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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 28/2026
Rathaus Aktuell
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Rathaus Aktuell

Nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Gehwegparken grundsätzlich verboten, auch das nur teilweise aufgesetzte Parken. Eine Ausnahme besteht nur dort, wo das Gehwegparken ganz oder teilweise durch Verkehrszeichen oder Markierungen angeordnet wurde.

Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an dieses Verbot und parken auf den Gehwegen, was in der Folge zu Behinderungen für die Fußgänger, insbesondere aber für behinderte Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren führt. Aber auch Personen mit Kinderwagen pp. werden durch verbotswidrig geparkte Fahrzeuge massiv behindert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2024 höchstrichterlich entschieden, dass die Kommunen bei Anwohnerbeschwerden über Gehwegparker tätig werden müssen und hierbei den Ermessensspielraum auf Null reduziert.

Aufgrund der zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung u.a. über Raserei und das Gehwegparken haben die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler und Schiffweiler das Personal der Interkommunalen Verkehrsüberwachung entsprechend aufgestockt. Die ersten neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben inzwischen den Dienst aufgenommen und werden in Zukunft verstärkt gegen Falschparker und Raser vorgehen.

Daher werden alle Verkehrsteilnehmer im eigenen Interesse gebeten, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten.