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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Erläuterung zum Wirtschaftsplan

Haushaltssatzung der Gemeinde Schiffweiler für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S.682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt S. 204) hat der Gemeinderat am 31. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird

festgesetzt

auf  —  7.010.700,00 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgesetzt

auf  —  255.000,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt

auf  —  12.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich

des Ergebnishaushalts wird festgesetzt

auf  —  4.253.303,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

280 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

500 v. H.

2.

Gewerbesteuer

500 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 31. Mai 2023 beschlossene Stellenplan.

Schiffweiler, den 31.05.2023
Markus Fuchs
Bürgermeister
(Unterschrift und Siegel)

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schiffweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von  — 255.000,-- €.

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von —  7.010.700,-- €.

St. Ingbert, 27.06.2023
im Auftrag
Thomas Frey
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht –
(Unterschrift und Siegel)

Hinweis:

Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2023 in der Zeit

vom 13. Juli 2023 bis einschließlich 28. Juli 2023

im Rathaus Schiffweiler, Büro-Nr. 306, ausliegen wird.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:

Montag, Dienstag, Mittwoch

07:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

07:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 - 12:00 Uhr

Der Haushaltsplan steht zudem im Internet unter www.schiffweiler.de zur Verfügung.

Markus Fuchs
Bürgermeister
(Unterschrift und Siegel)