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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S.682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt S. 204) hat der Gemeinderat am 27. März 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge

auf

38.863.688,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

41.964.007,00 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

auf

-3.100.319,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

auf

5.589.580,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf

8.350.280,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

auf

-2.760.700,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf

4.716.251,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf

1.157.500,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit

auf

3.558.751,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird

festgesetzt

auf

2.760.700,00 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt

auf

14.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich

des Ergebnishaushalts wird festgesetzt

auf

3.100.319,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

280 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

500 v. H.

2. Gewerbesteuer

500 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 27. März 2024 beschlossene Stellenplan.

Schiffweiler, den 27.03.2024
Markus Fuchs
Bürgermeister

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Schiffweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.760.700,-- €.

St. Ingbert, 29.04.2024
im Auftrag
Thomas Frey
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht –

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2024 in der Zeit

vom 16. Mai 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024

im Rathaus Schiffweiler, Büro-Nr. 306, ausliegen wird.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:

Montag, Dienstag, Mittwoch

07:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

07:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Der Haushaltsplan steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.

Markus Fuchs
Bürgermeister