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Mitteilungsblatt Schiffweiler
Ausgabe 3/2023
Rathaus Aktuell
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​​​​​​​Umtausch von Führerscheinen

Die Führerscheinstelle der Gemeinde Schiffweiler informiert, dass alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis zum 19. Januar 2024 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein müssen.

Die Umtauschfristen für alle anderen Geburtsjahrgänge und Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Anlage 8e (zu §24a Absatz 2 Satz 1)

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

(Fundstelle: BGBI.I 2019, 222

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Juli 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Zur Beantragung des EU-Kartenführerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passbild (sowie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, insofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Schiffweiler ausgestellt wurde). Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 Euro.

Die Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins können Sie mit dem nachstehenden Musterschreiben bei der Behörde beantragen, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, im Vorfeld unter www.schiffweiler.de oder Tel. 06821/678-0 einen Termin zur persönlichen Antragsstellung auf dem hiesigen Bürgeramt zu vereinbaren.