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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 21/2025
Rathaus Aktuell
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Unerlaubte Gegenstände und Pflanzungen auf Baumgräbern in Stennweiler:

Einhaltung der Bestimmungen dringend erforderlich

Bei einer kürzlich durchgeführten Überprüfung wurde festgestellt, dass auf den Baumgräbern wiederholt Grablichter, kleine Gedenktäfelchen sowie Blumen niedergelegt werden. Zusätzlich pflanzen viele Angehörige Blumenzwiebeln oder Blumen auf diesen Grabstätten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß den Vorschriften für Baumgräber das Anbringen von Vasen, Grablichtern, Gedenktäfelchen oder ähnlichen Gegenständen nicht gestattet ist. Ebenso ist es nicht erlaubt, Blumen abzulegen oder einzupflanzen.

Die Gebühr für die Grabpflege bei Baumgräbern umfasst das regelmäßige Mähen der Grabstätten. Leider ist dies derzeit aufgrund der aktuellen Situation der Baumgräber nicht möglich.

Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Angehörigen eindringlich, keinerlei Gegenstände oder Pflanzen an den Baumgräbern anzubringen oder abzustellen