In den vergangenen Wochen haben Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Schiffweiler vermehrt Ratten an das Ordnungsamt gemeldet. Die unliebsamen Nager wurden häufig an Containerstellplätzen gesichtet, tummeln sich aber auch auf öffentlichen Plätzen, in Gärten und auf Privatgrundstücken.
Niemand möchte die ungebetenen Gäste im eigenen Garten oder gar in Haus und Keller haben. Zudem sind Ratten nach Paragraf 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Doch oftmals ist das Problem hausgemacht, denn Ratten treten vermehrt dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Um Rattenbefall zu vermeiden, gilt es, folgende Regeln zu beachten:
Haben sich Ratten erst einmal angesiedelt, ist auf Privatgrundstücken der Eigentümer oder ein anderer Grundstücksberechtigter zur Veranlassung von Bekämpfungsmaßnahmen verpflichtet. Dabei ist es jedem überlassen, die Bekämpfung selbst vorzunehmen oder sie durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. Das Ordnungsamt empfiehlt mit Blick auf die EU-Biozidverordnung jedoch, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu Rate zu ziehen. Weiterhin sind die Eigentümer und sonstigen Grundstücksberechtigten auch verpflichtet, tote Ratten auf dem eigenen Grundstück umgehend zu entsorgen. Die toten Nager können über die normale Hausmülltonne entsorgt werden.
Auf jeden Fall sollten Bürgerinnen und Bürger einen Rattenbefall, nicht jedoch einzelne Ratten, auf Ihrem Grundstück beim Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler melden. Dies gilt ebenfalls, wenn Ratten auf öffentlichen Plätzen oder öffentlichen Anlagen bemerkt werden. Das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler erreichen Sie unter Tel. 0 68 21-6 78 71 (Herr Müller).
Sollte sich ein Eigentümer oder der sonstiger Grundstücksberechtigter seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Rattenbekämpfung entziehen, so wird das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Verfügung nach § 17 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes erlassen, in der ihm die Schädlingsbekämpfung aufgegeben wird.
Aktuell führt die Gemeinde eine flächendeckende Rattenbekämpfungsmaßnahme in der Kanalisation durch. Gezielt werden derzeit aber auch Köder je nach Befall an Containerplätzen und anderen öffentlichen Plätzen ausgelegt.