Titel Logo
Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 28/2024
Rathaus Aktuell
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung SR3 SommerAlm

Aufgrund des § 44 in Verbindung mit dem § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013 wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Illingen und der Straßenverkehrsstelle des Landkreises Neunkirchen folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Aus Anlass der SR 3 Sommeralm wird in der Zeit vom 24. Juli 2024 bis einschließlich 28. Juli 2024 die Bildstockstraße in Richtung Gondwana, und die Alexander-von-Humboldt-Straße in Richtung L 262 zur Einbahnstraße. Gleichzeitig wird in Teilbereichen dieser beiden Straßen absolutes Halteverbot angeordnet.