Die Asiatische Hornisse (lat. Vespa velutina nigrithorax) ist eine invasive, gebietsfremde Art, die seit dem 24.03.2025 in Deutschland einem Managementplan nach EU Verordnung1143/2014 Artikel 19 unterliegt! Hiermit entfällt die Melde- sowie Bekämpfungspflicht.
Aufgrund ihres zunehmenden Aufkommens stellt Sie jedoch eine Gefahr für das Ökosystem, die Artenvielfalt und zudem auch zunehmend wirtschaftliche und gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung, dar.? Zu erkennen ist sie gegenüber der geschützten Europäischen Hornisse durch ihr deutlich schwärzeres Erscheinungsbild, einem eher orange-farbenen Hinterleibsring und der auffällig gelben Beine. Zudem ist Sie auch etwas kleiner.
Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, sind Sie als Bürger/-innen eine wichtige Hilfe, da die Königinnen im Frühjahr sogenannte Gründungsnester bilden, die sich überwiegend in menschlicher Nähe (Schuppen, Vordächer, Hecken, Vogelhäuser etc.) befinden. Die Gründungsnester haben die Größe eines Tennisballs, das Einflugloch ist nach unten gerichtet.
Die Sekundärnester hingegen sind, wie auf den Fotos zu sehen, um ein vielfaches größer. Der Bau und Umzug in die Sekundärnester findet ab Mitte Mai statt.
Gegenüber der geschützten Europäischen Hornisse unterscheidet sich das Nest indem das Einflugloch deutlich kleiner und das Nest mehrlagig ist. So gab es im letzten Jahr schon mehrere Nester in der Gemeinde, mit Nestneugründungen ist im unmittelbaren Bereich der letztjährigen Nester zu rechnen! Nestnachweise gab es im Jahr 2024 in:
Melden können Sie Sichtungen über den Mängelmelder auf der Homepage der Gemeinde oder über gemeinde@schiffweiler.de