Aufgrund der §§ 44, 45 der Straßenverkehrsordnung wird anlässlich der Kirmes im Gde.-Bezirk Schiffweiler folgende Verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
Die Einbahnstraßenregelung der Hansenstraße wird in der Zeit vom 15.07.2024, 07:00 Uhr bis einschließlich 22.07.2024, 18:00 Uhr aufgehoben. In dieser Zeit ist der Greifenburger Platz voll gesperrt und als Parkplatz nicht nutzbar.
Ein Befahren der Hansenstraße ist ausschließlich von der Klosterstraße nur bis zur Absperrung bei Anwesen 4a möglich. Die Zufahrt von der Rathausstraße wird im Einmündungsbereich so gesperrt, dass ein eventuelles Wenden möglich ist.
Die Zufahrt wird ausschließlich den Teilnehmern der Kirmes zwecks Auf-und Abbau, sowie der Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatzfall gewährt.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Den Weisungen der Polizei, Ortspolizeibehörde und Feuerwehr in Einsatzsituationen ist Folge zu leisten.