Die „Aktion Wasserzeichen“ fördert Maßnahmen, die zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen beitragen und somit das örtliche Risiko von Überflutungen minimieren. Zudem wird durch die Schaffung von Versickerungsflächen, die rasche Rückführung des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf gewährleistet und der Grundwasserspiegel, vor allem im Sommer, positiv beeinflusst.
Um einen neuen Anreiz für solche Maßnahmen zu schaffen, wurde in der letzten Gemeinderatsitzung im November der Fördersatz der Richtlinie pro abgekoppelten Quadratmeter von 12 Euro auf 20 Euro angehoben.
Gefördert werden in diesem Zusammenhang vier Bereiche:
Zusätzlich sind weiterhin folgende Punkte zu beachten. Beispielsweise werden nur Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Schiffweiler gefördert. Zudem werden die Fördermittel nur als einmaliger Zuschuss gewährt und dürfen nicht mehr sein, als die tatsächlich entstandenen Kosten. Regelungen der Bebauungsplanung, der Bauordnung, des Wasserrechts sowie des Denkmalrechts sind zu beachten. Der kommunale Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der zu fördernden Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde.
Die genauen Grundsätze und Richtlinien sind im Förderprogramm der Gemeinde Schiffweiler „Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung und Abteilung bzw. Versickerung“ festgeschrieben, welches auf der Website der Gemeinde Schiffweiler einsehbar ist.
Anträge auf Fördermittel (hier) sind per vorgedrucktem Formblatt bei der Gemeinde Schiffweiler (Bau- und Umweltamt) zu stellen. Im Bedarfsfall unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der Formulierung des Antrages. Als Ansprechpartnerin hierfür steht Ihnen die Umweltbeauftragte – Frau Julia Trauschke unter 06821/678-22 oder umwelt@schiffweiler.de – zur Verfügung.