbeträge nach Verwendung wiedergegeben:

Haushaltsjahr 2026:  — 3.236.363,27 €

Finanzplanjahr 2027: —  -6.647.919,32 €

Finanzplanjahr 2028:  — -9.237.823,51 €

Finanzplanjahr 2029:  — -10.208.834,48 €

Spätestens im übernächsten Haushaltsjahr wird die Gemeinde die Fehlbeträge über die drei folgenden Haushaltsjahre zusätzlich zurückführen müssen.

Im zahlungsbezogenen strukturellen Ergebnis nach § 7 des Gesetzes über den Saarlandpakt – welches maßgeblich für die Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ist – werden folgende Ergebnisse ausgewiesen:

Haushaltsjahr 2026: —  6.348.363,27 €

Finanzplanjahr 2027:  — -2.416.919,32 €

Finanzplanjahr 2028: —  -4.751.823,51 €

Finanzplanjahr 2029: —  -5.351.834,48 €

Nur Dank den positiven Überschüssen aus den Vorjahren kann die Kreditgenehmigung bei  der Kommunalaufsichtsbehörde angefragt werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2027 ist der Haushalt unter den ursprünglichen Vorgaben des Saarlandpaktes nicht mehr genehmigungsfähig! Das Beschlussorgan muss dringend eine Haushaltskonsolidierung durchführen. Ziel muss es sein, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde und die Generationengerechtigkeit durch Ausgabenkürzungen und Einnahmeverbesserungen sicherzustellen. Freiwillige Leistungen der Gemeinde sind vorrangig einzusparen!

Aber: Der kommunale Sanierungsrat hat mit seiner Entscheidung vom 09.07.2024 auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport eine außergewöhnliche Notsituation nach § 8 Abs. 5 SPaktG für die Jahre 2024 bis 2027 für alle saarländischen Gemeinden festgestellt und damit für die jeweiligen Haushaltsjahre strukturelle Fehlbeträge zugelassen. Jedoch sind diese Fehlbeträge binnen 20 Jahren gleichmäßig zurückzuführen.

Selbst diese Notsituation sorgt dafür, dass die 20-jährigen Rückführungen immer noch rückgeführt werden müssen und somit den Haushalt zusätzlich belasten werden.

Mit Datum vom 27.11.2025 hat die Finanzverwaltung dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sowie in Kenntnisnahme des Städte- und Gemeindetages vorgeschlagen, Zeile 3 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen“ aus den Saarlandpaktberechnungen zu entfernen.

Durch das Sondervermögen des Bundes sind ausdrücklich Investitionen in den nächsten 12 Jahren gewünscht. Das Saarland selbst unterstützt Maßnahmen mit signifikanter Förderung des Bundes oder mit herausragender Bedeutung für das eigene Bundesland mit Sonderkrediten. Je mehr investiert werden soll, umso höher steigt die Zeile 3 in ihrem Verlauf an. Durch das Einbeziehen der Zeile 3 müssen sich die Kommunen kontraproduktiv verhalten und an der gewollten Investitionstätigkeit einsparen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass diese Regelung einem Gemeinderatsmitglied nicht mehr verständlich erklärt werden kann.

Da die Sanierungsvorgaben eingehalten werden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat die Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm und den Stellenplan zu beschließen. Die Ortsräte sind gemäß § 73 KSVG vorab anzuhören. Um die Belange der Ortsräte zu berücksichtigen, wurden der investive Finanzhaushalt und die geplanten Sanierungsvorhaben vorab mit den Ortsvorstehern bzw. der Ortsvorsteherin besprochen.

Ebenso wurden die Fraktionsvorsitzenden zu einem Haushaltsgespräch eingeladen.

Der Vorsitzende informiert, dass man sich bereits vor der Sitzung über weitere Punkte ausgetauscht habe. Es folgt eine Sitzungsunterbrechung um sich in den Fraktionen zu beraten.

Die Reihenfolge der Haushaltsreden wurde festgelegt: Herr Trapp – SPD -, Herr Jochum – CDU -, Herr Pidanset – AfD – und Herr Ilgemann – Grüne/FBL/BGS -.

Die Sitzung wird von 18:28 – 18:47 Uhr unterbrochen.

Cedric Jochum – Bürgermeister - :

„Die heutige Haushaltssitzung ist für mich persönlich etwas ganz Besonderes. Im vergangenen Jahr stand ich noch am Anfang meiner Amtszeit. Vieles war neu, vieles musste sich finden. Heute blicken wir gemeinsam auf ein erstes volles Jahr zurück – auf zwölf Monate intensiver Arbeit, auf schwierige Entscheidungen, aber auch auf viele sichtbare Fortschritte.

Das Jahr 2025 war kein einfaches Jahr. Die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich weiter verschärft. Steigende Personal- und Sachkosten, wachsende Umlagen, eine insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage – all das begrenzt unseren Handlungsspielraum. Und dennoch haben wir nicht resigniert. Wir haben gestaltet.

Ein besonders wichtiger Faktor ist dabei die Kreisumlage. Sie liegt inzwischen bei 12,8 Millionen Euro. Allein im Jahr 2026 bedeutet dies einen weiteren Anstieg um 1,8 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2023 ist die Kreisumlage damit um über 6 Millionen Euro gestiegen.

Das sind Summen, die unseren kommunalen Handlungsspielraum massiv beeinflussen.

Diese Mittel fehlen uns vor Ort – für eigene Projekte, für freiwillige Leistungen, für Investitionen in unsere Infrastruktur. Und gleichzeitig sind sie für uns nicht steuerbar.

Dabei war uns eines besonders wichtig: Verantwortung zu übernehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger, für unsere Unternehmen, für unsere Ortsteile und für die kommenden Generationen.

Mit der Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes haben wir bewusst ein Signal gesetzt.

Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer stehen unter Druck. Sie sichern Arbeitsplätze, bilden junge Menschen aus und investieren vor Ort. Ihnen in dieser Situation Verlässlichkeit zu geben, war ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Schiffweiler.

Gleichzeitig haben wir auch schwierige strukturelle Entscheidungen getroffen, etwa im Bereich der Friedhofsgebühren. Solche Schritte sind nie populär. Aber sie sind notwendig, wenn wir dauerhaft handlungsfähig bleiben wollen.

Trotz aller finanziellen Herausforderungen haben wir in das investiert, was unsere Gemeinde lebenswert macht – und wir werden das auch 2026 weiterhin tun.

Die geplanten Investitionen zeigen das ganz konkret: Mit dem Neubau und Ausbau der Ganztagsbetreuung in Heiligenwald sowie in Landsweiler-Reden schaffen wir wichtige Voraussetzungen für Familien und setzen ein starkes Signal im Bildungsbereich. Die umfassende Sanierung der Mühlbachhalle stärkt Sport und Ehrenamt nachhaltig. Der Ausbau der Rothöllstraße sowie weitere Maßnahmen im Straßen- und Kanalbereich sichern unsere Infrastruktur und erhöhen die Verkehrssicherheit. Auch unsere Grundschulen profitieren von gezielten baulichen Maßnahmen.

Das sind keine abstrakten Zukunftsversprechen – das sind reale Projekte, die in diesem Haushalt verankert sind und die wir Schritt für Schritt umsetzen werden.

Denn Lebensqualität zeigt sich im Alltag: in modernen Bildungs- und Betreuungsangeboten, in intakten Straßen, in funktionierenden Hallen, in sicheren Wegen und in gepflegten öffentlichen Einrichtungen.

Ein weiterer Baustein für die Zukunft unserer Ortsteile ist das geplante kommunale Förderprogramm zum Abriss leerstehender Altbauten. Wir wollen damit gezielt gegen sogenannte Schrottimmobilien vorgehen, die seit Jahren Ortsbilder belasten und Entwicklung blockieren.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, innerörtliche Flächen wieder nutzbar zu machen und die Nachnutzung durch Neubauten zu ermöglichen. Wir setzen damit bewusst auf Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Dieses Programm ist nicht nur eine Idee, sondern im Haushalt hinterlegt. Damit schaffen wir einen konkreten Anreiz zur Weiterentwicklung unserer Ortskerne und stärken nachhaltig die Attraktivität unserer Gemeinde.

Doch Entwicklung bedeutet für mich nicht nur Bauen und Investieren – sie bedeutet auch Zuhören und Einbinden.

Besonders wichtig ist mir dabei die Beteiligung. Inzwischen finden verschiedene Personengruppen gezielt Gehör in unserer Gemeinde. Die Bürgermeistersprechstunde hat sich fest etabliert und zeigt, wie groß das Bedürfnis nach direktem Austausch ist. Mit der Jugendbürgermeistersprechstunde sprechen wir ganz bewusst auch die jüngeren Einwohnerinnen und Einwohner an. Beteiligung beginnt mit Zuhören – und dieser Weg wird 2026 konsequent weitergeführt. Weitere Formate werden folgen.

Auch der Beirat für Menschen mit Behinderung ist Ausdruck unseres Anspruchs, Teilhabe ernst zu nehmen. Ebenso stehen wir im engen Austausch mit unseren Unternehmerinnen und Unternehmern. All diese Gruppen sollen spüren: Ihre Anliegen finden Berücksichtigung.

Die interkommunale Zusammenarbeit – insbesondere im Bereich der Verkehrsüberwachung – haben wir neu ausgerichtet. Mit moderner Technik und klarer Priorisierung können wir Sorgen und Hinweise aus der Bevölkerung zielgerichteter aufgreifen. Das gibt auch unseren Ortsvorstehern mehr Sicherheit in ihrer täglichen Arbeit.

Unsere Städtepartnerschaften wurden nach Jahren der Zurückhaltung wieder gestärkt. Die Verwaltung unterstützt hier aktiv und entlastet das Ehrenamt organisatorisch. Denn Partnerschaften leben vom Engagement – aber sie brauchen auch eine stabile Struktur.

Meine Damen und Herren,

der Haushalt 2026 ist kein einfacher Haushalt. Die Zahlen liegen Ihnen vor. Sie wissen um die Defizite, um die Belastungen, um die engen Spielräume. Wir stehen unter Konsolidierungsdruck. Gleichzeitig halten wir bewusst an zentralen Zukunftsinvestitionen fest.

Denn wer jetzt nur kürzt, spart die Zukunft kaputt.

Wir investieren nicht aus Leichtsinn. Wir investieren aus Verantwortung. Verantwortung heißt für mich: Substanz sichern, Lebensqualität erhalten und Perspektiven schaffen – auch dann, wenn die Rahmenbedingungen schwierig sind.

Dieser Haushalt ist kein Schnellschuss. Er ist das Ergebnis intensiver Abstimmungen innerhalb der Verwaltung, mit den Amtsleitern, mit den Ortsvorstehern, mit den Fraktionen und in den Ortsräten. Viele Gespräche, viele Abwägungen, viele Priorisierungen sind eingeflossen.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich danken.

Mein besonderer Dank gilt unserer Kämmerei und ihrem Leiter. Die Aufstellung eines Haushalts unter diesen Bedingungen ist keine Routineaufgabe. Es ist eine hochkomplexe, arbeitsintensive und verantwortungsvolle Leistung. Mit großem Fachwissen, Ausdauer und Engagement wurde dieses Zahlenwerk erarbeitet, hinterfragt, angepasst und tragfähig gestaltet. Dafür spreche ich Ihnen meinen herzlichen Dank aus.

Danken möchte ich ebenso allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die ihre Mittelanmeldungen verantwortungsvoll eingebracht haben, den Amtsleitern für die konstruktive Zusammenarbeit sowie Ihnen, liebe Ratsmitglieder, für die sachlichen Beratungen – auch dort, wo die Diskussionen intensiv waren.

Das vergangene Jahr war nicht nur finanziell herausfordernd. Es war auch personell ein Jahr des Umbruchs. Veränderungen gehören zum Leben einer Verwaltung dazu – aber sie fordern Organisation, Anpassungsfähigkeit und manchmal auch Geduld.

Ich bin sehr froh, heute sagen zu können: Wir arbeiten mit einem hoch motivierten, engagierten und fachlich starken Team im Rathaus zusammen.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zusätzliche Verantwortung übernommen, neue Strukturen mitgetragen und Veränderungen konstruktiv begleitet. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Verwaltung funktioniert nur dann gut, wenn Menschen bereit sind, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.

Ich erlebe täglich Einsatzbereitschaft und einen echten Willen, unsere Gemeinde voranzubringen. Darauf bin ich stolz – und dafür danke ich unserem gesamten Team im Rathaus ausdrücklich.

Haushaltspolitik ist kein Wettbewerb um Applaus. Sie ist die Verpflichtung, Verantwortung zu übernehmen.

Und erlauben Sie mir an dieser Stelle einen persönlichen, aber sehr grundsätzlichen Gedanken.

Demokratie lebt vom Wettstreit der Argumente. Unterschiedliche Positionen gehören dazu.

Kontroverse Diskussionen sind nicht nur legitim – sie sind notwendig. Aber sie müssen immer einem Ziel dienen: der besten Lösung für unsere Gemeinde.

Ich bin Bürgermeister für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde. Und deswegen sage ich ganz deutlich:

Es darf in unseren Entscheidungen nicht darum gehen, wer einen Antrag einbringt, sondern ob er gut für Schiffweiler ist. Es darf nicht darum gehen, alte Rechnungen zu begleichen, sondern neue Perspektiven zu eröffnen. Und es darf schon gar nicht darum gehen, aus Prinzip dagegen zu sein.

Am Ende tragen nicht Parteien die Konsequenzen unserer Beschlüsse – sondern die Bürgerinnen und Bürger.

Ich wünsche mir, dass wir uns immer wieder bewusst machen, warum wir hier sitzen: nicht für persönliche Eitelkeiten, nicht für parteipolitische Profilierung, sondern für das Wohl unserer Gemeinde.

Unterschiedliche Meinungen – ja.

Respektlosigkeit – nein.

Kritik – selbstverständlich.

Blockade aus Prinzip – das darf nicht unser Maßstab sein.

Schiffweiler verdient Sachpolitik.

Schiffweiler verdient Stabilität.

Und Schiffweiler verdient einen Gemeinderat, der trotz unterschiedlicher Sichtweisen gemeinsam Verantwortung übernimmt.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen.

Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Schiffweiler.

Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung tragen – für unsere Gemeinde, unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Zukunft Schiffweilers.

In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und eröffne hiermit die Haushaltsdebatte zum Haushalt 2026.“

René Trapp – SPD - :

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

sehr geehrte Damen und Herren,

wenn wir heute über den Haushalt unserer Gemeinde Schiffweiler entscheiden, dann sprechen wir nicht nur über Zahlenkolonnen, Erträge und Aufwendungen. Wir sprechen über politische Prioritäten. Wir sprechen darüber, wie wir die Zukunft unserer Gemeinde gestalten wollen. Und wir sprechen darüber, welche Verantwortung wir gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern übernehmen.

Ein kommunaler Haushalt ist immer auch ein Spiegel der Zeit. Und die Zeit, in der wir diesen Haushalt aufstellen, ist anspruchsvoll. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben angespannt. Die Belastungen für Kommunen wachsen. Aufgaben werden mehr, Mittel werden knapper, und gleichzeitig steigen die Erwartungen der Menschen – zu Recht.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir als Gemeinderat mit Augenmaß, Verantwortungsbewusstsein und einem klaren Wertekompass handeln.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Solide Finanzen und soziale Verantwortung gehören zusammen. Haushaltsdisziplin ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, unsere Gemeinde dauerhaft handlungsfähig zu halten. Aber ebenso gilt: Ein Haushalt darf nicht nur verwalten – er muss gestalten.

Wir investieren in unsere Zukunft.

Wir investieren in unsere Kinder und Jugendlichen, in Bildung und Betreuung. Denn gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind keine freiwillige Leistung, sondern die Grundlage für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wir investieren in unsere Infrastruktur – in Straßen, Gebäude, öffentliche Einrichtungen. Wer heute nicht erhält und modernisiert, zahlt morgen doppelt. Nachhaltige Kommunalpolitik bedeutet auch, Substanz zu sichern.

Wir stärken unsere Ortsteile. Schiffweiler lebt von seiner Vielfalt. Jede Ortschaft trägt zum Charakter unserer Gemeinde bei. Deshalb ist es richtig, dass wir nicht nur zentral denken, sondern alle Ortsteile im Blick behalten.

Dieser Haushalt ist kein Wunschkonzert. Er ist geprägt von Abwägungen und

Prioritätensetzungen. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist sofort umsetzbar. Das mag manchmal enttäuschend sein, aber genau das ist verantwortungsvolle Politik: ehrlich zu sagen, was geht – und was im Moment nicht geht.

Viele finanzielle Belastungen entstehen nicht auf kommunaler Ebene. Bund und Land übertragen immer mehr Aufgaben auf die Kommunen – häufig ohne vollständigen finanziellen Ausgleich. Das stellt Gemeinden wie Schiffweiler vor erhebliche Herausforderungen.

Diesem Haushalt können wir aus unserer Sicht leider nicht zustimmen.

Unsere Gründe sind:

Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Schiffweiler bezüglich der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen am Bürgerhaus Heiligenwald im Rahmen des Haushaltsplans 2026 der Gemeinde Schiffweiler

Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Schiffweiler bezüglich der zeitlichen

Verschiebung des Ausbaus der Rothöllstraße im Investitionsprogramm 2025 bis 2029 der Gemeinde Schiffweiler

Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Schiffweiler bezüglich des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung in der Haushaltssatzung der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr 2026

Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Schiffweiler bezüglich des Stellenplans der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr 2026

Dies haben wir in den entsprechenden Gesprächsrunden angesprochen, jedoch ohne eine positive Rückmeldung. Unsere Vorschläge, die als Grundlage haben, dass wir wissen, dass der Haushalt 2027 nicht genehmigungsfähig sein wird. Wir jedoch Ausgaben planen, die in der jetzigen Situation nicht nötig wären, hierzu gehört auch dass wir eine Stelle, welche wir in 2025 mit genehmigt hatten, jedoch in 2025 nicht umgesetzt wurde, als heute fraglich betrachten. Alle diese Themen veranlassen uns der Haushaltssatzung und dem Stellenplan nicht zuzustimmen.

Bei den Investitionen sehen wir es so, dass es erforderlich ist, diese umzusetzen damit die bestehende Substanz von Straßen, Gebäuden und weitere Projekte nicht weiter verfallen.

Als SPD-Fraktion sagen wir deshalb deutlich: Wir können diesem Haushalt leider nicht zustimmen und übernehmen dafür die Verantwortung.

Schiffweiler muß auch 2027 handlungsfähig sein und dies ist mit diesem Haushalt nicht sichergestellt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Mathias Jochum – CDU - :

„Frischer Wind für Schiffweiler“, so war der Wahlkampfslogan der CDU bei der Kommunal- und Bürgermeisterwahl von Cedric Jochum im Jahr 2024. „Mit frischem Wind die Segel setzen“, so der Titel meiner Haushaltsrede 2025. Und nun kann man 2026 feststellen: „Der Wind hat sich gedreht, es geht VORAN“. Es tut sich etwas in Schiffweiler, und das kann man greifen. Die Bürger merken, es verändert sich etwas. Es ist eine Dynamik eingetreten, die man so aus der Vergangenheit nicht unbedingt kannte. „Wir kommen VORAN“.

Und das merkt man auch beim Haushaltsentwurf 2026, den wir heute hier gemeinsam beschließen wollen. Und damit meine ich nicht nur die Inhalte, über die wir beraten, sondern auch den Zeitpunkt, wann wir darüber entscheiden. Waren wir im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen am 2. April, so gelingt es uns dank des Ehrgeizes von Bürgermeister Cedric Jochum und dem hohen Engagement der Verwaltung nun bereits zum Ende des zweiten Monats eines Jahres, die Basis für wichtige Investitionen und Projekte sowie Instandhaltungsmaßnahmen in unseren gemeindeeigenen Gebäuden, Hallen und Sportstätten auf den Weg zu bringen.

Die Formel dahinter ist nämlich einfach: Je früher der Haushalt beschlossen wird, desto schneller kann er genehmigt und danach auch Geld für die vorgenannten Ziele verausgabt werden. Dadurch besteht dann auch die Chance, dass am Jahresende – im Gegensatz zur Vergangenheit – weniger Mittel verfallen und in Schiffweiler an der Zukunft „gebaut“ wird.

Seien wir also froh, dass die Gemeindeverwaltung mit dem Bürgermeister hier so aktiv ist und nicht – wie in der Vergangenheit bereits geschehen – erst zum Jahresende noch ein Haushalt für ein fast abgelaufenes Jahr beschlossen wird. Ich sehe hierin eine große Chance, die wir nutzen sollten.

Umso verwunderter liebe SPD, bin ich darüber, wie sie sich aktuell beim Thema Haushalt verhalten und möchte dazu ein paar grundsätzliche Worte sagen und auf die Rede meines Vorredners eingehen. Lieber Herr Trapp, inhaltlich bzw. zu den Zahlen des Haushaltes habe ich in Ihrer Rede nun nahezu nichts bzw. sehr wenig gehört. Wir haben hier eine Rede gehört, die so allgemein ist, dass man sie in jeder anderen Kommune Deutschlands auch halten könnte. Auch habe ich keine überzeugenden Argumente gehört, warum sie dem Haushalt heute nicht zustimmen wollen. Der konkrete Bezug zu Schiffweiler hat mir vollends gefehlt. Für mich bleibt nur hängen, was Sie in den letzten Tagen rund um die Ausschüsse oder an anderer Stelle kommuniziert haben, nämlich, dass Sie noch mehr Zeit für die internen Vorberatungen brauchen, um über weitere Einnahmen nachzudenken, oder Ausgaben einzusparen. Was das aber konkret sein soll, dass sagen Sie auch heute nicht, genau wie in keiner der stattgefundenen Vorbesprechungen. Ich frage mich, was haben Sie die letzten Wochen gemacht, als wir und die anderen Fraktionen uns intensiv mit den frühzeitig zur Verfügung gestellten Zahlen befasst haben? Und genauso frage ich mich, wie es sein kann, dass sie heute aus dem Haushalt eine Stelle streichen wollen, für die die SPD  in Ihrer Entstehung 2023 gekämpft hatte, obwohl wir sie damals kritisch sahen (uns aber von der Notwendigkeit durch die Verwaltung am Ende überzeugen ließen)? Es wirkt alles etwas willkürlich und die Begründungen sind so dünn, dass man den Eindruck haben kann, dass man hier etwas verschleppen oder einfach nur dagegen sein will. Und dies ist aus mehreren Gründen und aus Verantwortung gegenüber unserer Gemeinde schlicht nicht nachvollziehbar.

Denn, so intensiv und teilweise frühzeitig wie bei diesem Haushalt die Fraktionen eingebunden wurden, kann ich mich an keinen vergleichbaren Ablauf in der Vergangenheit erinnern.

Bereits am 11. Dezember 2025 (also vor über zweieinhalb Monaten) waren alle Fraktionsvorsitzenden – erstmalig vor den Ortsvorstehern, bei denen es in den jeweiligen Ortsräten letzte Woche parteiübergreifend große Zustimmung zum Haushalt gab – im Dialog mit allen Abteilungsleitern der Gemeindeverwaltung, dem Kämmerer und dem Bürgermeister und bekamen dort eine Liste der geplanten Investitionen für das Jahr 2026 vorgestellt.

Gleiches galt für Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben an der Infrastruktur der Gemeinde. Schon ab diesem Tag konnte über Prioritäten und Änderungswünsche in den Fraktionen gesprochen werden, was wir als CDU nach dem Austausch mit den Ortsvorstehern auch umgehend gemacht haben.

Auch Ideen für den Stellenplan wurden dort bereits ausgetauscht, und es konnte jeder frühzeitig erkennen, was geplant ist. Schon zu Jahresbeginn, am 9. Januar 2026 hat der Kämmerer an alle Gemeinderatsmitglieder weitere Bausteine des Haushaltes zum Investitionshaushalt, zum Immobilienmanagement, zur Bewirtschaftung der Friedhöfe, zur Gebäudeunterhaltung und zum Budget der Ortsräte versandt, in denen erste

Änderungswünsche nach den Vorbesprechungen eingearbeitet wurden. Am 16. Januar 2026 wurde uns dann der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms zugesandt und gleichzeitig auch der Entwurf des Stellenplanes. Ergänzt wurde dies noch durch die gedruckte Version des Gesamthaushaltes inklusive Vorwort, die jedes Mitglied am 28. Januar 2026 ausgehändigt bekam.

Wir vorab bereits erwähnt konnten sich die Fraktionen also wochen- ja gar monatelang Schritt für Schritt vorbereiten sowie einbringen und wussten, in welche Richtung der Haushalt 2026 geht. Ziel dahinter war – wie ebenfalls bereits erwähnt –, durch frühzeitige Beschlussfassung in die Umsetzung von Projekten zu kommen.

Nach dieser Einleitung und Erwiderung auf die Vorrede liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich nun zum Inhalt des Zahlenwerkes kommen, das wir trotzdem hoffentlich heute beschließen werden.

Ja, der Haushalt 2026 sieht ein hohes Defizit vor. Aber auch ja: Der Haushalt 2026 ist nach heutigem Stand genehmigungsfähig. Und noch eines: Der Haushalt 2026 ermöglicht Rekordinvestitionen in unserer Gemeinde. Fast 12 Millionen Euro an Investitionen sollen in die Zukunft der Gemeinde fließen, daneben noch einmal fast 4 Millionen Euro in die Infrastruktur des Bestandes, darunter Hallen, gemeindeeigene Gebäude, Schulen oder Feuerwehrstandorte. Das sind Beträge, die Schiffweiler nachhaltig verändern und zeigen: Es geht VORAN.

Bewusst haben wir uns Ende letzten Jahres dafür entschieden, die Gewerbesteuerhebesätze in der Gemeinde zu senken, um auf das Niveau anderer Kommunen zu kommen und unsere Gewerbetreibenden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten. Dass dies im Ergebnis im ersten Schritt zu weniger Einnahmen führt und dadurch unser Ergebnis schmälert, sollten alle gewusst haben, die damals mitgestimmt haben. Nach weiteren Einnahmequellen zu suchen und dafür mehr Zeit zu benötigen, wie von der SPD vorab gesagt, kann zumindest in diesem Fall also nicht gemeint sein.

Stellt sich die Frage: Was will man sonst noch an Einnahmesteigerungen angehen, was signifikante Auswirkungen auf den Haushalt hat? Wenn man ehrlich ist, bleibt dann nur die  Erhöhung der Grundsteuer für die Bürger oder die Einführung der neuen Grundsteuer C (was verwaltungstechnisch nicht ganz einfach ist). Will die SPD also das? – die Grundsteuer erhöhen?

Oder will sich die SPD vielleicht endlich dafür einsetzen, dass sich die Kreisumlage verringert? In den letzten Jahren kann ich mich erinnern, dass meistens nur ich bei diesem Thema laut war und kritisch auftrat. Unterstützung von Ihrer Seite bekam ich dabei eher selten. Auch nicht dann, wenn die Stellenpläne bei der Kreisverwaltung ausgeweitet wurden und neue Personen für die Öffentlichkeitsarbeit eingestellt wurden. Denn wenn die SPD das macht, ist das offenbar immer in Ordnung – da hört man dann komischerweise nichts.

Von unseren 37,67 Millionen Euro Erträgen verschlingt die Kreisumlage 14,58 Millionen

Euro. Das sind fast 39 Prozent. Hier sollten wir gemeinsam einmal laut werden. Aber dafür bedarf es keines Aufschubs der Haushaltsberatungen. Oder will sich die SPD Schiffweiler dafür starkmachen, dass die Gelder aus dem Infrastrukturvermögen des Bundes von der SPD-Alleinregierung des Saarlandes zu 100 Prozent weitergegeben werden? Das wäre begrüßenswert, denn dann kämen in Schiffweiler 16 anstatt 8 Millionen Euro an. Aber auch dafür braucht es keine Verschiebung der Haushaltsberatungen – das hätte man bereits im Herbst 2025 angehen können, als wir als CDU das hier im Rat gefordert haben.Bliebe noch die seit Langem notwendige Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs.

Für diese Legislaturperiode des Landtages angekündigt, wird das immer enger. Vielleicht kann man hier etwas beeinflussen. Wir würden uns freuen, wenn die immer wieder erwähnten guten Kontakte nach Saarbrücken oder sogar in das Parlament selbst von der SPD genutzt würden. Und zum Abschluss dieses Teils: Ja, auch ich bin der Auffassung, wir brauchen eine grundlegende Reform der Ausstattung der kommunalen Finanzen. Hier ist auch der Bund gefragt. Neben einer Altschuldenregelung bedarf es darüber hinaus weiterer Maßnahmen. Und ja, hierfür bedarf es auch der Zustimmung der CDU, was ich deutlich öffentlich einfordere und als zwingend notwendig ansehe. Nur geben die aktuellen politischen Verhältnisse hier keine allzu große Hoffnung, da man in den meisten Fällen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag benötigen würde.Lassen Sie mich nun darauf kommen, was wir selbst beeinflussen können und was mit einem Haushalt unter den aktuellen Rahmenbedingungen umzusetzen ist.

Dem Titel der Rede folgend – „Der Wind hat sich gedreht, es geht VORAN“ – hier einige Beispiele, woran ich das konkret festmache. Und hierbei gilt es auch, auf das abgelaufene Jahr zurückzublicken. Bereits im ersten Jahr unter Bürgermeister Cedric Jochum sehen die Menschen: Es tut sich etwas in Schiffweiler. Projekte, die seit vielen Jahren in der Diskussion sind und teilweise nur sehr schleppend vorankamen, nehmen Dynamik auf, wurden teilweise schon abgeschlossen oder kommen in großen Schritten vorwärts. Beim Thema Freibad ist ein neuer Schwung drin, und wir gehen Schritt für Schritt in die Realisierung des Projektes. Der Sportplatz in Schiffweiler kommt endlich sichtbar voran. Nachdem bereits im Jahr 2017 das Sportstättenentwicklungskonzept beschlossen wurde und seit Jahren auf die Umsetzung gewartet wurde, ist endlich Licht am Ende des Tunnels, und eine Fertigstellung in diesem Jahr ist realisierbar. Die Friedrichstraße in Heiligenwald und die Anton-Bruckner-Straße und Eisenbahnstraße in Schiffweiler wurden fertiggestellt, ebenso die Hauptstraße von Landsweiler nach Schiffweiler, die in den letzten Teilabschnitten sogar vor der geplanten Bauzeit fertig war – eine Seltenheit, wie wir wissen, und erst recht, wenn wir uns erinnern, wie lange die ersten Abschnitte den unteren Teil von Landsweiler-Reden über Monate förmlich stillgelegt hatten.

Nachdem jahrelang der Bereich vor dem Walter-Bernstein-Giebel unansehnlich aussah und immer wieder nur über eine Gestaltung gesprochen wurde, wurde das Projekt 2025 angepackt und optisch so umgesetzt, dass es den Ortskern von Schiffweiler verschönert. Ebenso wurden die Ortseingangsbereiche der Gemeinde ansehnlicher gestaltet und pro Ortsteil zwei neue Willkommensschilder installiert. Gerne dürfen es noch mehr werden, denn dieses Projekt gefällt vielen Bürgern. Auch die neu angeschaffte Weihnachtsbeleuchtung sorgte für ein positives Image in den Ortsteilen und wurde von vielen Bürgern als sehr schön empfunden, genauso wie das von der CDU vor langem beantragte neue Schilderkonzept (in der Sitzung mündlich konkretisiert – auf welches die CDU bereits 2019 erneut in einer Anfrage im Gemeinderat gedrängt hatte und Bürgermeister Cedric Jochum nun nach weniger als einem Jahr als Bürgermeister endlich umgesetzt hat)

Auf dem Buchenkopf in Landsweiler-Reden gibt es einen neuen Spielplatz und eine neue, größere Skateranlage in der Mühlenstraße in Schiffweiler, die von den Jugendlichen stark frequentiert wird. Nach weit über einem Jahrzehnt konnte Cedric Jochum Bewegung in das Gelände Paulus bringen, und es ist gelungen, einen Käufer zu finden, der dieses Gelände entwickeln will – ein wirklicher Schandfleck, der damit beseitigt werden kann.Auch die Renaturierung des Klinkenbaches schreitet voran.

Wir haben seit 2025 nun endlich eine Förderrichtlinie, die die Pflanzung von Bäumen im privaten Bereich unterstützt (ein mehrere Jahre Alter Antrag der CDU) und zum Rückbau von Schottergärten motiviert. Die interkommunale Verkehrsüberwachung wurde auf neue Beine gestellt, es gibt eine Schiffweiler-App, die vor allem Vereinen weitere Möglichkeiten zur Darstellung ihrer Arbeit gibt, und wir bauen die Anzahl und Qualität eigener kultureller Veranstaltungen sukzessive aus – was natürlich auch der entsprechenden Personalausstattung bedarf, weshalb es hierzu einen Ausfluss im Stellenplan des Jahres 2026 geben soll.

Bürgermeister Cedric Jochum kümmert sich persönlich stark um den Kontakt zu den Gewerbetreibenden und hat hier ein Netzwerk entstehen lassen, aus dem sich Synergieeffekte für die Gemeinde und die Unternehmen ergeben. Handwerker- und Gewerbeabende mit Fachvorträgen oder Netzwerktreffen mit Grillen und mehr wurden von ihm initiiert.

Es hat sich also schon sehr viel getan. Es geht VORAN.

Fortgesetzt werden soll dies nun mit dem Haushalt 2026.

Unumstritten liegt der Fokus hier auf der Umsetzung von Pflichtaufgaben, ohne jedoch an der ein oder anderen Stelle eigene Akzente zu setzen.

Die größten Maßnahmen finden erneut bei unseren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen statt. Je 2,5 Millionen Euro sollen in die Ganztagsbetreuung der Grundschulen in Landsweiler-Reden und Heiligenwald fließen. Auch für die Investition in weitere Kitaplätze beziehungsweise für Investitionskostenzuschüsse schaffen wir die Voraussetzungen in sechsstelliger Höhe und investieren zudem in den Brandschutz der Grundschule Schiffweiler.

Ein echtes Mammutprojekt ist die gesamte Sanierung des Daches der Mühlbachhalle. Die 2,4 Millionen Euro sind dabei als Investition zu werten und werden nicht mehr über den Finanzblock Gebäudeunterhaltung dargestellt, was zeigt, welche besondere Maßnahme das ist.

Im Hinblick auf das Sicherheitsgefühl der Bürger werden wir auf Initiative der CDU hin sechsstellige Beträge in eine bessere Beleuchtung investieren. In allen Ortsräten wurde dieses Thema von uns positioniert, und gemeinsam mit den Bürgern wollen wir auch künftig an den Stellen die Beleuchtung verbessern, wo dies notwendig ist.

Das Sanierungsgebiet Itzenplitz bleibt genauso wie der Standort Reden und der Naturerlebnisweg Striet auf der Agenda, und wir wollen dort nun endlich weitere Schritte in der Tourismusentwicklung gehen und hoffen, hier bald auch rechtliche Klarheit zu haben.

Das vor vielen Jahren ebenfalls von der CDU beantragte Abrissprogramm für private Schrottimmobilien wird in 2026 endlich kommen und hoffentlich neue Möglichkeiten zum Bauen innerorts schaffen.

Die größte Maßnahme im Straßenbau ist die Rothöll in Stennweiler. Aber auch in den Gehweg in Kreisstraße investieren wir gemeinsam mit dem Land im Rahmen der Sanierung dieser Straße und gehen über das Abwasserwerk auch die Ringstraße an.

Auch 2026 können wir wieder einen Investitionsbetrag in hoher fünfstelliger Höhe für die Erweiterung unserer Spielplätze ansetzen. Ebenso gestalten wir endgültig den Spielbereich der Kita Wiesengrund in Landsweiler-Reden und haben hierfür 200.000 Euro im Plan ausgewiesen.

Erfreulich ist auch, dass der von der CDU beantragte Toilettenwagen für Dorffeste und andere Veranstaltungen in unserer Gemeinde nun bestellt und angeschafft wird und somit sicher zur Entlastung und Unterstützung unserer Vereine beitragen wird.

Lassen Sie mich nach dem Blick auf den Investitionshaushalt nun noch ein paar positive Ausgaben aus dem Bereich der Gebäudeunterhaltung nennen. Sowohl für unsere Feuerwehrstandorte als auch für unsere Schulen und Kindertageseinrichtungen haben wir jeweils mindestens fünfstellige Beträge für verschiedenste Maßnahmen bereitgestellt.

Hervorzuheben ist hierbei die Grundschule in Landsweiler-Reden, bei der für die Dachsanierung 350.000 Euro eingeplant sind.

Auch zur beginnenden Sanierung im Bürgerhaus und ergänzend zum Dach der Mühlbachhalle werden sechsstellige Beträge vorgesehen. Ebenso soll die Sachsenkreuzhalle in Heiligenwald – nach der Halle in Stennweiler vor wenigen Wochen – einen neuen Boden erhalten. Die Lüftungsanlage der Klinkenthalhalle soll ebenso aufwendig saniert werden, und für die Ausbesserung von Gemeindestraßen stehen zusätzlich 1,5 Millionen Euro bereit – eine wichtige Summe, die dringend notwendig ist.

Neben der bereits erwähnten Sanierung im Bereich der Ringstraße stehen über das Abwasserwerk auch noch 1,56 Mio Euro für weiter Kanalbaumaßnahmen z.B. in der Hubert- Klär-Straße in Heiligenwald sowie in der Forst- und Mühlenstraße in der Planung.

Alles in allem also sehr vieles, was in Schiffweiler passieren soll. Es zeigt sich: Der Wind hat sich gedreht, es geht VORAN.

Und genau aus diesem Grund werden wir als CDU dem Haushaltsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan zustimmen – für die Zukunft von Schiffweiler, für eine schnelle Umsetzung von Projekten und damit es weiter VORAN geht.

Vielleicht gelingt es ja doch noch, dass wir alle am Ende zustimmen und den guten Haushalt 2026 auf den Weg bringen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Rafael Pidanset – AfD - :

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir beraten heute über den Haushalt für das Jahr 2026 – und damit über die finanzielle Grundlage der politischen Arbeit in unserer Gemeinde für das kommende Jahr. Ein Haushalt ist weit mehr als eine Sammlung von Zahlen. Er ist Ausdruck politischer Prioritäten. Er zeigt, welche Projekte wir vorantreiben wollen, wo wir investieren, wie wir sparen – und wie verantwortungsvoll wir mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umgehen.

Die finanzielle Lage der Kommune bleibt angespannt. Steigende Kosten, wachsende Pflichtaufgaben und unsichere Rahmenbedingungen stellen uns weiterhin vor große Herausforderungen.

Umso wichtiger ist es, dass wir klare Prioritäten setzen und uns auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren: solide Finanzen, funktionierende Infrastruktur, Sicherheit, eine verlässliche Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Entwicklung unserer Ortsteile.

Der vorliegende Haushalt 2026 enthält wichtige Vorhaben und Planungen, die für die Zukunft unserer Gemeinde von Bedeutung sind. Dazu zählen Investitionen in unsere Infrastruktur, Maßnahmen zur Sicherung und Modernisierung kommunaler Einrichtungen sowie Projekte, die unsere Gemeinde zukunftsfähig machen sollen.

Wir erkennen an, dass in diesem Haushaltsentwurf zentrale Aufgaben benannt sind, die wir als notwendig und sinnvoll erachten. Entscheidend ist jedoch nicht allein, was im Haushaltsplan steht – sondern ob die dort aufgeführten Maßnahmen auch konsequent, transparent und im vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmen umgesetzt werden.

Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass gute Planungen nicht immer in gleicher Qualität realisiert wurden. Verzögerungen, Kostensteigerungen oder Prioritätsverschiebungen führen nicht nur zu finanziellen Belastungen, sondern auch zu Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Deshalb machen wir unsere Zustimmung zum Haushalt 2026 von einer klaren Erwartung abhängig. Wir stimmen diesem Haushalt unter der Voraussetzung zu, dass die aufgeführten wichtigen Aufgaben und Projekte tatsächlich wie geplant umgesetzt werden.

Das bedeutet:

klare Prioritätensetzung bei Investitionen, transparente Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen, konsequente Kostenkontrolle, und keine nachträgliche Aufweichung der beschlossenen Ziele ohne nachvollziehbare Begründung.

Haushaltsdisziplin ist für uns kein Schlagwort, sondern Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die diesen Haushalt durch ihre Steuern und Abgaben finanzieren.

Jeder Euro muss verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Gleichzeitig erwarten wir, dass bei allen zukünftigen Entscheidungen der langfristige finanzielle Spielraum unserer Gemeinde im Blick behalten wird. Neue Projekte dürfen nicht zu dauerhaften Belastungen führen, die kommende Generationen übermäßig einschränken.

Nachhaltigkeit bedeutet für uns auch finanzielle Nachhaltigkeit.

Wir werden die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen konstruktiv begleiten – kritisch, aber fair.

Wo Fortschritte erzielt werden, werden wir das anerkennen. Wo es Abweichungen gibt, werden wir sie benennen.

Unser Ziel ist eine stabile, handlungsfähige Gemeinde Schiffweiler, die ihre Pflichtaufgaben erfüllt, notwendige Investitionen tätigt und dabei Maß und Mitte wahrt.

Unter der genannten Bedingung der konsequenten Umsetzung der wesentlichen Aufgaben und Planungen stimmen wir dem Haushalt 2026 zu.

Vielen Dank.!“

Arnold Ilgemann – Grüne/FBL/BGS- :

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung konnten wir lesen „Schiffweiler hat keine Kohle mehr“. Das ist nun bei Gott keine neue Erkenntnis. Jedes Jahr werden wir mit der Tatsache konfrontiert, dass wir sowohl vom Bund als auch vom Land finanziell zu wenig berücksichtigt werden. Hinzu kommen auch immense Belastungen durch die Kreisumlage. Die Bürger sind zurecht frustriert, dass in der Bundes- und Landespolitik die „Wasserköpfe“ in den Ministerien immer weiter anschwellen, gleichzeitig aber die Menschen vor Ort merken, dass die Beiträge und Abgaben immer höher werden, aber auf der anderen Seite die Leistungsfähigkeit der Kommunen immer weiter abnimmt. Zu sehen ist das an den Hallen, den Straßen, den Sportstätten usw.

Allerdings ist es allzu simpel die Schuld immer nur bei anderen zu suchen. Auch hier vor Ort hat man jahrzehntelang versäumt, in dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen zu investieren. Selbst die Vorhaben, die vom Gemeinderat beschlossen wurden, konnten von der Verwaltung nur teilweise abgearbeitet werden, was nicht nur an zu hohen bürokratischen Hindernissen und rechtlichen Auflagen gelegen hat.

Ein wesentlicher Punkt, vor dem wir Politiker uns immer gerne drücken, der aber umso wichtiger wäre, sind Einsparungen, vor allem dann, wenn sie den Bürger*innen weh tun.

Wir haben im Vorfeld dafür plädiert, den Neubau einer Leichenhalle in Schiffweiler zu streichen, mit der Begründung, dass wir 500 Meter weiter in Stennweiler eine zur Verfügung haben. Von allen politischen Seiten großes Erstaunen, dass wir so viel Mut hätten, so etwas zu fordern. Ist es denn wirklich nicht möglich, auch öffentlich Sparmaßnahmen zu diskutieren?

Fakt ist, dass die Bevölkerung im Saarland massiv schrumpft. Auch in Schiffweiler gingen die Zahlen von 2001 von rund 17.600 auf rund 15.800 Einwohner (Stand 2024) zurück, trotz der Zuwanderung. Ein weiteres Schrumpfen gerade im Kreis Neunkirchen wird erwartet, auch wegen der Überalterung. Die Folgen sehen wir schon heute:

Probleme bei der medizinischen Versorgung

Eine Vielzahl von Schrottimmobilien

Weniger Zuwendungen, bzw. Abgaben für den Erhalt der Infrastruktur (desolates Kanalnetz, kaputte Straßen und Gehwege, usw)

Wir werden in der Zukunft niemals so viel Geld bekommen, um den heutigen Stand zu halten, das heißt, die Bürger werden sich darauf gefasst machen müssen, dass wir beispielsweise

nicht alle Mehrzweckhallen auf Dauer behalten und sanieren können.

wir uns darauf einstellen müssen, dass wir nicht mehr vier Friedhöfe in der Gemeinde bewirtschaften können.

Das Schwimmbad Schiffweiler dürfte das letzte größere freiwillige Bauvorhaben sein, das wir uns in den nächsten Jahren leisten können.

Das alles unter dem Hintergrund, einer weiter schrumpfenden Bevölkerung und dass die eigentlich notwendige Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften von Teilen der Bürger*innen bekämpft wird.

Vieles was hier ausgeführt wurde, habe ich bereits in meiner Rede 2025 in ähnlicher Form vorgetragen und in stiller Runde geben mir die Kollegen*innen in vielen Punkten recht.

Leider erfolgen daraus kaum Konsequenzen und ich muss feststellen, dass man hier im falschen Lokalpatriotismus für seinen Ortsteil verharrt.

Für unsere Fraktion hätte der Wunschhaushalt sicher anders ausgesehen, wir müssen uns jedoch an den finanziellen Rahmenbedingungen orientieren. Im Vorfeld wurde versucht, alle Parteien für eine gemeinsame Verabschiedung des Haushalts ins Boot zu holen. Unsere Fraktion konnte dabei einen erhöhten Ansatz für das Fahrradkonzept durchsetzen. Auch der SPD kam man weit entgegen, leider vergebens, wie wir eben hören konnten.

Unser Dank gilt bei den Vorbereitungen des Haushalts der Verwaltung und insbesondere dem Kämmerer, die jederzeit ein offenes Ohr hatten und versucht haben einen vertretbaren Kompromiss im Sinne der Bürger*innen mit dem Haushalt 2026 zu finden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!“

zu 4 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Stellenpläne 2026 für die Beamten und die Beschäftigten

Vorlage: BV/353/2026

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Gemäß § 79 KSVG bestimmt die Gemeinde die Planstellen der Bediensteten nach Zahl, Art und Bewertung im Stellenplan.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 85 Abs. 2 Satz 2 KSVG) und als solcher wie der Haushaltsplan verbindlich. Er ist vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§§ 86 Abs. 1 und 35 Satz 1 Nr. 15).

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Der Stellenplan 2026 für die Beamten und Beschäftigten der Gemeinde Schiffweiler wurde von der Verwaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Keine.

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz

Keine.

Mitglied Trapp – SPD bittet um Änderung des Stellenplanes. Die Stelle 106, die neu geschaffen werden soll, soll gestrichen werden. Diese wird im Moment nicht als nötig gesehen.

Beschluss:

Mehrheitlich, bei 14 Gegenstimmen, beschließt der Gemeinderat den Änderungsantrag der SPD Fraktion, die Stelle Nr. 106 im Stellenplan zu streichen, abzulehnen.

Mehrheitlich, bei 13 Gegenstimmen, beschließt der Gemeinderat den Stellenplan in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

Ja:

13 SPD

Nein:

9 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

3 AfD

Enthaltung:

0

Abstimmungsergebnis:

Ja:

9 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

3 AfD

Nein:

13 SPD

Enthaltung:

0

zu 5 Antrag der Fraktion Grüne/FBL/BGS auf Erhöhung des Ansatzes

Radverkehrskonzept/Investitionshaushalt 2027

Vorlage: AN/045/2026

Antragstext:

Mit Datum vom 27.01.2026 hat die Fraktion Grüne/FBL/BGS einen Antrag auf Erhöhung des Ansatzes Radverkehrskonzept/Investitionshaushalt 2027 gestellt.

Über den Antrag ist im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zu entscheiden. Mitglied Ilgemann – Grüne/FBL/BGS – bittet um Änderung des Vorschlages und Einführung einer Variante, die die bereits bestehenden Haushaltsansätze mit einrechnet. So soll auf eine Summe von insgesamt 250.000 Euro gekommen werden.

Beschluss:

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Erhöhung des Ansatzes für das Radverkehrskonzept auf 250.000 Euro für den Investitionshaushalt im Jahr 2027 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

9 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

3 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 6 Beratung und Beschlussfassung zum Investitionsprogramm 2025 - 2029

Vorlage: BV/350/2026

Sachverhalt:

Gemäß § 90 KSVG hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Als Grundlage für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, welches vom Gemeinderat zu beschließen ist. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind jährlich der aktuellen Entwicklung anzupassen und fortzuführen.

Auf die Erläuterungen zum TOP IV „Haushalt 2026“ wird verwiesen.

Beschluss:

Einstimmig, mit Änderung des §4 für 2027, beschließt der Gemeinderat, das vorgelegte Investitionsprogramm 2025 – 2029 als Grundlage für die Ergebnis- und Finanzplanung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

9 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

3 AfD

Nein:

0

Enthaltung

0

zu 7 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2026 und dem

Haushaltsplan 2026

Vorlage: BV/351/2026

Sachverhalt:

Gemäß § 86 KSVG werden die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

Auf die Erläuterungen zum TOP IV „Haushalt 2026“ wird verwiesen.

Mitglied Trapp – SPD – teilt mit, dass sich innerhalb der letzten 2 Stunden einiges geändert

hat. Die SPD Fraktion ging von einem Defizit von fast 2,9 Mio. Euro aus und wollte die Liquiditätsgrenze auf 25 Mio. Euro anheben um den Haushalt 2027 genehmigungsfähig zu machen. Über die Änderungen ist die SPD Fraktion sehr erfreut und wird nun dem Haushalt zustimmen können.

Beschluss:

Einstimmig, nach Änderung bei §4 auf 25 Mio. Euro, beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2026 und den Haushaltsplan 2026 nach Vorberatung im Hauptausschuss und Anhörung der Ortsräte.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

9 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

3 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 8 Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Schiffweiler – Berücksichtigung von Vereinen

Vorlage: AN/043/2026

Antragstext:

Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt mit Schreiben vom 21. Januar 2026, den Tagesordnungspunkt

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Schiffweiler – Berücksichtigung von Vereinen

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.

Der Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion ist in der Anlage beigefügt.

Beschluss:

Einstimmig, beschließt der Gemeinderat die Änderung der Satzung der Vergnügungssteuer der Gemeinde Schiffweiler. Hierzu soll eine Neueinführung des §6a erfolgen:

§ 6 a Steuerbefreiung

Von der Festsetzung der Vergnügungssteuer kann auf jährlichen Antrag abgesehen werden, wenn ein Sportgerät mit und ohne Münzeinwurf

1.

durch einen eingetragenen Verein, der am aktiven Sportbetrieb teilnimmt, aufgestellt wird,

2.

der Nachweis der Mitgliedschaft in einem anerkannten Dachverband erfolgt, der als Sportverband anerkannt ist und

3.

die Erklärung erfolgt, dass die Nutzung überwiegend durch vereinseigene Mitglieder erfolgt.

Diese Ausnahme gilt auch, wenn die Nutzung der Sportgeräte in diesen Einrichtungen mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt solange diese nur nebensächlich ist und der Apparat somit fast ausschließlich der Ausübung des Sports dient.“

Jedoch soll in Ziffer. 1 „eingetragenen“ wegfallen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

9 CDU

2 Grüne/FBL/BGS

3 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

0

zu 9 Aufhebung des Beschlusses zum Antrag der CDU Fraktion zur dauerhaften Beflaggung der öffentlichen Gebäude in der Gemeinde Schiffweiler vom 29.10.2025

Vorlage: BV/326/2025

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Mit Schreiben vom 23.10.2025 hat die CDU Fraktion den Antrag zur dauerhaften Beflaggung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Plätzen mit der Bundesflagge und der Europaflagge gestellt. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 29.10.2025 beraten und mehrheitlich beschlossen.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport teilte daraufhin mit Schreiben vom 07.11.2025 mit, dass der Beschluss in Widerspruch zu den Vorschriften des Saarländischen Hoheitszeichengesetzes, die auch durch die Saarländische Hoheitszeichenverordnung konkretisiert werden, stehe.

Der vom Gemeinderat Schiffweiler gefasste Beschluss der dauerhaften Beflaggung mit der Bundes- und Europaflagge beinhalte eine weitreichende Ausnahmeregelung zu den Regelungen im Saarländischen Hoheitszeichenrecht (SHzG und SHzVO). Nach § 14 SHzG kann das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Ausnahmen von den §§ 4 bis 13 SHzG zulassen, wenn dies im Interesse des Landes sei.

Weiterhin teilte das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit vorgennantem Schreiben mit, dass es nicht im Interesse des Saarlandes liege, dass die einzelnen Beflaggungsanlässe durch eine dauerhafte Beflaggung verdeckt würden und für die Öffentlichkeit nicht mehr erkennbar wären und erteilt im vorliegenden Fall unter Hinweis auf § 14 SHzG keine Ausnahmegenehmigung für eine dauerhafte Beflaggung.

Desweiteren teilte das Ministerium mit, dass es sich bei der Beflaggung der öffentlichen Dienstgebäude mit der Europa-, der Bundes- und der Landesflagge nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden handele.

Daraufhin wurde durch die Gemeinde Schiffweiler eine Rechtsanwaltskanzlei mit der rechtlichen Überprüfung der Angelegenheit beauftragt. Diese stellte mit Schreiben vom 26.01.2026 zusammenfassend fest, dass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Saarländischen Hoheitszeichenverordnung (SHzVO) bestehen, da das SHzG ausschließlich Bestimmungen zur Landesflagge und anderen Hoheitszeichen des Landes und keine ausdrückliche Ermächtigung enthält, Bestimmungen zur Bundes- und Europaflagge zu treffen. Für dahingehende Bestimmungen dürfte dem Land auch die Gesetzgebungskompetenz fehlen. Dennoch ist die Gemeinde – ungeachtet der Zweifel betreffend der Rechtmäßigkeit – an Recht und Gesetz gebunden und muss sich an diese halten. Die Einhaltung der Regelungen der SHzVO ist daher auch für die Gemeinde Schiffweiler geboten.

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass eine Dauerbeflaggung nach der aktuellen Rechtslage rechtswidrig ist. Der Beschluss des Gemeinderates vom 29.10.2025 ist somit ebenfalls rechtswidrig.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 28.01.2026 hat der Bürgermeister gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 KSVG dem Beschluss unverzüglich widersprochen.

Dennoch ist formal die Aufhebung des Beschlusses durch den Gemeinderat notwendig. Desweiteren kann in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen über die beiden vorgeschlagenen Alternativen der Rechtsanwaltskanzlei beraten und beschlossen werden.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Keine.

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Keine.

Mitglied Schley – SPD – zeigt sich verwundert. Der Antrag stammt vom 29.10.2025, das Schreiben des Innenministeriums, in dem auf die Rechtswidrigkeit verwiesen wurde, datiert 07.11.2026, wurde dem Gemeinderat erst am 28.01.2026 vorgelegt bzw. wurde dieser informiert. Spätestens seit Dezember war die Gemeinde mit der Kommunalaufsicht in Kontakt. Über den Widerspruch hätte der Gemeinderat, wie gesetzlich vorgeschrieben, informiert werden müssen. Auch nach Kontakt mit der Kommunalaufsicht wurde ein Rechtsanwalt zur Prüfung beauftragt, welcher erst im Januar 2026 signalisiert hat, dass der Beflaggungsbeschluss tatsächlich rechtswidrig ist. Danach erst hat der Bürgermeister die Initiative ergriffen und den Hauptausschuss sowie den Gemeinderat informiert. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dies nicht unverzüglich.

Der Vorsitzende erwidert, dass Ende Oktober der Beschluss gefasst wurde und bereits am 07.11.2025 ein Schreiben des Innenministeriums vorlag. Diese Geschwindigkeit ist bemerkenswert und wäre bei anderen Angelegenheiten auch wünschenswert.

Es lässt den Schluss zu, dass im Vorfeld der Befassung des Gemeinderates sich mit dem Ministerium aus dem Kreise des Gemeinderates unterhalten wurde. Die Eingaben der SPD-Fraktion sowohl beim Innenministerium als auch der Kommunalaufsicht lassen vermuten, dass dies aus dieser Richtung geschah.

Der Vorsitzende berichtet den Ratsmitgliedern von einer Eingabe der Frau Schley – SPD - bei der Kommunalaufsicht aus jüngster Vergangenheit. Auch stellt er klar, dass mit ihm keine Eingabe bei der Kommunalaufsicht seitens der Gemeinde Schiffweiler abgestimmt war.

Weiter führt der Vorsitzende aus, dass für ihn in der Debatte in der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2025 verschiedene Rechtsauffassungen kundgetan wurden, da er es für erforderlich hielt zum einen den Gemeinderatsbeschluss noch nicht umzusetzen und zum anderen einen Rechtsanwalt wegen einer juristischen Beratung zu konsultieren. Das Ergebnis der juristischen Prüfung lag unmittelbar vor der Sitzungsrunde im Januar vor und wurde sowohl im Hauptausschuss als auch im Gemeinderat kommuniziert, wo man sich ohne Gegenrede darauf verständigt hat, erst im Februar dem Gemeinderatsbeschluss zu widersprechen.

Mitglied Schley – SPD – erwidert, dass der Kritikpunkt das Schreiben des Innenministeriums vom 07.11 sei. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten in der Verwaltung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beflaggungsbeschlusses bestehen müssen. So wäre es opportun gewesen, hätte der Bürgermeister den Gemeinderat in der Sitzung Ende November bzw. am 17.12. informiert. Auch gab es eine Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung über diesen Beschluss am 31.10. Hier wurde auch auf die Ausführungen der SPD während der Gemeinderatssitzung Bezug genommen.

Mitglied Schuh – CDU – verweist in diesem Zusammenhang auf den § 60 KSVG und dass dieser zwei Stufen vorsieht. Im vorliegenden Fall ist die erste Stufe einschlägig und der Bürgermeister hatte Zweifel und sich deshalb juristischen Rat eingeholt. Außerdem ergibt sich für ihn weder aus dem Schreiben des Innenministeriums noch des Schreibens des Rechtsanwaltes, dass eindeutig von einer Rechtswidrigkeit des Beschlusses auszugehen ist.

Im Gegenteil, der Rechtsanwalt äußert sogar Bedenken hinsichtlich der

Verfassungsmäßigkeit.

Mitglied Ilgemann – Grüne/FBL/BGS – befindet, dass kein Schaden entstanden sei und es wünschenswert wäre, die Diskussion zu beenden und den Beschluss aufzuheben. Mitglied Baltes – SPD – erfragt welche Kosten durch den Anwalt entstanden sind.

Beschluss:

Mehrheitlich, bei 12 Gegenstimmen, hebt der Gemeinderat den Beschluss zur dauerhaften Beflaggung der öffentlichen Gebäude in der Gemeinde Schiffweiler vom 29.10.2025 (BV/285/2025) auf.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

2 Grüne/FBL/BGS

Nein:

9 CDU

3 AfD

Enthaltung:

0

zu 10 Beratung/ Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen

Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des B-Plans

"Ehemalige Gärtnerei Schäfer"

Vorlage: BV/354/2026

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung: Mit Antrag vom 05.09.2024 stellte Herr Stefan Schäfer, Stennweiler Str. 33 in Schiffweiler den Antrag zur Umwandlung seiner landschaftlichen Fläche in Gewerbegebiet oder Mischgebiet. Da die ehemalige Gärtnerei Schäfer sich im Außenbereich befindet, ist hier die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Die Anfrage durch Herrn Schäfer im September 2024 wurde von den Gremien wohlwollend zugestimmt. Mit der Aufstellung der Satzung wird nun die bauplanungsrechtliche Voraussetzung geschaffen.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wurde im Juni 2025 in den zuständigen Gremien der Gemeinde Schiffweiler gefasst. Ebenso wurde Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden uns sonstige Träger öffentlicher Belange erteilt. Weiterhin erfolgte eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Das entsprechende Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 11.07. bis 14.08.2025 statt. Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Eine Stellungnahme durch einen Bürger wurde abgegeben. Auch hier konnte durch die Abwägung keine Einwende festgestellt werden. Die geäußerten Anregungen wurden bewertet und in die im Anhang beigefügte Verwaltungsvorlage/ Abwägungsvorlage eingestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

Keine

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Flächen werden entsiegelt.

Beschluss:

Einstimmig, bei drei Enthaltungen, beschließt der Gemeinderat, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

9 CDU

2 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

2 Grüne/FBL/BGS

1 AfD

zu 11 Beratung/ Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss zum B-Plan

"Ehemalige Gärtnerei Schäfer" OT Schiffweiler

Vorlage: BV/355/2026

Sachverhalt:

1. Problem und Zielbeschreibung:

Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des

Beteiligungsverfahrens kann nunmehr der B-Plan „Ehemalige Gärtnerei Schäfer“ als Satzung

beschlossen werden.

2. Lösungsvorschlag und Alternativen:

Die zuständigen Gremien der Gemeinde Schiffweiler beschließen die Satzung „Ehemalige Gärtnerei Schäfer“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B). Die Begründung wird gebilligt.

3. Finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

keine

4. Relevanz im Umwelt- und Klimaschutz:

Fläche wird entsiegelt.

Beschluss:

Einstimmig, bei 4 Enthaltungen, beschließt der Gemeinderat den B-Plan „Ehemalige Gärtnerei Schäfer“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

9 CDU

1 AfD

Nein:

0

Enthaltung:

2 Grüne/FBL/BGS

2 AfD

zu 12 Beschlussvorlage zur Umsetzung eines Live-Streams

Vorlage: BV/362/2026

Sachverhalt:

Der Gemeinderat befasst sich seit mehreren Sitzungen mit der möglichen Einführung eines Live-Streams von Gemeinderatssitzungen. Ziel der Überlegungen ist es, die Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse zu erhöhen und die Teilhabe der Öffentlichkeit zu stärken.

Im Verlauf der Beratungen wurde das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (UDZ) um eine datenschutzrechtliche Einschätzung gebeten. Das UDZ hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass an die Durchführung eines Live-Streams strenge datenschutzrechtliche Anforderungen zu stellen sind. Insbesondere wurden enge Vorgaben im Hinblick auf die Saalöffentlichkeit formuliert. Das UDZ führt hierzu aus, dass Besucherinnen und Besucher aufgrund des aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz folgenden Anspruchs auf eine bedingungslose Teilnahme an öffentlichen Ratssitzungen weder verpflichtet werden können noch tatsächlich in der Lage sind, wirksam in eine Datenverarbeitung in Form einer Aufnahme und Live-Übertragung ihrer Person einzuwilligen.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Oktober 2025 die Verwaltung beauftragt, die rechtliche Einordnung und die vom UDZ formulierten Vorgaben durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Die beauftragte Kanzlei hat ihre Stellungnahme mit Datum vom 17.02.2026 vorgelegt. In ihrer rechtlichen Würdigung kommt die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass die datenschutzrechtliche Einordnung des UDZ im Grundsatz zutreffend ist. Die durch das UDZ formulierten Anforderungen an die Zulässigkeit eines Live-Streams werden im Wesentlichen bestätigt.

Darüber hinaus weist die Kanzlei ergänzend darauf hin, dass die vom UDZ angesprochenen Speicherfristen für die Aufzeichnungen als zu lang im Sinne des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Datenminimierung anzusehen sein könnten. Aus anwaltlicher Sicht sollte eine deutlich restriktivere Speicherdauer vorgesehen werden, beispielsweise eine Löschung spätestens nach der jeweils folgenden Sitzung des Gemeinderates.

Ferner führt die Kanzlei aus, dass eine bloße Regelung in der Geschäftsordnung des Gemeinderates rechtlich nicht ausreichend sei. Vielmehr sei für die Einführung und Ausgestaltung eines Live-Streams der Erlass einer Satzung gemäß § 12 Abs. 1 KSVG erforderlich, um eine hinreichende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Nach Auswertung der Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei und unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Einschätzung des UDZ bleibt festzustellen, dass die Einführung eines Live-Streams mit erheblichen datenschutzrechtlichen Anforderungen verbunden ist. Insbesondere die strengen Maßgaben hinsichtlich der Saalöffentlichkeit, die Notwendigkeit sehr kurzer Speicherfristen im Sinne der Datenminimierung sowie der zusätzliche Erlass einer eigenständigen Satzung nach § 12 Abs. 1 KSVG führen zu einem erhöhten rechtlichen und organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig verbleiben rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf die praktische Umsetzung und die datenschutzkonforme Ausgestaltung.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und im Sinne einer rechtssicheren Verwaltungspraxis empfiehlt die Verwaltung derzeit, von der Einführung eines Live-Streams abzusehen.

Mitglied Jochum – CDU – teilt mit, dass der Live-Stream auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgeht, um Bürger auch inhaltlich über die Sitzungen zu informieren. Es soll nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden und evtl. auch in anderen Gemeinden nachzuschauen.

Der Vorsitzende wirft ein, dass es derzeit nicht geht.

Beschluss:

Mehrheitlich, bei 12 Gegenstimmen, beschließt der Gemeinderat, die Einführung eines Live- Streams von Gemeinderatssitzungen aufgrund der derzeit bestehenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht umzusetzen. Sollten künftig rechtliche Änderungen erfolgen, die eine datenschutzkonforme Live-Übertragung ermöglichen, wird das Thema erneut aufgegriffen und dem Gemeinderat zur erneuten Beratung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

13 SPD

2 Grüne/FBL/BGS

Nein:

9 CDU

3 AfD

Enthaltung:

0

zu 13 Anfragen und Mitteilungen

Mitglied Dietz – SPD – möchte zwei Anmerkungen zum Thema Haushaltsrede machen. Das Schilderkonzept stammt seines Wissens nicht von der CDU Fraktion, sondern wurde in der Vergangenheit von den „Altortsvorstehern“, zusammen mit dem Ordnungsamt, Herr Beyer und Herr Meyer, angegangen und dann auch umgesetzt. So wurde als erstes das Schild zum Verein „Die Strauße“ aufgestellt. Den Antrag der CDU Fraktion möchte er gerne sehen.

Auch zeigt er sich erstaunt zum Gelände Paulus, denn wie auch im Post des Bürgermeisters zu sehen ist, war die Gemeinde nicht am Eigentümerwechsel beteiligt. Dies wird positiv verkauft, jedoch sollte aufgezeigt werden wo die Gemeinde beteiligt war.

Mitglied Baltes – SPD – erfragt wie die Abbrucharbeiten im Freibad laufen und ob sich alles im Kostenrahmen befindet. Zudem möchte sie wissen, ob der Baugenehmigungsantrag schon eingereicht wurde und wann die Ausschreibung der Arbeiten erfolgt.Die Bau- und Umweltamtsleiterin Frau Zewe teilt mit, dass der Bauantrag in den „Endzügen“ ist und demnächst eingereicht wird (auch digital).

Die Abbrucharbeiten laufen, nächste Woche wird eine Begehung stattfinden.

Mitglied Baltes – SPD – richtet die Frage persönlich an den Bürgermeister. Nachdem die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bürgermeister Fuchs mangels Tatnachweis eingestellt wurden, wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht, dass Sie Herrn Fuch persönlich nicht kennen. So sei sie verwundert, da doch eine gemeinsame Veranstaltung, Einführung und Verabschiedung aus dem Amt, stattgefunden habe. Sie möchte wissen, ob keine Amtsübergabe stattgefunden hat.

Hierzu antwortet der Vorsitzende, dass es eine Amtsübergabe gab, dies jedoch eine Auslegungssache sei, da diese nur eine Stunde dauerte und in dieser Zeit auch Mitarbeiter währenddessen zur Verabschiedung von Herrn Fuchs vorbeigekommen sind. Persönlich kennt er Herrn Fuchs nicht. Natürlich kennt er ihm vom sehen etc., jedoch im eigentlichen Sinne hat er kein näheres Bekanntschaftsverhältnis zu ihm.

Mitglied Dietz – SPD – bittet um Information, ob er die Mitarbeit im Akteneinsichtsausschuss aufnehmen darf.

Dies kann der Vorsitzende noch nicht beantworten.

Mitglied Jochum – CDU – kommt auf die Anmerkung von Herrn Dietz wegen des Schilderkonzeptes zurück und informiert, dass in der Gemeinderatssitzung am 30.10.2019, bezugnehmend auf eine schriftliche Anfrage der CDU Gemeinderatsfraktion vom 17.10.2019 informiert wurde, dass bereits zum Stand des Schilderkonzeptes angefragt wurde.

Er dankt Bürgermeister Jochum, dass er nach 1 Jahr Amtszeit dafür gesorgt hat, dass viele neue Schilder, im gleichen Design, aufgestellt wurden.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es eine Rückmeldung des MUKMAV bzgl. der Neugestaltung des Bahnhofes Landsweiler-Reden aus dem Jahr 2019 gab. So wurden die letzten rund 20.000 Euro an uns überwiesen.

Der Antrag der AfD von Frau Pidanset konnte bereits durch das Ordnungsamt umgesetzt werden.

Die Bürgerinformation „Paulstraße“ hat am 04.02. stattgefunden.

Auch hat er eine Beantwortung zu den Fragen bzgl. NVG vom Landrat erhalten. Diese wird den Ratsmitgliedern per Mail zugesandt.

Cedric Jochum, Vorsitzender
1. Unterzeichner
Julia Semar, Protokollführerin
2. Unterzeichner