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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 28/2024
Das grüne Blatt
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Hunde bitte an der Leine führen

Fortpflanzungs- und Brutzeit vom 01. März bis zum 30. Juni

Unsere heimischen Wildtiere sind insbesondere während der Fortpflanzungs- und Brutzeit, die überwiegend in der Zeit vom 01. März bis 30. Juni fällt, besonders empfindlich. Frisch geborene Rehkitze oder Junghasen beispielsweise haben gegenüber einem frei laufenden Hund in der Regel das Nachsehen, auch wenn dieser „nur spielen“ möchte.

Das saarländische Jagdgesetz schreibt in §33 Abs. 2 vor, dass es verboten ist, in dieser Zeit die Hunde in einem Jagdbezirk nicht angeleint laufen zu lassen. Fast der gesamte Außenbereich des Gemeindebezirk Stennweiler zählt zu dem Jagdbezirk.

Das freie Betreten auch von nicht eingezäuntem Grünland im Außenbereich ist grundsätzlich ganzjährig nicht gestattet. Das Problem sind nicht die Hundespielzeuge, die dann und wann in ihre Bestandteile zerlegt in den dort gepressten Heuballen vorgefunden werden, sondern vielmehr der Hundekot, der das Tierfutter verunreinigt und beispielsweise bei Rindern und Pferden schwere Krankheiten verursachen kann.

Bitte führen Sie Ihren Hund an der Leine, damit unsere Wildtiere ungestört legen und ihren Nachwuchs großziehen können.

Kurt Baltes, Jagdvorsteher