Hierbei gilt es aber auch einiges zu beachten:
Viele Vereine, Interessengruppen usw. planen in den kommenden Wochen und Monaten nach zweijährigen Einschränkungen durch Corona wieder Feste und Veranstaltungen durchzuführen.
Das Ordnungsamt Schiffweiler weist daher auf die geltenden Regelungen des Saarländischen Gaststättengesetzes hin, die unbedingt zu beachten sind:
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist.
Dies gilt auch für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb anlässlich von Festen und Veranstaltungen.
Wer den nur vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes beabsichtigt, hat dies der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme unter Angabe seines Namens, Vornamens, seiner ladungsfähigen Anschrift, des Ortes und der Zeit des Betriebs anzuzeigen.
Die Gemeinde Schiffweiler stellt für diesen Zweck auf Ihrer Homepage ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das unter dem folgenden Link zu finden ist:
www.schiffweiler.de/politik-verwaltung/satzungen-formulare/
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an : Gewerbeamt@Schiffweiler.de