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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S.682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Dezember 2024 (Amtsblatt S. 1086,1087) hat der Gemeinderat am 02. April 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag

der Erträge

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen

im Saldo der Erträge

und Aufwendungen

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) —  280 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  440 v. H.

2. Gewerbesteuer  — 500 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 02. April 2025 beschlossene Stellenplan.

Schiffweiler, den 02. April 2025
Cedric Jochum
Bürgermeister

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Schiffweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG). den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

4.067.000,-- €.

St. Ingbert, 16.05.2025
Im Auftrag
Birgit Heib
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2025 in der Zeit

vom 02. Juni 2025 bis einschließlich 13. Juni 2025

im Rathaus Schiffweiler, Büro-Nr. 306, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler ausliegen wird.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:

Montag, Dienstag, Mittwoch

07:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

07:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Der Haushaltsplan steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.

Cedric Jochum
Bürgermeister