Am 23. Juni findet die Stichwahl statt, bei der folgende wichtige Punkte zu beachten sind:
Wahllokale und Wahlbüro:
Die Wahllokale und das Wahlbüro bleiben dieselben wie bei der Wahl am 9. Juni.
Wählerinnen und Wähler können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. In den Wahllokalen liegen Wählerverzeichnisse aus, in denen alle Wahlberechtigten aufgeführt sind. Durch Vorlage eines gültigen Personalausweises kann die Stimme im zugewiesenen Wahlbezirk abgegeben werden.
Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht weiterhin. Bürgerinnen und Bürger, die am 9. Juni per Briefwahl gewählt haben, erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Wer bei der ersten Wahl im Wahllokal gewählt hat und nun per Briefwahl wählen möchte, kann dies seit dem 12. Juni tun. Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Juni, 18:00 Uhr, im Briefwahlbüro zu den Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden. Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 19. Juni, 23:59 Uhr, möglich.
Briefwahl ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Anhand des Wählerverzeichnisses wird kontrolliert, wer zur Stimmabgabe berechtigt ist. Eine Beantragung der Briefwahl ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich.